{"id":2547,"date":"2025-03-19T21:31:59","date_gmt":"2025-03-19T20:31:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/betriebsausgabenpauschale-bei-geschaeftsfuehrern\/"},"modified":"2025-03-19T21:31:59","modified_gmt":"2025-03-19T20:31:59","slug":"betriebsausgabenpauschale-bei-geschaeftsfuehrern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/betriebsausgabenpauschale-bei-geschaeftsfuehrern\/","title":{"rendered":"Betriebsausgabenpauschale bei Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Da Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer in der Regel keine wesentlichen Betriebsausgaben haben, k\u00f6nnen sie zur Minderung ihres steuerlichen Gewinns das Betriebsausgabenpauschale in H\u00f6he von 6% des Nettoumsatzes ansetzen. Gleichzeitig k\u00f6nnen SV-Beitr\u00e4ge als zus\u00e4tzliche Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>In einem Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht (BFG) bezog ein wesentlich beteiligter GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer neben den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerbez\u00fcgen einen <strong>Sachbezug<\/strong> f\u00fcr eine Dienstwohnung sowie einen <strong>Kostenersatz<\/strong> in H\u00f6he der von der GmbH f\u00fcr ihn bezahlten Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge. Diesen Kostenersatz z\u00e4hlte der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu seinen Einnahmen, wodurch sich das Betriebsausgabenpauschale von 6% entsprechend erh\u00f6hte. Nach Ansicht des Finanzamts w\u00fcrden die von der GmbH bezahlten Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge aber wirtschaftlich nur durchlaufende Posten darstellen und daher nicht in die Bemessungsgrundlage der Pauschale einflie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>Erkenntnis des BFG<\/strong><\/p>\n<p>Das (BFG) best\u00e4tigte im dagegen erhobenen Rechtsmittelverfahren, dass die von der GmbH direkt an den Sozialversicherungstr\u00e4ger bezahlten Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge in die Bemessungsgrundlage f\u00fcr das Betriebsausgabenpauschale einzubeziehen sind und damit die 6%-igen pauschalierten Betriebsausgaben erh\u00f6hen. Diese Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge sind beim Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zudem &#8211; neben den pauschalen Betriebsausgaben &#8211; (zus\u00e4tzliche) Betriebsausgaben. Wie bereits der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) aussprach, sind Zahlungen, die im Namen und auf Rechnung des Steuerpflichten erfolgen, diesem zuzurechnen und bei diesem zu ber\u00fccksichtigen, sofern sie den Charakter von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben haben.<br \/>Die <strong>Zahlungen der GmbH sind somit beim Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ein Zufluss von steuerpflichtigen Einnahmen und gleichzeitig ein Abfluss von Betriebsausgaben<\/strong>, die bei der Ermittlung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage zu ber\u00fccksichtigen sind.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><br \/>Zahlt eine GmbH die Pflichtbeitr\u00e4ge zur Sozialversicherung eines Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers zus\u00e4tzlich zum Gesch\u00e4ftsf\u00fchrergehalt, so stellen die Beitr\u00e4ge beim Gesch\u00e4fsf\u00fchrer keine durchlaufenden Posten dar. Die SV-Beitr\u00e4ge sind folglich beim Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer in die Bemessungsgrundlage f\u00fcr das Betriebsausgabenpauschale miteinzubeziehen. Gleichzeitig k\u00f6nnen diese SV-Beitr\u00e4ge vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer als zus\u00e4tzliche Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Da Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer in der Regel keine wesentlichen Betriebsausgaben haben, k\u00f6nnen sie zur Minderung ihres steuerlichen Gewinns das Betriebsausgabenpauschale in H\u00f6he von 6% des Nettoumsatzes ansetzen. 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