{"id":2664,"date":"2025-07-21T17:42:01","date_gmt":"2025-07-21T15:42:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/details-zur-neuen-steuerfreien-mitarbeiterpraemie\/"},"modified":"2025-07-21T17:42:01","modified_gmt":"2025-07-21T15:42:01","slug":"details-zur-neuen-steuerfreien-mitarbeiterpraemie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/details-zur-neuen-steuerfreien-mitarbeiterpraemie\/","title":{"rendered":"Details zur neuen steuerfreien Mitarbeiterpr\u00e4mie"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Das Budgetbegleitgesetz 2025 f\u00fchrte eine neue steuerfreie Mitarbeiterpr\u00e4mie von \u20ac 1.000 pro Jahr f\u00fcr 2025 ein. Dabei sind Unterschiede im Vergleich zu bisherigen Pr\u00e4mien zu beachten.<\/p>\n<p>Die neue Mitarbeiterpr\u00e4mie f\u00fcr das Jahr 2025 umfasst <strong>Zulagen und Bonuszahlungen<\/strong>, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer oder mehreren Arbeitnehmern aus sachlichen, betriebsbezogenen Gr\u00fcnden gew\u00e4hrt, wenn es sich dabei um <strong>zus\u00e4tzliche Zahlungen<\/strong> handelt, welche \u00fcblicherweise nicht gew\u00e4hrt wurden. Zahlungen, die vertraglich vereinbart sind oder ohnehin regelm\u00e4\u00dfig angefallen sind, k\u00f6nnen hingegen nicht unter der Mitarbeiterpr\u00e4mie steuerfrei gestellt werden. Eine in den Vorjahren ausbezahlte Corona-Pr\u00e4mie, Teuerungspr\u00e4mie oder Mitarbeiterpr\u00e4mie stellt kein Hindernis f\u00fcr die Auszahlung der neuen Mitarbeiterpr\u00e4mie dar.<\/p>\n<p><strong>Anwendungsbereich ausgeweitet<\/strong><\/p>\n<p>Im Vergleich zu \u00e4hnlichen Vorg\u00e4ngermodellen muss die Zahlung <strong>nicht auf einer lohngestaltenden Vorschrift<\/strong> (Kollektivvertrag oder entsprechende Betriebsvereinbarung) basieren, wodurch sich der Anwendungsbereich deutlich erh\u00f6ht und der Formalismus reduziert wird. Zudem ist bei der Gew\u00e4hrung der Mitarbeiterpr\u00e4mie <strong>kein Gruppenmerkmal<\/strong> (sachliche Differenzierung etwa in Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge, nach Art der Dauer der Unternehmenszugeh\u00f6rigkeit oder Entfernung Arbeitsst\u00e4tte zum Wohnort) notwendig. Daher kann die neue Mitarbeiterpr\u00e4mie <strong>auch nur einzelnen Arbeitnehmern<\/strong> gew\u00e4hrt werden, ohne dass diese eine Gruppe darstellen.<br \/>Wird die Pr\u00e4mie nicht allen Arbeitnehmern oder nicht allen im selben Ausma\u00df angeboten, muss die Unterscheidung jedoch betrieblich begr\u00fcndet und sachlich gerechtfertigt werden. Was konkret unter einer sachlichen, betriebsbezogenen Begr\u00fcndung zu verstehen ist, ist derzeit noch offen. Es ist aber davon auszugehen, dass Begr\u00fcndungen wie eine erh\u00f6hte Arbeitsbelastung wegen eines Projektes oder stark gestiegene Mobilit\u00e4tskosten als gerechtfertigt gelten werden.<\/p>\n<p><strong>Erh\u00f6ht nicht das Jahressechstel<\/strong><\/p>\n<p>Die Steuerfreiheit ist bis zu einem Betrag von <strong>maximal \u20ac 1.000 pro Mitarbeiter pro Jahr<\/strong> aussch\u00f6pfbar. Eine Befreiung von Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen ist allerdings nicht vorgesehen. Somit ist die Mitarbeiterpr\u00e4mie <strong>ausschlie\u00dflich von der Einkommensteuer befreit<\/strong>. Die neue Mitarbeiterpr\u00e4mie erh\u00f6ht nicht das Jahressechstel und wird nicht auf das Jahressechstel angerechnet. Den Arbeitgebern ist es freigestellt, die Mitarbeiterpr\u00e4mie am St\u00fcck oder aufgeteilt auszuzahlen. Dabei ist noch offen, ob die Pr\u00e4mie im Falle einer nicht monatlichen Auszahlung von der \u00d6GK als Sonderzahlung bewertet wird. <br \/>Die Mitarbeiterpr\u00e4mie ist bei Arbeitnehmern veranlagungs- und lohnsteuerpflichtig, wenn sie \u00fcber \u20ac 1.000 pro Jahr betr\u00e4gt, etwa weil sie von mehreren Arbeitgebern gew\u00e4hrt wird. Erhalten Arbeitnehmer zus\u00e4tzlich eine Mitarbeitergewinnbeteiligung, so ist die Mitarbeiterpr\u00e4mie steuerfrei, solange die beiden Zahlungen einen Betrag von \u20ac 3.000 nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p><strong>Beispiel<\/strong>: Ein Mitarbeiter erh\u00e4lt eine Mitarbeitergewinnbeteiligung von \u20ac 2.000 und eine Mitarbeiterpr\u00e4mie von \u20ac 1.000. Die beiden Bonuszahlungen \u00fcberschreiten den Betrag von \u20ac 3.000 nicht und sind somit steuerfrei.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Budgetbegleitgesetz 2025 f\u00fchrte eine neue steuerfreie Mitarbeiterpr\u00e4mie von \u20ac 1.000 pro Jahr f\u00fcr 2025 ein. 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