{"id":2754,"date":"2025-11-21T15:55:29","date_gmt":"2025-11-21T14:55:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/landwirtschaftliche-nebentaetigkeiten-und-kleinunternehmergrenze\/"},"modified":"2025-11-21T15:55:29","modified_gmt":"2025-11-21T14:55:29","slug":"landwirtschaftliche-nebentaetigkeiten-und-kleinunternehmergrenze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/landwirtschaftliche-nebentaetigkeiten-und-kleinunternehmergrenze\/","title":{"rendered":"Landwirtschaftliche Nebent\u00e4tigkeiten und Kleinunternehmergrenze"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Mit 1.1.2025 wurde die Umsatzgrenze f\u00fcr die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von \u20ac 35.000 netto auf \u20ac 55.000 brutto angehoben. Die \u00c4nderung betrifft auch Land- und Forstwirte mit Nebent\u00e4tigkeiten.<\/p>\n<p>Bleibt der Brutto-Umsatz eines Unternehmers im laufenden und im vorangegangenen Jahr unter \u20ac 55.000, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer. Das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden muss, aber auch keine Vorsteuer abgezogen werden kann. Die Grenze von \u20ac 55.000 gilt unternehmer\u00fcbergreifend, sodass alle Ums\u00e4tze eines Unternehmers \u2013 egal, ob er diese im Gewerbebetrieb, in der Land- und Forstwirtschaft, selbst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit oder Vermietung und Verpachtung erzielt \u2013 zusammengerechnet werden. Nur bestimmte Ums\u00e4tze bzw. Hilfsgesch\u00e4fte, wie Gesch\u00e4ftsver\u00e4u\u00dferungen, bleiben bei der Berechnung der Grenze unber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Wird die Kleinunternehmergrenze in einem Jahr um h\u00f6chstens 10% \u00fcberschritten (bis \u20ac 60.500), bleibt die Umsatzsteuerbefreiung bis zum Jahresende bestehen, ist aber im darauffolgenden Jahr nicht mehr anwendbar (Wechsel zur Regelbesteuerung). Werden die \u20ac 55.000 bereits im laufenden Jahr um mehr als 10% \u00fcberschritten, entf\u00e4llt die Befreiung sofort mit dem Zeitpunkt der \u00dcberschreitung. Ab diesem Umsatz m\u00fcssen Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt werden. <strong>Eine r\u00fcckwirkende Korrektur f\u00fcr das gesamte Jahr ist aber nicht erforderlich<\/strong> (keine nachtr\u00e4gliche Berichtigung von Rechnungen notwendig). <\/p>\n<p>Bei pauschalierten Landwirten kann der f\u00fcr die Kleinunternehmergrenze relevante Jahresumsatz mit <strong>150% des Einheitswertes<\/strong> angesetzt werden. Hinzu kommen alle zus\u00e4tzlichen Einnahmen, die nicht von der Pauschalierung umfasst sind, wie insbesondere landwirtschaftliche Nebent\u00e4tigkeiten.<\/p>\n<p><strong>Umsatzsteuerpauschalierung und Regelbesteuerung<\/strong><\/p>\n<p>Land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einem Jahresumsatz \u00fcber \u20ac 600.000 unterliegen der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung. Bei einem Jahresumsatz unter \u20ac 600.000 gilt die Umsatzsteuerpauschalierung, bei welcher die Landwirte 10% bzw. 13% Umsatzsteuer in Rechnung stellen und behalten d\u00fcrfen, daf\u00fcr aber keinen Anspruch auf einen Vorsteuerabzug haben. Es besteht aber die M\u00f6glichkeit, in die Regelbesteuerung zu optieren, wobei in diesem Fall bestimmte Bindungswirkungen und Aufzeichnungspflichten zu beachten sind. <br \/>M\u00f6chte ein Landwirt freiwillig zur Regelbesteuerung optieren und ist er auch Kleinunternehmer, muss er neben der Regelbesteuerungs-Option auch auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten (&#8222;Doppeloption&#8220;). Diese Entscheidung bindet den Unternehmer f\u00fcr f\u00fcnf Jahre. <\/p>\n<p><strong>Nicht USt-pauschalierte Nebent\u00e4tigkeiten<\/strong><\/p>\n<p>Im Bereich der landwirtschaftlichen USt-Pauschalierung hat die oben beschriebene Kleinunternehmerregelung keine Relevanz. Fallen Ums\u00e4tze aber nicht unter diese Umsatzsteuerpauschalierung, wie etwa aus der <strong>Vermietung von Ferienwohnungen ohne Nebenleistungen<\/strong> (Vermietung und Verpachtung) oder aus der <strong>Pferdeeinstellung<\/strong>, so spielt die Kleinunternehmerregelung durchaus eine Rolle und m\u00fcssen daher die Ums\u00e4tze daraus beachtet werden.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit 1.1.2025 wurde die Umsatzgrenze f\u00fcr die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von \u20ac 35.000 netto auf \u20ac 55.000 brutto angehoben. Die \u00c4nderung betrifft auch Land- und Forstwirte mit Nebent\u00e4tigkeiten.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2755,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2754"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2754"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2754\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2755"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2754"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2754"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2754"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}