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Umsatzsteuer bei Pro-Bono-Leistungen eines Rechtsanwalts

Erbringt ein Rechtsanwalt seine Leistungen zunächst pro bono, also unentgeltlich, ist davon auszugehen, dass keine Umsatzsteuer anfällt. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die gegnerische Partei aufgrund ihres Unterliegens für die Kosten des Rechtsanwalts aufkommen muss.

2026-03-19T16:25:22+01:00März 2026|
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