{"id":2634,"date":"2025-06-24T12:29:46","date_gmt":"2025-06-24T10:29:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/keine-wiedereinsetzung-in-den-vorigen-stand-wegen-fristversaeumnis-durch-urlaub\/"},"modified":"2025-06-24T12:29:46","modified_gmt":"2025-06-24T10:29:46","slug":"keine-wiedereinsetzung-in-den-vorigen-stand-wegen-fristversaeumnis-durch-urlaub","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/keine-wiedereinsetzung-in-den-vorigen-stand-wegen-fristversaeumnis-durch-urlaub\/","title":{"rendered":"Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristvers\u00e4umnis durch Urlaub"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Ein Urlaub entbindet nicht von der Pflicht, f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vertretung und eine Fristenkontrolle zu sorgen.\n<\/p>\n<p>Wird von einem Steuerpflichtigen oder dessen Vertreter eine Frist, wie etwa eine Beschwerdefrist, vers\u00e4umt, ist auf Antrag des Steuerpflichtigen bzw. des Vertreters die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn er glaubhaft macht, dass er <strong>durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war,<\/strong> die Frist einzuhalten.<\/p>\n<p><strong>Urlaubsbedingt abwesend<\/strong><\/p>\n<p>In einem Fall hatte ein Rechtsanwalt einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt, nachdem eine Frist zur Stellung eines Vorlageantrags gegen eine Beschwerdevorentscheidung des Finanzamts vers\u00e4umt wurde, da die Beschwerdevorentscheidung um drei Tage zu sp\u00e4t eingebracht wurde. Dazu kam es durch einen einmaligen unvorhersehbaren Fehler einer sonst sehr zuverl\u00e4ssigen Kanzleikraft. Im urspr\u00fcnglichen Wiedereinsetzungsantrag wurde jedoch keine Organisationspflichtverletzung dargelegt.<br \/>Erst im Zuge der Beschwerde wurde angef\u00fchrt, dass die Kanzleikraft \u00fcber ausreichende Fachkenntnisse verf\u00fcge, um Fristen selbst zu berechnen und korrekt in den Fristenkalender sowie in den Handakt einzutragen. Diese Eintragungen wurden auch laufend \u00fcberpr\u00fcft. Der Fehler sei aber nicht aufgefallen, <strong>weil der f\u00fcr die Kontrolle zust\u00e4ndige Anwalt w\u00e4hrend der Fristeintragung urlaubsbedingt abwesend war<\/strong> und ihm der Handakt daher nicht vorgelegt wurde. <\/p>\n<p><strong>Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes (BFG)<\/strong><\/p>\n<p>Das BFG wies den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab. Das Fristvers\u00e4umnis wurde im Wiedereinsetzungsantrag zun\u00e4chst ausschlie\u00dflich mit einem einmaligen Versehen einer ansonsten zuverl\u00e4ssigen Kanzleikraft begr\u00fcndet. Ein Vorbringen zur fehlenden Organisationspflichtverletzung des Rechtsanwalts erfolgte jedoch erst bei der Bescheidbeschwerde. Eine derartige <strong>Auswechslung des Wiedereinsetzungsgrundes im Rechtsmittelverfahren ist unzul\u00e4ssig<\/strong>. Das Vorbringen war daher nicht zu ber\u00fccksichtigen, sodass der Antrag bereits aus diesem Grund als unbegr\u00fcndet abzuweisen war.<br \/>Au\u00dferdem sah das BFG auch inhaltlich keinen Wiedereinsetzungsgrund als gegeben an. Soweit der Antragsteller seine urlaubsbedingte Abwesenheit als Grund der Fristvers\u00e4umnis anf\u00fchrte, stellte das Gericht klar, <strong>dass ein Urlaub ein planbares und vorhersehbares Ereignis darstellt<\/strong>. Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, w\u00e4hrend seiner Abwesenheit f\u00fcr eine angemessene Vertretung und Kontrolle seiner Kanzleiabl\u00e4ufe zu sorgen. Ein diesbez\u00fcgliches Organisationsverschulden ist dem Rechtsanwalt zuzurechnen und schlie\u00dft eine Wiedereinsetzung aus.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><br \/>Das Erkenntnis des BFG zeigt die strengen Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf. Wesentlich ist, dass die <strong>Gr\u00fcnde f\u00fcr die Fristvers\u00e4umnis bereits im Wiedereinsetzungsantrag vollst\u00e4ndig dargelegt werden<\/strong>. Dar\u00fcber hinaus entbindet ein Urlaub einen Rechtsanwalt nicht von seiner Organisationspflicht. <strong>Wer w\u00e4hrend seiner Abwesenheit nicht f\u00fcr eine funktionierende Kanzleivertretung sorgt, handelt schuldhaft.<\/strong><\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Urlaub entbindet nicht von der Pflicht, f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vertretung und eine Fristenkontrolle zu sorgen.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2635,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2634"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2634"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2634\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2635"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2634"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2634"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2634"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}