{"id":2739,"date":"2025-10-16T19:00:20","date_gmt":"2025-10-16T17:00:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/befristete-verdoppelung-des-investitionsfreibetrags\/"},"modified":"2025-10-16T19:00:20","modified_gmt":"2025-10-16T17:00:20","slug":"befristete-verdoppelung-des-investitionsfreibetrags","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/befristete-verdoppelung-des-investitionsfreibetrags\/","title":{"rendered":"Befristete Verdoppelung des Investitionsfreibetrags"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Befristet wird der allgemeine IFB-Satz von 10% auf 20% verdoppelt sowie jener f\u00fcr \u00d6ko-Investitionen von 15% auf 22%.\n<\/p>\n<p>Die \u00f6sterreichische Bundesregierung hat f\u00fcr Herbst 2025 ein Konjunktur- und Strukturprogramm angek\u00fcndigt. Ziel ist es, das Wirtschaftswachstum zu st\u00fctzen und Investitionen zu f\u00f6rdern. So soll etwa eine befristete F\u00f6rderung geschaffen werden, um die hohe Stromkostenbelastung abzumildern. Weiters soll ein neuer Standort-Fonds zur Mobilisierung von privatem Kapital eingerichtet, der Breitbandausbau vorangetrieben und Ma\u00dfnahmen gegen die allgemeine Teuerung gesetzt werden. Ein zentrales Element ist jedoch die <strong>zeitlich befristete Erh\u00f6hung des Investitionsfreibetrages (IFB)<\/strong>, der als steuerlicher Anreiz wirken soll.<\/p>\n<p>Derzeit betr\u00e4gt der IFB 10% der Anschaffungs- bzw Herstellungskosten der beg\u00fcnstigten Wirtschaftsg\u00fcter und f\u00fcr bestimmte Investitionen im Bereich der \u00d6kologisierung 15%. Nun wird der allgemeine IFB-Satz von 10% auf 20% verdoppelt sowie jener f\u00fcr \u00d6ko-Investitionen von 15% auf 22%. Die vor\u00fcbergehende Verdoppelung des IFB ist f\u00fcr den Zeitraum <strong>zwischen 1.11.2025 und 31.12.2026<\/strong> vorgesehen. Wird die Anschaffung oder Herstellung erst nach dem 31.12.2026 beendet, steht die Erh\u00f6hung nur zu, wenn der IFB f\u00fcr die im beg\u00fcnstigten Zeitraum aktivierten Teilbetr\u00e4ge geltend gemacht wird.<\/p>\n<p><strong>Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu \u20ac 1 Million<\/strong><\/p>\n<p>Der IFB erm\u00f6glicht es Unternehmen, f\u00fcr die Anschaffung bzw Herstellung von Wirtschaftsg\u00fctern des abnutzbaren Anlageverm\u00f6gens mit einer gew\u00f6hnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren <strong>zus\u00e4tzlich zur Abschreibung<\/strong> eine fiktive Betriebsausgabe geltend zu machen. Das Wirtschaftsgut muss au\u00dferdem einem inl\u00e4ndischen Betrieb oder einer inl\u00e4ndischen Betriebsst\u00e4tte zuzurechnen sein. Die Beg\u00fcnstigung ist auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu \u20ac 1 Million pro Betrieb und Wirtschaftsjahr begrenzt.<br \/>Zu beachten ist, dass die tats\u00e4chliche Steuerersparnis durch den IFB vom jeweils anzuwendenden, progressiven Einkommensteuersatz (bis zu 55%) abh\u00e4ngig ist und dass ein geltend gemachter IFB nachzuversteuern ist, wenn das beg\u00fcnstigte Wirtschaftsgut innerhalb von 4 Jahren (taggenaue Berechnung) aus dem Betriebsverm\u00f6gen ausscheidet.<br \/><strong>Kein IFB<\/strong> kann geltend gemacht werden bei Anschaffungs-\/Herstellungskosten insbesondere betreffend Geb\u00e4ude, geringwertigen Wirtschaftsg\u00fctern, gebrauchten Wirtschaftsg\u00fctern, Anlagen zur F\u00f6rderung oder Nutzung fossiler Energietr\u00e4ger, bestimmten unk\u00f6rperlichen Wirtschaftsg\u00fctern und auch Wirtschaftsg\u00fctern, die zur Deckung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages herangezogen wurden.<\/p>\n<p><strong>Hinweis<\/strong><br \/>Aufgrund dieses gegenseitigen Ausschlusses zwischen IFB und investitionsbedingtem Gewinnfreibetrag hinsichtlich der \u201eWidmung\u201c von angeschafften Wirtschaftsg\u00fctern stellt sich f\u00fcr den Unternehmer die Frage, welche steuerliche Beg\u00fcnstigung er in Anspruch nehmen soll. Diese Abw\u00e4gung ist jedoch nur f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen bzw. Personengesellschaften, soweit daran nat\u00fcrliche Personen beteiligt sind, relevant, da nur diese den Gewinnfreibetrag steuerlich ansetzen k\u00f6nnen. F\u00fcr Kapitalgesellschaften stellt sich diese Frage daher nicht, f\u00fcr sie ist der Ansatz des IFB jedenfalls vorteilhaft. Die Abw\u00e4gung zwischen IFB und investitionsbedingtem Gewinnfreibetrag h\u00e4ngt von verschiedenen Faktoren ab und bedarf einer fr\u00fchzeitigen Planung. Wir empfehlen diesbez\u00fcglich eine umfassende Beratung.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Befristet wird der allgemeine IFB-Satz von 10% auf 20% verdoppelt sowie jener f\u00fcr \u00d6ko-Investitionen von 15% auf 22%.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2740,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2739"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2739"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2739\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2740"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2739"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2739"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2739"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}