{"id":2694,"date":"2025-09-22T13:29:10","date_gmt":"2025-09-22T11:29:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/die-geplante-neue-trinkgeldpauschale\/"},"modified":"2025-09-22T13:29:10","modified_gmt":"2025-09-22T11:29:10","slug":"die-geplante-neue-trinkgeldpauschale","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/die-geplante-neue-trinkgeldpauschale\/","title":{"rendered":"Die geplante neue Trinkgeldpauschale"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Der Ministerrat hat am 28.7.2025 Neuregelungen im Zusammenhang mit Trinkgeldern beschlossen, die \u00c4nderungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht bringen werden.<\/p>\n<p>Die endg\u00fcltige Gesetzwerdung bleibt zwar noch abzuwarten, aber in Branchen, in denen Trinkgeld zum Alltag geh\u00f6rt, ist es wichtig, sich bereits jetzt auf die geplanten Neuerungen einzustellen.<\/p>\n<p>Trinkgelder sind zwar einkommensteuerfrei, z\u00e4hlen aber in der gesetzlichen Sozialversicherung zum beitragspflichtigen Entgelt. Dies soll sich grunds\u00e4tzlich auch nicht \u00e4ndern. Es sollen nun aber <strong>bundesweit einheitliche Trinkgeld-Pauschalbetr\u00e4ge<\/strong> eingef\u00fchrt werden, die f\u00fcr die SV-Beitragsbemessung herangezogen werden. Diese Pauschalbetr\u00e4ge sollen f\u00fcr die einzelnen Erwerbszweige festgelegt und schrittweise angehoben werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Bereich des Hotel- und Gastgewerbes liegt bereits ein Vorschlag \u00fcber eine Staffelung des monatlichen Trinkgeldpauschales vor, wobei zwischen Mitarbeitern mit Inkasso und ohne Inkasso unterschieden wird:<\/p>\n<ul>\n<li>2026: \u20ac 65 (mit Inkasso), \u20ac 45 (ohne Inkasso)<\/li>\n<li>2027: \u20ac 85 (mit Inkasso), \u20ac 45 (ohne Inkasso)<\/li>\n<li>2028: \u20ac 100 (mit Inkasso), \u20ac 50 (ohne Inkasso)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Pauschalbetr\u00e4ge stellen <strong>Maximalbetr\u00e4ge<\/strong> dar. Sind die tats\u00e4chlich bezahlten Trinkgelder h\u00f6her, entsteht keine zus\u00e4tzliche SV-Bemessungsgrundlage, eine nachtr\u00e4gliche Beitragsvorschreibung ist demnach ausgeschlossen. Sind die Trinkgelder hingegen nachweislich geringer, kann auch dieser niedrigere Betrag als Beitragsgrundlage herangezogen werden.<br \/>Die Regelung gilt nur f\u00fcr Branchen, in denen \u00fcblicherweise Trinkgelder bezahlt werden. Sie gilt aber nicht f\u00fcr Dienstnehmer in Betrieben, in welchen typischerweise keine Trinkgelder anfallen (wie etwa Fast-Food-Ketten oder Pflegeheime).<\/p>\n<p><strong>Information des Arbeitnehmers \u00fcber Trinkgeldvereinbarung<\/strong><\/p>\n<p>Im Arbeitsrecht soll mehr Transparenz geschaffen werden. K\u00fcnftig m\u00fcssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer zu Beginn des Arbeitsverh\u00e4ltnisses \u00fcber den Schl\u00fcssel der Trinkgeldvereinbarung informieren. Zudem sollen Arbeitnehmer auf Anfrage Auskunft \u00fcber bargeldlos vereinnahmte Trinkgelder erhalten, sofern diese nicht ohnehin zeitnah oder am selben Tag verteilt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr den <strong>Bereich der Lohnsteuer<\/strong> wurde seitens des Finanzministeriums k\u00fcrzlich folgendes klargestellt:<\/p>\n<ul>\n<li>Bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Orts\u00fcblichkeit von Trinkgeldern ist nicht auf die H\u00f6he des insgesamt hingegebenen Trinkgeldes abzustellen, sondern auf die H\u00f6he des jedem einzelnen Arbeitnehmer tats\u00e4chlich zugeflossenen Trinkgeldes. Die Relation des betragsm\u00e4\u00dfigen Trinkgeldes zum Arbeitslohn des einzelnen Arbeitnehmers ist nicht ma\u00dfgeblich.<\/li>\n<li>Das Trinkgeld muss dem Arbeitnehmer von dritter Seite zugewendet werden. Trinkgeld von dritter Seite liegt auch vor, wenn Trinkgeld von anderen Arbeitnehmern (z.B. Zahlkellnern) oder vom Arbeitgeber selbst entgegengenommen und an die Arbeitnehmer weitergegeben wird, z.B. auch wenn der Arbeitgeber Kreditkartentrinkgelder an die Arbeitnehmer weitergibt. Trinkgelder, die im Rahmen eines Trinkgeld-Verteilsystems (wie etwa Tronc-Systeme) gesammelt und nach einem im Vorhinein festgelegten Schl\u00fcssel, unabh\u00e4ngig davon, ob dieser m\u00fcndlich oder schriftlich (z.B. im Dienstvertrag) vereinbart ist, an die Arbeitnehmer verteilt werden, fallen ebenfalls unter die Steuerbefreiung.<\/li>\n<li>Vom Arbeitgeber entgegengenommene Trinkgelder, die von diesem nicht an Arbeitnehmer weitergeleitet werden, sind beim Arbeitgeber Betriebseinnahmen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Ministerrat hat am 28.7.2025 Neuregelungen im Zusammenhang mit Trinkgeldern beschlossen, die \u00c4nderungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht bringen werden.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2695,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2694"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2694"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2694\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2695"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2694"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2694"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2694"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}