{"id":2679,"date":"2025-08-20T08:40:06","date_gmt":"2025-08-20T06:40:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/teilpension-neue-art-der-altersteilzeit\/"},"modified":"2025-08-20T08:40:06","modified_gmt":"2025-08-20T06:40:06","slug":"teilpension-neue-art-der-altersteilzeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/teilpension-neue-art-der-altersteilzeit\/","title":{"rendered":"Teilpension: Neue Art der Altersteilzeit"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Ab 1.1.2026 tritt das neue Modell der Teilpension in Kraft. Ziel ist es, Arbeitnehmern auch w\u00e4hrend des Bezugs einer Pension eine reduzierte Weiterarbeit zu erm\u00f6glichen. Gleichzeitig wurde die bisherige Regelung zur Altersteilzeit \u00fcberarbeitet und die Zugangsm\u00f6glichkeit eingeschr\u00e4nkt.\n<\/p>\n<p>Die Teilpension steht jenen Personen offen, die Anspruch auf eine regul\u00e4re oder vorzeitige Alterspension haben. Bei der Korridorpension und Langzeitversichertenpension betr\u00e4gt das Alter 62 Jahre, wobei es bei der Korridorpension ab 1.1.2026 stufenweise zu einer <strong>Anhebung auf 63 Jahre<\/strong> kommt. Der Anspruch auf Schwerarbeitspension ist unter den entsprechenden Voraussetzungen im Alter von 60 Jahren gegeben. Das Regelpensionsalter f\u00fcr die Alterspension liegt bei M\u00e4nnern bei 65 Jahren und bei Frauen derzeit bei 61 Jahren, wobei es hier zu einer stufenweisen Anhebung in Halbjahressschritten auf 65 Jahre kommt.<\/p>\n<p><strong>Antrag bei der Pensionsversicherung<\/strong><\/p>\n<p>Um in Teilpension gehen zu k\u00f6nnen, muss mit dem Arbeitgeber zeitgerecht eine <strong>Arbeitszeitreduktion zwischen 25 % und 75 % schriftlich vereinbart<\/strong> werden. Weiters muss ein Antrag bei der Pensionsversicherung (PV) gestellt werden. Wenn die Pensionsversicherung die Teilpension zuerkannt hat, ergeht ein entsprechender Bescheid.<br \/>Die H\u00f6he der Teilpension richtet sich nach dem Ausma\u00df der Arbeitszeitreduktion und der Gesamtgutschrift des Vorjahres (abh\u00e4ngig vom Stichtag), sodass sich folgende Auswirkungen der Arbeitszeitreduktion auf den Anteil der Gesamtgutschrift ergeben:<\/p>\n<ul>\n<li>Reduktion 25 % bis 40 % &#8211; Anteil 25%<\/li>\n<li>Reduktion 41 % bis 60 % &#8211; Anteil 50%<\/li>\n<li>Reduktion 61 % bis 75 % &#8211; Anteil 75%<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein Anspruch auf Teilpension ist nicht m\u00f6glich, wenn bereits eine regul\u00e4re Pension bezogen wird. Auch darf w\u00e4hrend der Teilpension keine zus\u00e4tzliche Erwerbst\u00e4tigkeit mit Pensionsversicherungspflicht aufgenommen werden. Wird die erlaubte Bandbreite der Arbeitszeit \u00fcberschritten, entf\u00e4llt die Teilpension unter bestimmten Voraussetzungen. <\/p>\n<p><strong>Altersteilzeit<\/strong><\/p>\n<p>Parallel zur Einf\u00fchrung der Teilpension wird der <strong>Zugang zur Altersteilzeit deutlich eingeschr\u00e4nkt<\/strong>. Bisher war ein Bezug von Altersteilzeitgeld f\u00fcr h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahre vor dem Regelpensionsalter m\u00f6glich, nun wurde dieser Zeitraum auf drei Jahre vor der Erf\u00fcllung der Anspruchsvoraussetzungen auf eine Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters eingeschr\u00e4nkt. Auch die erforderliche Versicherungsdauer f\u00fcr den Anspruch auf Altersteilzeitgeld (Anwartschaft) wird stufenweise <strong>von bisher 780 auf k\u00fcnftig 884 Wochen erh\u00f6ht<\/strong>.<br \/>Au\u00dferdem gibt es neue Einschr\u00e4nkungen bei Nebenjobs: jede zus\u00e4tzliche Besch\u00e4ftigung bei einem anderen Arbeitgeber f\u00fchrt zum Verlust des Anspruchs auf Altersteilzeitgeld. Zus\u00e4tzlich wird der finanzielle Anreiz f\u00fcr Arbeitgeber reduziert: so sinkt beispielsweise der Ersatz f\u00fcr den Lohnausgleich ab 2026 von 90 % auf 80 %. <\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong> <br \/>Mit der Einf\u00fchrung der Teilpension wird ein flexibler \u00dcbergang vom Erwerbsleben in die Pension geschaffen, allerdings unter klar geregelten Bedingungen. Gleichzeitig wird der Zugang zur Altersteilzeit eingeschr\u00e4nkt. Ziel ist eine bessere Planbarkeit und Absicherung der \u00dcbergangsphase in den Ruhestand, sowohl f\u00fcr Arbeitnehmer als auch f\u00fcr das Pensionssystem. <\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab 1.1.2026 tritt das neue Modell der Teilpension in Kraft. Ziel ist es, Arbeitnehmern auch w\u00e4hrend des Bezugs einer Pension eine reduzierte Weiterarbeit zu erm\u00f6glichen. 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