{"id":2661,"date":"2025-07-21T17:42:00","date_gmt":"2025-07-21T15:42:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/erwerbergruppe-und-immobiliengesellschaft\/"},"modified":"2025-07-21T17:42:00","modified_gmt":"2025-07-21T15:42:00","slug":"erwerbergruppe-und-immobiliengesellschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/erwerbergruppe-und-immobiliengesellschaft\/","title":{"rendered":"Erwerbergruppe und Immobiliengesellschaft"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht erhebliche Versch\u00e4rfungen im Bereich der Grunderwerbsteuer bei \u00dcbertragungen von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Verm\u00f6gen Grundst\u00fccke geh\u00f6ren, vor. Dabei wurden zwei neue Begriffe eingef\u00fchrt: Erwerbergruppe und Immobiliengesellschaft.<\/p>\n<p>Mit der aktuellen gesetzlichen \u00c4nderung soll die Grunderwerbsteuerbelastung bei sogenannten <strong>Share-Deals an jene von Asset-Deals angeglichen<\/strong> werden. Bei solchen Share-Deals werden Anteile an einer Gesellschaft, die im Besitz eines Grundst\u00fccks ist, \u00fcbertragen, w\u00e4hrend bei einem Asset-Deal das Grundst\u00fcck direkt an den K\u00e4ufer \u00fcbertragen wird. <br \/>Mit der Gesetzes\u00e4nderung f\u00e4llt seit 1.7.2025 Grunderwerbsteuer an, wenn <\/p>\n<ul>\n<li>innerhalb von 7 Jahren (bisher 5 Jahren) <strong>75%<\/strong> (bisher 95%) oder mehr der Anteile an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft auf neue Gesellschafter \u00fcbertragen oder<\/li>\n<li><strong>75%<\/strong> (bisher 95%) solcher Anteile unmittelbar oder mittelbar in der Hand eines Erwerbers oder in der Hand einer Erwerbergruppe vereinigt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Erwerber und Erwerbergruppe<\/strong><\/p>\n<p>Im Falle der Vereinigung in einer Hand liegt ein steuerpflichtiger Vorgang nicht nur dann vor, wenn ein <strong>einzelner \u201eErwerber\u201c Anteile in der H\u00f6he von 75% oder mehr erwirbt<\/strong>, sondern auch, wenn dies durch <strong>eine sogenannte Erwerbergruppe<\/strong> erfolgt. Eine Erwerbergruppe liegt vor, wenn Erwerber zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind oder unter dem beherrschenden Einfluss einer Person stehen. Von dieser Bestimmung sind alle rechtsf\u00e4higen Personen, Personenvereinigungen und Verm\u00f6gensmassen erfasst, womit neben nat\u00fcrlichen und juristischen Personen etwa auch Privatstiftungen oder K\u00f6rperschaften \u00f6ffentlichen Rechts unter die Definition fallen. F\u00fcr Konzerne wurde eine Konzernklausel geschaffen, die Erleichterungen bei konzerninternen Beteiligungs\u00fcbertragungen vorsieht.<\/p>\n<p><strong>Immobiliengesellschaft<\/strong><\/p>\n<p>Mit der Gesetzes\u00e4nderung wurde der Begriff \u201eImmobiliengesellschaft\u201c eingef\u00fchrt. Eine Immobiliengesellschaft liegt vor, wenn das Verm\u00f6gen einer Gesellschaft \u00fcberwiegend aus Grundst\u00fccken besteht, die nicht f\u00fcr eigene betriebliche Zwecke genutzt werden, oder wenn der T\u00e4tigkeits-Schwerpunkt der Gesellschaft in der Ver\u00e4u\u00dferung, Vermietung oder Verwaltung von Grundst\u00fccken liegt. Die <strong>Ver\u00e4u\u00dferung von Grundst\u00fccken, die hingegen zur Aus\u00fcbung von betrieblichen T\u00e4tigkeiten einer Gesellschaft genutzt werden<\/strong>, soll weiterhin zu <strong>keiner Einordnung als Immobiliengesellschaft<\/strong> f\u00fchren. Das hei\u00dft, wenn sich etwa das Hotelgeb\u00e4ude bei einer Hotelbetriebs-GmbH im Betriebsverm\u00f6gen der GmbH befindet, liegt keine Immobiliengesellschaft vor.<\/p>\n<p>Bei Umgr\u00fcndungen und den oben beschriebenen Share-Deals, die von Immobiliengesellschaften durchgef\u00fchrt werden, ergibt sich eine deutlich h\u00f6here Grunderwerbsteuerbelastung: die Grunderwerbsteuer wird vom gemeinen Wert (entspricht dem Verkehrswert) des im Verm\u00f6gen der Immobiliengesellschaft befindlichen Grundst\u00fccks und nicht vom Grundst\u00fcckswert berechnet. Zus\u00e4tzlich <strong>erh\u00f6ht sich der Grunderwerbsteuersatz von 0,5% auf 3,5%<\/strong>.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht erhebliche Versch\u00e4rfungen im Bereich der Grunderwerbsteuer bei \u00dcbertragungen von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Verm\u00f6gen Grundst\u00fccke geh\u00f6ren, vor. 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