{"id":2921,"date":"2026-05-26T15:35:39","date_gmt":"2026-05-26T13:35:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/begruendung-einer-betriebsstaette-im-ausland\/"},"modified":"2026-05-26T15:35:39","modified_gmt":"2026-05-26T13:35:39","slug":"begruendung-einer-betriebsstaette-im-ausland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/begruendung-einer-betriebsstaette-im-ausland\/","title":{"rendered":"Begr\u00fcndung einer Betriebsst\u00e4tte im Ausland"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Ob ein \u00f6sterreichischer Subunternehmer im Ausland eine Betriebsst\u00e4tte begr\u00fcndet, h\u00e4ngt insbesondere von der Dauer der Arbeiten, den \u00f6rtlichen Eins\u00e4tzen und dem Zusammenhang zwischen seinen einzelnen T\u00e4tigkeiten im Ausland ab.<\/p>\n<p>Im internationalen Steuerrecht ist die sogenannte \u201eBetriebsst\u00e4tte\u201c ein zentraler Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr die Besteuerung von Unternehmen im Ausland. Eine Betriebsst\u00e4tte im Ausland liegt vor, wenn ein Unternehmen dort \u00fcber eine feste Gesch\u00e4ftseinrichtung verf\u00fcgt, \u00fcber die es seine T\u00e4tigkeit ganz oder teilweise aus\u00fcbt. Relevant sind das \u00f6rtliche Element (konkreter Ort), das zeitliche Element (hinreichende Dauer\/Verf\u00fcgungsmacht) und das funktionale Element (operative T\u00e4tigkeit am Ort).<\/p>\n<p><strong>Subunternehmer mit Sitz in \u00d6sterreich<\/strong><\/p>\n<p>Ein Generalunternehmer, der in seinem Ans\u00e4ssigkeitsstaat T\u00e4tigkeiten im Zusammenhang mit Bahnbau und Bahninstandsetzungsarbeiten durchf\u00fchrte, setzte daf\u00fcr regelm\u00e4\u00dfig Subunternehmer ein. Einer dieser Subunternehmer war ein Unternehmer mit Sitz in \u00d6sterreich. Fraglich war, ob der \u00f6sterreichische Subunternehmer durch seine T\u00e4tigkeit im Ausland (Ans\u00e4ssigkeitsstaat des Generalunternehmers) dort eine Betriebsst\u00e4tte begr\u00fcndete. <\/p>\n<p><strong>Ansicht des Finanzministeriums<\/strong><\/p>\n<p>Entscheidend ist die <strong>Perspektive des Subunternehmers<\/strong>, da die Beurteilung subjektbezogen vorzunehmen ist. Es ist zu pr\u00fcfen, ob der Subunternehmer aus seiner eigenen Sicht eine feste Gesch\u00e4ftseinrichtung im Ausland unterh\u00e4lt. Eine enge Verbindung zum Generalunternehmer allein reicht daf\u00fcr nicht aus. Zwar kann auch Infrastruktur wie Gleisanlagen als ortsbezogene Einrichtung gelten, doch fehlte es im vorliegenden Fall am notwendigen \u00f6rtlichen Zusammenhang. Der Subunternehmer arbeitete nicht dauerhaft an einem bestimmten Abschnitt des Bahnnetzes, sondern wurde punktuell und an wechselnden Abschnitten des Bahnnetzes eingesetzt. Die Eins\u00e4tze erfolgten meist kurzfristig, oft nur tageweise, und waren durch l\u00e4ngere Unterbrechungen voneinander getrennt.<\/p>\n<p><strong>Zeitliche Komponente<\/strong><\/p>\n<p>Auch die zeitliche Komponente sprach im konkreten Fall gegen das Vorliegen einer Betriebsst\u00e4tte. Eine T\u00e4tigkeit gilt in der Regel erst dann als ausreichend dauerhaft, wenn sie \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum, zum Beispiel <strong>zw\u00f6lf Monate im Fall von Bauausf\u00fchrungen<\/strong>, ausge\u00fcbt wird. Werden vom Subunternehmer mehrere, voneinander unabh\u00e4ngige Auftr\u00e4ge ausgef\u00fchrt und liegt keine k\u00fcnstliche Aufspaltung der Vertr\u00e4ge vor, dann sind die Fristen f\u00fcr die Begr\u00fcndung von Betriebsst\u00e4tten getrennt zu beurteilen. Eine <strong>Zusammenrechnung der Zeiten<\/strong> hat jedoch dann zu erfolgen, wenn die einzelnen (Bau-)Projekte wirtschaftlich und geographisch ein zusammenh\u00e4ngendes Ganzes bilden. Im konkreten Fall erfolgten die Auftr\u00e4ge jedoch unabh\u00e4ngig voneinander, betrafen unterschiedliche Streckenabschnitte und basierten auf separaten Vertr\u00e4gen.<\/p>\n<p>Demnach fehlten der geografische Zusammenhang und auch die Dauerhaftigkeit der T\u00e4tigkeit, sodass keine Betriebsst\u00e4tte begr\u00fcndet wurde. Auch ein Rahmenvertrag zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer \u00e4nderte daran nichts.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ob ein \u00f6sterreichischer Subunternehmer im Ausland eine Betriebsst\u00e4tte begr\u00fcndet, h\u00e4ngt insbesondere von der Dauer der Arbeiten, den \u00f6rtlichen Eins\u00e4tzen und dem Zusammenhang zwischen seinen einzelnen T\u00e4tigkeiten im Ausland ab.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2922,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2921"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2921"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2921\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2922"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2921"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2921"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2921"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}