{"id":2649,"date":"2025-07-21T17:41:56","date_gmt":"2025-07-21T15:41:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/scheinrechnungen-kein-vorsteuerabzug-beim-rechnungsempfaenger\/"},"modified":"2025-07-21T17:41:56","modified_gmt":"2025-07-21T15:41:56","slug":"scheinrechnungen-kein-vorsteuerabzug-beim-rechnungsempfaenger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/scheinrechnungen-kein-vorsteuerabzug-beim-rechnungsempfaenger\/","title":{"rendered":"Scheinrechnungen: Kein Vorsteuerabzug beim Rechnungsempf\u00e4nger"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Weisen Rechnungen Umsatzsteuer aus, obwohl keine Leistungen erbracht wurden, so handelt es sich dabei um Scheinrechnungen. Die in solchen Scheinrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer muss vom Rechnungsaussteller abgef\u00fchrt werden, w\u00e4hrend dem Rechnungsempf\u00e4nger kein Vorsteuerabzug zusteht.<\/p>\n<p>Im Zuge einer Au\u00dfenpr\u00fcfung wurde festgestellt, dass diverse Kommanditgesellschaften nahezu ausschlie\u00dflich untereinander Leistungen verrechneten, ohne tats\u00e4chlich Leistungen erbracht zu haben. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Gesellschaften legte trotz mehrfacher Aufforderung keine Dokumente vor, die das Erbringen von Leistungen durch diese Gesellschaften belegte. Mangels solcher Dokumente wurden daher die von den Gesellschaften ausgestellten Rechnungen als Scheinrechnungen qualifiziert. Das Finanzamt aberkannte den jeweils geltend gemachten Vorsteuerabzug bei den Rechnungsempf\u00e4ngern, w\u00e4hrend bei den rechnungsausstellenden Gesellschaften die Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung festgesetzt wurde.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung des Bundesfinanzgerichts<\/strong><\/p>\n<p>Wird eine Rechnung ausgestellt und darin Umsatzsteuer ausgewiesen, ohne dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempf\u00e4nger erbracht hat, <strong>schuldet der Rechnungsaussteller diese Umsatzsteuer, obwohl der Rechnungsempf\u00e4nger keinen Vorsteuerabzug hat<\/strong>. Diese Steuerschuld kraft Rechnungslegung hat zur Voraussetzung, dass eine Rechnung erstellt wird, die formal die Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes erf\u00fcllt. Der Zweck dieser Regelung liegt darin, einem unberechtigten Vorsteuerabzug \u2013 eine korrekte Rechnung ist Voraussetzung f\u00fcr den Vorsteuerabzug \u2013 vorzubeugen.<br \/>Dokumente, die formell nicht alle Merkmale einer Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes aufweisen und somit unvollst\u00e4ndig sind, l\u00f6sen hingegen keine Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung aus: Da sie schon aus diesem formalen Grund nicht als Grundlage f\u00fcr einen Vorsteuerabzug dienen, kann ein Missbrauch nicht in Betracht kommen. Ist f\u00fcr ein mangelhaftes Abrechnungsdokument schon formell keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug gegeben, bedarf es des Korrektivs einer Steuerschuld kraft Rechnungslegung nicht.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes (BFG)<\/strong><\/p>\n<p>Sobald daher im Falle von nicht erbrachten Leistungen eine formal vollst\u00e4ndige Rechnung oder ein Beleg, bei dem die Gefahr eines unberechtigten Vorsteuerabzuges besteht, vorliegt, entsteht spiegelbildlich auch eine Steuerschuld kraft Rechnung. Da im konkreten Fall die Gesellschaften korrekte und vollst\u00e4ndige Rechnungen gelegt hatten, m\u00fcssen die Gesellschaften die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer auch abf\u00fchren. <br \/>Bez\u00fcglich des Vorsteuerabzuges bei den Rechnungsempf\u00e4ngern f\u00fchrt das BFG aus, dass keine entsprechenden Leistungen geplant oder erbracht wurden. Das alleinige Ziel der Rechnungen war vielmehr die <strong>Geltendmachung eines unberechtigten Vorsteuerabzugs und die Verk\u00fcrzung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen<\/strong>. Daher wurde der Vorsteuerabzug bei den Rechnungsempf\u00e4ngern aberkannt.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><br \/>Stellt ein Unternehmer Scheinrechnungen aus, die zwar die formalen Voraussetzungen einer Rechnung erf\u00fcllen, bei welchen aber keine Leistungserbringung erfolgt ist, so ist der Unternehmer verpflichtet, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer abzuf\u00fchren. Mangels erbrachter Leistungen kann jedoch der Rechnungsempf\u00e4nger keinen Vorsteuerabzug geltend machen.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weisen Rechnungen Umsatzsteuer aus, obwohl keine Leistungen erbracht wurden, so handelt es sich dabei um Scheinrechnungen. 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