{"id":2640,"date":"2025-06-24T12:29:47","date_gmt":"2025-06-24T10:29:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/abgrenzung-zwischen-gewillkuertem-und-notwendigem-privatvermoegen\/"},"modified":"2025-06-24T12:29:47","modified_gmt":"2025-06-24T10:29:47","slug":"abgrenzung-zwischen-gewillkuertem-und-notwendigem-privatvermoegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/abgrenzung-zwischen-gewillkuertem-und-notwendigem-privatvermoegen\/","title":{"rendered":"Abgrenzung zwischen gewillk\u00fcrtem und notwendigem Privatverm\u00f6gen"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Grundst\u00fccke k\u00f6nnen durch Aufnahme in die Bilanz in das gewillk\u00fcrte Betriebsverm\u00f6gen aufgenommen werden, wenn dies dem Betrieb f\u00f6rderlich ist.\n<\/p>\n<p>In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ging es darum, ob Grundst\u00fccke, die nicht bilanziell dokumentiert wurden, auch als gewillk\u00fcrtes Betriebsverm\u00f6gen gelten k\u00f6nnen, und ob eine private Nutzung automatisch notwendiges Privatverm\u00f6gen entstehen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Partei im Verfahren war eine GmbH &amp; Co KG, deren Unternehmensgegenstand unter anderem die Errichtung und den Betrieb von Einkaufszentren umfasst. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Entnahme einer Liegenschaft aus dem Verm\u00f6gen der GmbH &amp; Co KG. Diese Entnahme wurde dokumentiert, jedoch <strong>blieb die tats\u00e4chlich entnommene Fl\u00e4che sowie der anzusetzende Entnahmewert strittig<\/strong>. Es wurde daher vom Finanzamt und in weiterer Folge auch vom Bundesfinanzgericht (BFG) die Annahme getroffen, dass die gesamte Fl\u00e4che entnommen wurde. Die GmbH &amp; Co KG erhob dagegen ein Rechtsmittel, da sich nicht die Entnahme der gesamten Fl\u00e4che aus der Bilanz ableiten lie\u00df und Teilfl\u00e4chen f\u00fcr Zwecke der privaten Erholung und als Garten genutzt wurden und diese daher dem notwendigen Privatverm\u00f6gen zuzurechnen sind.<br \/>Offen blieb damit, in welchem Umfang Betriebsverm\u00f6gen vorlag und welche steuerlichen Folgen sich aus der Entnahme der betrieblich genutzten Teilgrundst\u00fccksfl\u00e4chen ergaben. <\/p>\n<p><strong>Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH)<\/strong><\/p>\n<p>Der VwGH stellte klar, dass Grundst\u00fccke unter bestimmten Voraussetzungen als gewillk\u00fcrtes Betriebsverm\u00f6gen qualifiziert werden k\u00f6nnen, wenn sie weder notwendiges Betriebsverm\u00f6gen noch notwendiges Privatverm\u00f6gen sind. Der Steuerpflichtige muss hierbei jedoch den Entschluss fassen, diese Grundst\u00fccke als gewillk\u00fcrtes Betriebsverm\u00f6gen zu behandeln, und dieser dann auch buchm\u00e4\u00dfig dokumentiert werden.<br \/>Die Wirtschaftsg\u00fcter m\u00fcssen zudem in irgendeiner Weise dem Betrieb f\u00f6rderlich sein, etwa durch ein betriebliches Interesse an einer fundierten Kapitalausstattung. Es darf jedoch <strong>keine zwingende betriebliche Nutzung der Wirtschaftsg\u00fcter<\/strong> vorliegen, da diese dann bereits dem notwendigen Betriebsverm\u00f6gen zugerechnet werden. Notwendiges Betriebsverm\u00f6gen ist objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt und dient diesem auch tats\u00e4chlich. <\/p>\n<p><strong>Notwendiges Privatverm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n<p>Im Gegensatz dazu stellen Wirtschaftsg\u00fcter, die objektiv privaten (bzw. gesellschaftsrechtlichen) Zwecken dienen oder objektiv erkennbar f\u00fcr solche Zwecke bestimmt sind, notwendiges Privatverm\u00f6gen dar. Diese Wirtschaftsg\u00fcter k\u00f6nnen nicht dem gewillk\u00fcrten Betriebsverm\u00f6gen zugeordnet werden. Wird ein Grundst\u00fcck f\u00fcr private Zwecke, wie zur Freizeit, Erholung oder zur Nutzung als Garten verwendet, stellt dies nicht zwingend notwendiges Privatverm\u00f6gen dar. Die private Nutzung beeintr\u00e4chtigt die Betriebsverm\u00f6gensst\u00e4rkung nicht, wenn das Grundst\u00fcck Eigenschaften aufweist, die eindeutig dem Unternehmenszweck dienen k\u00f6nnen und das Wirtschaftsgut in der Bilanz dokumentiert ist.<br \/>Im gegenst\u00e4ndlichen Fall waren die Grundst\u00fccke aufgrund der Gr\u00f6\u00dfe und Lage durchaus zur Errichtung eines Einkaufszentrums geeignet gewesen. <strong>Wird ein Wirtschaftsgut jedoch nicht in die Bilanz aufgenommen, kann es keinesfalls gewillk\u00fcrtes Betriebsverm\u00f6gen darstellen<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem ergangenen Erkenntnis wiederholt der VwGH die zentralen Grunds\u00e4tze der ertragsteuerlichen Behandlung von betrieblich und privat verwendeten Verm\u00f6gen. Als gewillk\u00fcrtes Betriebsverm\u00f6gen gelten jene Wirtschaftsg\u00fcter, die <strong>weder dem notwendigen Betriebs- noch dem notwendigen Privatverm\u00f6gen zugeordnet werden k\u00f6nnen<\/strong>, deren betriebliche Zugeh\u00f6rigkeit jedoch durch den Willen des Steuerpflichtigen \u2013 dokumentiert durch die Aufnahme in die Bilanz \u2013 begr\u00fcndet wird.<br \/>Als Voraussetzung gilt, dass das Wirtschaftsgut dem Betrieb in irgendeiner Weise f\u00f6rderlich ist, etwas durch ein betriebliches Interesse, einer fundierten Kapitalausstattung oder als Erweiterungsfl\u00e4che. Eine geringf\u00fcgige Privatnutzung dieser Wirtschaftsg\u00fcter begr\u00fcndet nicht zwingend die Zuordnung zum notwendigen Privatverm\u00f6gen.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grundst\u00fccke k\u00f6nnen durch Aufnahme in die Bilanz in das gewillk\u00fcrte Betriebsverm\u00f6gen aufgenommen werden, wenn dies dem Betrieb f\u00f6rderlich ist.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2641,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2640"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2640"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2640\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2641"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2640"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2640"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2640"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}