{"id":3014,"date":"2026-09-17T15:53:16","date_gmt":"2026-09-17T13:53:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/immoest-pflicht-bei-umwidmung\/"},"modified":"2026-09-17T15:53:16","modified_gmt":"2026-09-17T13:53:16","slug":"immoest-pflicht-bei-umwidmung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/immoest-pflicht-bei-umwidmung\/","title":{"rendered":"ImmoESt-Pflicht bei Umwidmung"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Wird ein Grundst\u00fcck des sogenannten Altverm\u00f6gens verkauft und erst danach umgewidmet, kann diese sp\u00e4tere Umwidmung unter bestimmten Voraussetzungen zu einer h\u00f6heren Immobilienertragsteuer f\u00fchren.<\/p>\n<p>Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) besch\u00e4ftigte sich in einem aktuellen Erkenntnis mit der daf\u00fcr relevanten Frage des wirtschaftlichen Zusammenhangs der Umwidmung mit der Ver\u00e4u\u00dferung. Im konkreten Fall verkaufte der Beschwerdef\u00fchrer im Juli 2017 ein von ihm im Jahr 1998 erworbenes Grundst\u00fcck und versteuerte die Eink\u00fcnfte nach der Pauschalmethode mit der niedrigen effektiven ImmoESt in H\u00f6he von 4,2%.<br \/>Das Finanzamt war anderer Ansicht: Da das Grundst\u00fcck wenige Monate nach dem Verkauf in Bauland umgewidmet wurde, sei die aufgrund der Umwidmung h\u00f6here ImmoESt-Besteuerung von effektiv 18% anzuwenden.<\/p>\n<p><strong>Rechtliche Grundlagen<\/strong> <\/p>\n<p>Bei <strong>Grundst\u00fccken des Altverm\u00f6gens<\/strong> werden die Anschaffungskosten pauschal mit 86% des Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6ses angesetzt. Der zu versteuernde Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn betr\u00e4gt daher <strong>14% des Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6ses<\/strong> und die Steuerbelastung effektiv 4,2% (14% mal 30% ImmoESt). Erfolgte nach dem 31.12.1987 \u2013 und nach dem letzten entgeltlichen Erwerb \u2013 eine \u00c4nderung der Widmung von Gr\u00fcnland in Bauland, werden die Anschaffungskosten pauschal statt mit 86% mit 40% des Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6ses angesetzt, der zu versteuernde Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn betr\u00e4gt damit 60% des Erl\u00f6ses.<br \/>Effektiv bedeutet dies eine <strong>Steuerbelastung von 18%<\/strong> (60% mal 30% ImmoESt) vom Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6s. Dies gilt auch f\u00fcr eine in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Ver\u00e4u\u00dferung stehende Umwidmung, wenn diese innerhalb von f\u00fcnf Jahren nach der Ver\u00e4u\u00dferung erfolgt ist, sowie f\u00fcr eine Kaufpreiserh\u00f6hung aufgrund einer sp\u00e4teren Umwidmung.<\/p>\n<p><strong>BFG- und VwGH-Erkenntnis<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesfinanzgericht (BFG) stellte fest, dass die Umwidmung erst ein halbes Jahr nach dem Verkauf tats\u00e4chlich wirksam wurde und wandte daher die g\u00fcnstigere ImmoESt-Besteuerung an. Dabei pr\u00fcfte es jedoch nicht, ob zwischen der sp\u00e4teren, aber jedenfalls innerhalb der F\u00fcnfjahresfrist erfolgten Umwidmung und dem Verkauf m\u00f6glicherweise ein wirtschaftlicher Zusammenhang bestand. <br \/>Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hob die Entscheidung des BFG auf und gab dem Finanzamt recht. Kernargument war, dass <strong>bei einer innerhalb der F\u00fcnfjahresfrist erfolgten Umwidmung stets auch der wirtschaftliche Zusammenhang zu pr\u00fcfen ist<\/strong>. Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Ver\u00e4u\u00dferer wirtschaftlich von der umwidmungsbedingten Wertsteigerung profitiert, etwa in Form eines den Gr\u00fcnlandpreis \u00fcbersteigenden Kaufpreises.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wird ein Grundst\u00fcck des sogenannten Altverm\u00f6gens verkauft und erst danach umgewidmet, kann diese sp\u00e4tere Umwidmung unter bestimmten Voraussetzungen zu einer h\u00f6heren Immobilienertragsteuer f\u00fchren.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":3015,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3014"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3014"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3014\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3015"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3014"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3014"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3014"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}