{"id":2643,"date":"2025-06-24T12:29:48","date_gmt":"2025-06-24T10:29:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/antrag-auf-verlaengerung-der-spendenbeguenstigung-fuer-vereine\/"},"modified":"2025-06-24T12:29:48","modified_gmt":"2025-06-24T10:29:48","slug":"antrag-auf-verlaengerung-der-spendenbeguenstigung-fuer-vereine","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/antrag-auf-verlaengerung-der-spendenbeguenstigung-fuer-vereine\/","title":{"rendered":"Antrag auf Verl\u00e4ngerung der Spendenbeg\u00fcnstigung f\u00fcr Vereine"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>F\u00fcr die Spendenbeg\u00fcnstigung von Vereinen sind formelle Voraussetzungen zu erf\u00fcllen, insbesondere ist eine bereits bestehende Spendenbeg\u00fcnstigung j\u00e4hrlich zu verl\u00e4ngern.<\/p>\n<p>Spenden spielen f\u00fcr viele gemeinn\u00fctzige Organisationen eine zentrale Rolle bei der Finanzierung ihrer T\u00e4tigkeit. Um f\u00fcr potenzielle Unterst\u00fctzer attraktiver zu sein, kann es f\u00fcr einen Verein von Vorteil sein, als spendenbeg\u00fcnstigte Einrichtung anerkannt zu werden. Nur wenn eine Organisation spendenbeg\u00fcnstigt ist, k\u00f6nnen Zuwendungen an sie vom Spender steuerlich geltend gemacht werden.<br \/>Die steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit von Spenden beim Spender setzt voraus, dass der Empf\u00e4nger der Spende, also z.B. ein Verein, in die <strong>Liste der beg\u00fcnstigten Spendenempf\u00e4nger<\/strong> eingetragen ist. Diese Eintragung erfolgt auf Grund eines Bescheides des Finanzamts \u00d6sterreich, in welchem best\u00e4tigt wird, dass die betreffende Einrichtung dem beg\u00fcnstigten Empf\u00e4ngerkreis angeh\u00f6rt. Die Zuerkennung der Spendenbeg\u00fcnstigung ist von der beg\u00fcnstigten Organisation mittels amtlichem elektronischen Formular zu beantragen. Der Antrag ist bei kleinen Organisationen durch einen berufsm\u00e4\u00dfigen Parteienvertreter (Steuerberater) \u00fcber FinanzOnline einzubringen.<\/p>\n<p><strong>Spendenbeg\u00fcnstigung ist j\u00e4hrlich zu verl\u00e4ngern<\/strong><\/p>\n<p>Die Zuerkennung der Spendenbeg\u00fcnstigung ist j\u00e4hrlich zu verl\u00e4ngern, da es ansonsten zu einem Widerruf durch das Finanzamt kommen kann. Im Rahmen des Gemeinn\u00fctzigkeitsreformgesetzes 2023 wurde die Spendenbeg\u00fcnstigung f\u00fcr Organisationen, die bereits zum 31.12.2023 spendenbeg\u00fcnstigt waren, f\u00fcr 2024 automatisch verl\u00e4ngert. Diese <strong>automatische Verl\u00e4ngerung ist ab 2025 aber nicht mehr vorgesehen<\/strong>, vielmehr m\u00fcssen die Spendenbeg\u00fcnstigungen j\u00e4hrlich binnen neun Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres der Organisation durch einen berufsm\u00e4\u00dfigen Parteienvertreter via FinanzOnline verl\u00e4ngert werden. Dies gilt auch f\u00fcr Organisationen, die zum 31.12.2023 bereits auf der Liste der spendenbeg\u00fcnstigten Einrichtungen waren. Die Verl\u00e4ngerung ist daher in der Regel (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) bis 30.9. zu beantragen.<\/p>\n<p><strong>Vereinsstatuten, Satzung oder Gesellschaftsvertrag ist beizulegen<\/strong><\/p>\n<p>Dem Antrag ist die geltende Rechtsgrundlage, also die Vereinsstatuten, die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag der gemeinn\u00fctzigen K\u00f6rperschaft, beizulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Rechtsgrundlage immer den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht und alle Inhalte aufweist, die f\u00fcr die Spendenbeg\u00fcnstigung enthalten sein m\u00fcssen. Bei K\u00f6rperschaften, die der Pflicht zur gesetzlichen oder satzungsm\u00e4\u00dfigen Abschlusspr\u00fcfung durch einen Abschlusspr\u00fcfer unterliegen, ist zus\u00e4tzlich j\u00e4hrlich das Vorliegen der Voraussetzungen sowie die Einhaltung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften von einem Wirtschaftspr\u00fcfer im Rahmen einer den Anforderungen des Unternehmensgesetzbuches entsprechenden Pr\u00fcfung zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p><strong>Hinweis<\/strong><\/p>\n<p>Bei Wegfall der Voraussetzungen f\u00fcr die steuerliche Beg\u00fcnstigung oder bei Unterbleiben der fristgerechten Meldung kann die Spendenbeg\u00fcnstigung vom Finanzamt \u00d6sterreich widerrufen werden. Eine entsprechend fr\u00fchzeitige Planung der Meldung und Abstimmung mit uns sind daher jedenfalls notwendig. Weiters empfehlen wir die rechtzeitige Pr\u00fcfung und Anpassung der Statuten, um einem M\u00e4ngelbehebungsverfahren durch das Finanzamt vorzubeugen.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr die Spendenbeg\u00fcnstigung von Vereinen sind formelle Voraussetzungen zu erf\u00fcllen, insbesondere ist eine bereits bestehende Spendenbeg\u00fcnstigung j\u00e4hrlich zu verl\u00e4ngern.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2644,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2643"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2643"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2643\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2644"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2643"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2643"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2643"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}