{"id":2586,"date":"2025-05-18T04:42:12","date_gmt":"2025-05-18T02:42:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/kommunalsteuerpflicht-fuer-wesentlich-beteiligte-gesellschafter-geschaeftsfuehrer\/"},"modified":"2025-05-18T04:42:12","modified_gmt":"2025-05-18T02:42:12","slug":"kommunalsteuerpflicht-fuer-wesentlich-beteiligte-gesellschafter-geschaeftsfuehrer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/kommunalsteuerpflicht-fuer-wesentlich-beteiligte-gesellschafter-geschaeftsfuehrer\/","title":{"rendered":"Kommunalsteuerpflicht f\u00fcr wesentlich beteiligte Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>F\u00fcr Honorare eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers einer GmbH muss die Gesellschaft auch dann Kommunalsteuer entrichten, wenn der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer seine Leistungen f\u00fcr die Gesellschaft auf sein Einzelunternehmen auslagert und diese Leistungen im Rahmen eines Werkvertrags mit der Gesellschaft abrechnet.<\/p>\n<p>Das Bundesfinanzgericht (BFG) stellte klar, dass die Kommunalsteuerpflicht auch f\u00fcr wesentlich beteiligte Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer gilt, <strong>wenn sonst alle Merkmale eines Dienstverh\u00e4ltnisses erf\u00fcllt sind<\/strong>. Darunter fallen insbesondere die Weisungsgebundenheit und die organisatorische Eingliederung in den Betrieb der GmbH. Bei einem Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer mit ma\u00dfgeblichem Einfluss auf die Gesellschaft (Beteiligung von mehr als 25%) ist die Weisungsgebundenheit kein Kriterium f\u00fcr ein Dienstverh\u00e4ltnis, da solche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ohnehin meist nicht weisungsgebunden sind. Die langj\u00e4hrige T\u00e4tigkeit des Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers f\u00fcr die GmbH sei aber ein klares Indiz f\u00fcr die Eingliederung in den gesch\u00e4ftlichen Organismus des Betriebes.<br \/><strong>Ausschlaggebend ist allein die organisatorische Eingliederung in den betrieblichen Ablauf der Gesellschaft<\/strong>. Auch eine eigene unternehmerische Struktur des Einzelunternehmens steht laut BFG einem kommunalsteuerpflichtigen Dienstverh\u00e4ltnis bei der GmbH nicht entgegen.<\/p>\n<p><strong>Unternehmerwagnis<\/strong><\/p>\n<p>Das BFG \u00e4u\u00dferte sich in einem Fall auch zur Frage des Unternehmerwagnisses. Zwar sah ein Werkvertrag eine erfolgsabh\u00e4ngige Verg\u00fctung vor, doch war eine Entlohnung bei negativem Deckungsbeitrag ausgeschlossen. Ein negativer Deckungsbeitrag trat in den relevanten Jahren auch nie ein. Zudem h\u00e4tte der Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer als Mehrheitseigent\u00fcmer jederzeit die Vertragsbedingungen \u00e4ndern k\u00f6nnen. Ein tats\u00e4chliches unternehmerisches Risiko des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers als Einzelunternehmer habe damit nicht bestanden. <br \/><strong>Weiters darf die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer nicht um pauschale Betriebsausgaben oder Fixkosten des Einzelunternehmens reduziert werden<\/strong>. Nur Kosten f\u00fcr die eigene Belegschaft k\u00f6nnten die Bemessungsgrundlage mindern, im gegenst\u00e4ndlichen Fall gab es aber keine Mitarbeiter im Einzelunternehmen.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><br \/>Das Urteil f\u00fcgt sich nahtlos in die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ein, <strong>wonach bei der Kommunalsteuer nicht die \u00e4u\u00dfere Vertragsform, sondern die tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse wie die Eingliederung in den Betrieb z\u00e4hlen<\/strong>. Auch die Zwischenschaltung eines Einzelunternehmens soll an diesem Ergebnis nichts \u00e4ndern. Die Auslagerung von T\u00e4tigkeiten des Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers f\u00fcr die Gesellschaft auf sein Einzelunternehmen soll es nicht erm\u00f6glichen, die Kommunalsteuerpflicht bei der Gesellschaft zu umgehen.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr Honorare eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers einer GmbH muss die Gesellschaft auch dann Kommunalsteuer entrichten, wenn der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer seine Leistungen f\u00fcr die Gesellschaft auf sein Einzelunternehmen auslagert und diese Leistungen im Rahmen eines Werkvertrags mit der Gesellschaft abrechnet.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2587,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2586"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2586"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2586\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2587"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2586"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2586"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2586"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}