{"id":3035,"date":"2026-10-21T16:10:14","date_gmt":"2026-10-21T14:10:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/zuwendungsfruchtgenuss-bei-immobilien\/"},"modified":"2026-10-21T16:10:14","modified_gmt":"2026-10-21T14:10:14","slug":"zuwendungsfruchtgenuss-bei-immobilien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/zuwendungsfruchtgenuss-bei-immobilien\/","title":{"rendered":"Zuwendungsfruchtgenuss bei Immobilien"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied, dass Zahlungen f\u00fcr eine Substanzabgeltung bei einem Immobilien-Fruchtgenussrecht nicht immer steuerlich absetzbar sind.<\/p>\n<p>Ein Fruchtgenussrecht berechtigt dazu, eine im Eigentum einer anderen Person stehende Sache (z.B. eine Wohnung) umfassend zu nutzen und die daraus gezogenen Vorteile bzw. Ertr\u00e4ge zu beziehen, wie zum Beispiel die Mietertr\u00e4ge aus dieser Wohnung. Steuerlich unterscheidet man zwischen dem <strong>Vorbehaltsfruchtgenuss<\/strong>, bei dem sich der bisherige Eigent\u00fcmer einer Sache die Nutzung und Ertr\u00e4ge &#8211; nach \u00dcbertragung des zivilrechtlichen Eigentums an der Sache auf einen anderen &#8211; vorbeh\u00e4lt, und dem <strong>Zuwendungsfruchtgenuss<\/strong>, bei dem das Nutzungsrecht samt Ertragsbefugnis auf eine andere Person \u00fcbertragen wird, das zivilrechtliche Eigentum an der Sache jedoch unver\u00e4ndert bleibt.<br \/>Weiters wird zwischen Brutto- und Nettofruchtgenuss unterschieden, wobei beim Bruttofruchtgenuss die wesentlichen Aufwendungen vom Eigent\u00fcmer der Sache getragen werden, w\u00e4hrend diese beim Nettofruchtgenuss vom Fruchtnie\u00dfer zu tragen sind.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Im Jahr 2024 vereinbarten Ehegatten ein lebenslanges Netto-Zuwendungsfruchtgenussrecht hinsichtlich dreier Liegenschaften, wobei die Ehefrau die Fruchtnie\u00dferin und der Ehemann der Fruchtgenussbesteller und Eigent\u00fcmer der Sache waren. Die Fruchtnie\u00dferin schloss selbst mit den Mietern die Mietvertr\u00e4ge \u00fcber die Liegenschaften ab, trug die laufenden Kosten und vereinnahmte die Mieteinnahmen. Zudem wurde eine Substanzabgeltung an den Ehegatten in H\u00f6he der bisher geltend gemachten Absetzung f\u00fcr Abnutzung (AfA) vereinbart. Der kapitalisierte Wert der Substanzabgeltungen gem\u00e4\u00df Bewertungsgesetz betrug jedoch nur rund 21% des Wertes des kapitalisierten Fruchtgenussrechts. Die geleisteten Zahlungen f\u00fcr die Substanzabgeltung wurden von der Finanzverwaltung daher nicht als Werbungskosten anerkannt. <\/p>\n<p><strong>Rechtsansicht des BFG<\/strong><\/p>\n<p>Das BFG rechnete die Vermietungseink\u00fcnfte steuerlich zwar der Fruchtnie\u00dferin zu. Strittig war hingegen, ob die in H\u00f6he der AfA vereinbarte Substanzabgeltung steuerrechtlich abzugsf\u00e4hig ist. Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) steht die AfA dem wirtschaftlichen Eigent\u00fcmer und nicht dem Fruchtnie\u00dfer zu. Ein Ver\u00e4u\u00dferungs- und Belastungsverbot wurde nicht vereinbart und auch sonst lagen keine Indizien f\u00fcr ein wirtschaftliches Eigentum der Ehegattin vor, weshalb die Ehegattin die Abschreibung betreffend das Geb\u00e4ude steuerlich nicht selbst geltend machen kann.<\/p>\n<p>Zur vereinbarten Substanzabgeltung hielt das BFG fest, sie sei zwar fremd\u00fcblich und eindeutig vereinbart. Inhaltlich sei sie jedoch als Ersatz f\u00fcr eine Abschreibung zu qualifizieren, die der Fruchtnie\u00dferin steuerlich &#8211; mangels Stellung als wirtschaftlicher Eigent\u00fcmerin &#8211; nicht zustehe. Vielmehr sei die Substanzabgeltung als steuerlich unbeachtliche Unterhaltsrente zu qualifizieren, da der Rentenbarwert der Substanzabgeltung deutlich weniger als 50% des Wertes des Fruchtgenussrechts ausmache. <strong>Die Zahlungen f\u00fcr Substanzabgeltung sind daher nicht als Werbungskosten abzugsf\u00e4hig.<\/strong><\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied, dass Zahlungen f\u00fcr eine Substanzabgeltung bei einem Immobilien-Fruchtgenussrecht nicht immer steuerlich absetzbar sind.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":3036,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3035"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3035"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3035\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3036"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3035"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3035"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3035"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}