{"id":2673,"date":"2025-08-20T08:40:04","date_gmt":"2025-08-20T06:40:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/uebermittlung-von-jahresabschluessen-beim-firmenbuch\/"},"modified":"2025-08-20T08:40:04","modified_gmt":"2025-08-20T06:40:04","slug":"uebermittlung-von-jahresabschluessen-beim-firmenbuch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/uebermittlung-von-jahresabschluessen-beim-firmenbuch\/","title":{"rendered":"\u00dcbermittlung von Jahresabschl\u00fcssen beim Firmenbuch"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Durch eine \u00c4nderung der Verordnung \u00fcber den elektronischen Rechtsverkehr kommt es zu Anpassungen der Formvorschriften f\u00fcr die Einreichung der Abschl\u00fcsse.<\/p>\n<p>Die Einreichung der Jahresabschl\u00fcsse erfolgt bereits seit Juli 2022 in strukturierter elektronischer Form als XML-Datei, bislang im Wege von FinanzOnline. Mit der Verordnungsnovelle, die am 1.3.2025 in Kraft getreten ist, kommt es zu folgenden \u00c4nderungen:<\/p>\n<p><strong>FinanzOnline wird ab 1.1.2026 als \u00dcbermittlungsweg abgeschafft<\/strong>. Ab dann stehen folgende Einreichwege zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n<ol>\n<li>f\u00fcr Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften: Formular auf justizonline.gv.at zur direkten, h\u00e4ndischen Eingabe<\/li>\n<li>XML-Datei \u00fcber eine ERV-\u00dcbermittlungsstelle oder \u00fcber ein Online-Formular \u00fcber justizonline.gv.at<\/li>\n<\/ol>\n<p>Andererseits gilt seit 1.3.2025 verpflichtend die <strong>neue Datei-Struktur<\/strong> \u201eJAb 4.0\u201c (bisher JAb 3.32). Jahresabschl\u00fcsse zum 31.12.2024 d\u00fcrfen noch unter Anwendung der Struktur JAb 3.32 offengelegt werden. Soweit eine \u00dcbermittlung in strukturierter elektronischer Form nicht m\u00f6glich ist, k\u00f6nnen die Unterlagen <strong>ausnahmsweise auch als PDF<\/strong>-Anhang eingebracht werden, wobei der Grund der Unm\u00f6glichkeit anl\u00e4sslich der Einreichung bekannt zu geben ist.<\/p>\n<p><strong>Strafen bei Vers\u00e4umnissen<\/strong><\/p>\n<p>Die rechtzeitige Offenlegung ist gesetzlich verpflichtend. Wird die neunmonatige Frist ab Bilanzstichtag \u00fcberschritten, ist mit <strong>Zwangsstrafen<\/strong> in H\u00f6he von \u20ac 700 bis \u20ac 3.600 (bei Kleinstkapitalgesellschaften \u20ac 350 bis \u20ac 1.800) zu rechnen. Dies gilt sowohl f\u00fcr die Gesellschaft selbst als auch f\u00fcr die einzelnen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungs- und Vorstandsmitglieder. Beispielsweise w\u00fcrde einer Gesellschaft mit zwei Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern eine Zwangsstrafe von mindestens \u20ac 3 x 700 = \u20ac 2.100 vorgeschrieben. Bei anhaltender S\u00e4umnis erh\u00f6ht sich die Strafe nach zwei Monaten teilweise auf das Dreifache (bei mittelgro\u00dfen Gesellschaften) oder sogar auf das Sechsfache (bei gro\u00dfen Gesellschaften). <\/p>\n<p><strong>Verpflichtung zur Einreichung<\/strong><\/p>\n<p>Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet, ihre Jahresabschl\u00fcsse sp\u00e4testens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim zust\u00e4ndigen Firmenbuchgericht elektronisch einzureichen. Demnach sind Jahresabschl\u00fcsse zum 31.12.2024 bis sp\u00e4testens 30.9.2025 entsprechend offenzulegen. Die Offenlegungspflicht betrifft s\u00e4mtliche Kapitalgesellschaften, darunter auch sogenannte \u201ekapitalistische Personengesellschaften\u201c wie die GmbH &amp; Co KG, bei der kein unbeschr\u00e4nkt haftender Gesellschafter eine nat\u00fcrliche Person ist.<br \/>Je nach Gr\u00f6\u00dfe der Gesellschaft unterscheiden sich Umfang und Inhalt der einzureichenden Unterlagen, beispielsweise muss eine Kleinstkapitalgesellschaft nur ihre Bilanz ohne Anhang offenlegen. Auch Zweigniederlassungen ausl\u00e4ndischer Kapitalgesellschaften in \u00d6sterreich sind zur Offenlegung verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><br \/>Da die Vorgaben f\u00fcr die elektronische Offenlegung von Firmenbuch-Jahresabschl\u00fcssen immer komplexer werden, sich die Strafen bei S\u00e4umnis aber durchaus summieren k\u00f6nnen, empfehlen wir eine entsprechend fr\u00fchzeitige Beratung sowie die Durchf\u00fchrung der \u00dcbermittlung von Jahresabschl\u00fcssen an das Firmenbuch durch unsere Mitarbeiter.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Durch eine \u00c4nderung der Verordnung \u00fcber den elektronischen Rechtsverkehr kommt es zu Anpassungen der Formvorschriften f\u00fcr die Einreichung der Abschl\u00fcsse.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2674,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2673"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2673"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2673\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2674"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2673"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2673"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2673"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}