{"id":2996,"date":"2026-08-13T18:45:45","date_gmt":"2026-08-13T16:45:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/kurzfristige-touristische-vermietung\/"},"modified":"2026-08-13T18:45:45","modified_gmt":"2026-08-13T16:45:45","slug":"kurzfristige-touristische-vermietung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/kurzfristige-touristische-vermietung\/","title":{"rendered":"Kurzfristige touristische Vermietung"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Die Abgrenzung zwischen Eink\u00fcnften aus Gewerbebetrieb und Eink\u00fcnften aus Vermietung und Verpachtung ist bei der kurzfristigen Vermietung oftmals nicht eindeutig.<\/p>\n<p>In einem aktuellen Erkenntnis hatte das Bundesfinanzgericht (BFG) zu beurteilen, ob die Eink\u00fcnfte aus der kurzfristigen Vermietung von zwei <strong>Wohnungen an Touristen \u00fcber Online-Plattformen<\/strong> bereits als gewerbliche Eink\u00fcnfte einzustufen sind.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Im Jahr 2019 wurden zwei Wohnungen mit insgesamt sechs Betten angemietet und kurzfristig an Touristen \u00fcber Online-Plattformen weitervermietet. Dabei wurden neben der \u00dcberlassung der Wohnungen auch <strong>verschiedene Nebenleistungen<\/strong> erbracht. Dazu z\u00e4hlten insbesondere die Endreinigung, das Waschen der W\u00e4sche, die Betreuung der G\u00e4ste bei Gebrechen sowie die Bereitstellung von Informationen f\u00fcr Touristen. Die Wohnungen waren vollst\u00e4ndig eingerichtet. Fr\u00fchst\u00fcck oder sonstige Verpflegungsleistungen wurden nicht angeboten. Mit Beginn der Corona-Epidemie im M\u00e4rz 2020 wurde die Vermietungst\u00e4tigkeit eingestellt. <br \/>Im gegenst\u00e4ndlichen Fall war fraglich, ob die T\u00e4tigkeit im Jahr 2019 bzw. bis M\u00e4rz 2020 als Verm\u00f6gensverwaltung oder bereits als gewerbliche T\u00e4tigkeit anzusehen war.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Der Grund daf\u00fcr, dass Mieteinnahmen vom Vermieter als Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb erkl\u00e4rt werden, sind oft unterschiedliche, steuerliche Ans\u00e4tze: so kann bei Eink\u00fcnften aus Gewerbebetrieb z.B. der Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden oder sind unter Umst\u00e4nden h\u00f6here Abschreibungss\u00e4tze bzw. andere Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung des BFG<\/strong><\/p>\n<p>Das BFG stellte klar, dass die Vermietung einer Liegenschaft grunds\u00e4tzlich der Verm\u00f6gensverwaltung zuzuordnen ist. Eine gewerbliche T\u00e4tigkeit liegt erst dann vor, wenn die T\u00e4tigkeit nach Art und Umfang jenes Ausma\u00df \u00fcberschreitet, das \u00fcblicherweise mit der Verwaltung eigenen Verm\u00f6gens verbunden ist. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Abgrenzung ist insbesondere, <strong>inwieweit die T\u00e4tigkeit \u00fcber die blo\u00dfe \u00dcberlassung der Liegenschaft hinausgeht<\/strong> und dadurch der gewerbliche Unternehmenscharakter in den Vordergrund tritt. Die bei einer Vermietung anfallende Verwaltungsarbeit und gegebenenfalls erforderliche Werbema\u00dfnahmen f\u00fchren f\u00fcr sich allein noch nicht zu einer gewerblichen T\u00e4tigkeit. Vielmehr m\u00fcssen besondere Umst\u00e4nde hinzutreten, durch die eine \u00fcber die blo\u00dfe Nutzungs\u00fcberlassung hinausgehende T\u00e4tigkeit entsteht.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus stellte das BFG klar, dass die Beurteilung, ob eine gewerbliche T\u00e4tigkeit vorliegt, anhand der Verh\u00e4ltnisse des jeweiligen Jahres zu erfolgen hat. Eine sp\u00e4tere \u00c4nderung der tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse kann daher zu einer \u00c4nderung der Einkunftsart f\u00fchren, dies ist jedoch f\u00fcr jeden Besteuerungszeitraum gesondert zu beurteilen.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><br \/>Das BFG kommt zu dem Ergebnis, dass die kurzfristige Vermietung der beiden Wohnungen noch als verm\u00f6gensverwaltende T\u00e4tigkeit einzustufen war. Die daraus erzielten Eink\u00fcnfte waren somit der Vermietung und Verpachtung zuzuordnen.<br \/>Das Erkenntnis verdeutlicht, d<strong>ass die kurzfristige Vermietung von Wohnungen \u00fcber Online-Plattformen nicht allein aufgrund einiger Nebenleistungen als gewerbliche T\u00e4tigkeit einzustufen ist<\/strong>. Entscheidend sind vielmehr die konkreten Umst\u00e4nde des Einzelfalls, insbesondere Art und Umfang der Vermietung sowie das Ausma\u00df der \u00fcber die blo\u00dfe Nutzungs\u00fcberlassung hinausgehenden Leistungen.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Abgrenzung zwischen Eink\u00fcnften aus Gewerbebetrieb und Eink\u00fcnften aus Vermietung und Verpachtung ist bei der kurzfristigen Vermietung oftmals nicht eindeutig.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2997,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2996"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2996"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2996\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2997"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2996"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2996"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2996"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}