{"id":2532,"date":"2025-03-19T21:31:56","date_gmt":"2025-03-19T20:31:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/entnahme-von-gegenstaenden-aus-dem-betriebsvermoegen\/"},"modified":"2025-03-19T21:31:56","modified_gmt":"2025-03-19T20:31:56","slug":"entnahme-von-gegenstaenden-aus-dem-betriebsvermoegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/entnahme-von-gegenstaenden-aus-dem-betriebsvermoegen\/","title":{"rendered":"Entnahme von Gegenst\u00e4nden aus dem Betriebsverm\u00f6gen"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Entnahmen von zun\u00e4chst betrieblich angeschafften und genutzten Wirtschaftsg\u00fctern k\u00f6nnen steuerliche Folgen haben.\n<\/p>\n<p>Eine Entnahme liegt vor, wenn ein urspr\u00fcnglich f\u00fcr den betrieblichen Bereich angeschafftes Wirtschaftsgut \u2013 zum Beispiel eine Maschine, ein Fahrzeug oder eine Immobilie \u2013 nicht mehr im Betrieb genutzt, sondern privat verwendet wird. <strong>Entnahmen sind somit alle nicht betrieblich veranlassten Abg\u00e4nge von Werten<\/strong>, z.B. von Bargeld, Waren, Erzeugnissen und anderen Wirtschaftsg\u00fctern des Umlaufverm\u00f6gens, von Leistungen, von Wirtschaftsg\u00fctern des Anlageverm\u00f6gens oder die au\u00dferbetriebliche Nutzung solcher Wirtschaftsg\u00fcter.<br \/>Der laufende Gewinn eines Betriebs wird durch Entnahmen nicht gek\u00fcrzt und durch Einlagen nicht erh\u00f6ht. Jede Entnahme von Wirtschaftsg\u00fctern bedeutet aber eine Minderung des Betriebsverm\u00f6gens. Werden Wirtschaftsg\u00fcter ins Privatverm\u00f6gen \u00fcbernommen, so hat die Entnahme mit dem Teilwert (dieser entspricht in der Regel dem aktuellen Wiederbeschaffungswert) zu erfolgen. Der dabei <strong>entstehende Gewinn<\/strong> (Unterschied zwischen Buchwert und Verkehrswert) <strong>ist beim Entnehmenden voll einkommensteuerpflichtig<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>Entnahme von Grundst\u00fccken<\/strong><\/p>\n<p>Eine Sonderregelung gibt es f\u00fcr die Entnahme von Grundst\u00fccken: seit 1.7.2023 erfolgt die Entnahme nunmehr auch von Geb\u00e4uden (davor nur f\u00fcr Grund und Boden) stets zum Buchwert im Zeitpunkt der Entnahme, wenn das entnommene Grundst\u00fcck im Falle der Ver\u00e4u\u00dferung dem <strong>besonderen Steuersatz von 30%<\/strong> unterliegen w\u00fcrde. Der Buchwert stellt dann die Anschaffungskosten f\u00fcr die weitere steuerliche Behandlung, wie etwa die Abschreibung, dar. Durch diesen Wegfall der Entnahmebesteuerung insbesondere von Geb\u00e4uden wird eine wirtschaftlich sinnvolle au\u00dferbetriebliche Nutzung erm\u00f6glicht und die Nutzung von leerstehenden Betriebsgeb\u00e4uden gef\u00f6rdert.<br \/>Im Zuge des Abgaben\u00e4nderungsgesetzes 2024 wurde die steuerliche Behandlung von <strong>Entnahmen aus Personengesellschaften<\/strong> neu geregelt. Beim Entnahmevorgang wird zwischen <strong>Fremd- und Eigenquote<\/strong> differenziert, den \u00dcbertragungsvorgang spaltet man in Ver\u00e4u\u00dferung und Entnahme auf. In jenem Ausma\u00df, in welchem das Wirtschaftsgut den anderen Gesellschaftern nach der Entnahme durch einen Gesellschafter nicht mehr zuzurechnen ist, liegt bei den anderen Gesellschaftern eine steuerpflichtige Ver\u00e4u\u00dferung vor.<\/p>\n<p><strong>Beispiel<\/strong><br \/>An einer Personengesellschaft sind A zu 60% und B zu 40% beteiligt. A entnimmt nun eine Liegenschaft aus dem Betriebsverm\u00f6gen der Personengesellschaft in sein Privatverm\u00f6gen, die Liegenschaft geh\u00f6rt A nach der Entnahme somit zu 100%. Die Eigenquote von A betr\u00e4gt 60% (= Beteiligung an der Personengesellschaft) und die Fremdquote 40%. Hinsichtlich der Eigenquote kommt es hier im Speziellen zu keiner Aufdeckung stiller Reserven, da ein Grundst\u00fcck wie oben erw\u00e4hnt mit dem Buchwert entnommen wird und die Entnahme somit zu keiner Entnahmebesteuerung f\u00fchrt. Hinsichtlich der Fremdquote stellt die Entnahme allerdings eine steuerpflichtige Ver\u00e4u\u00dferung dar.<\/p>\n<p><strong>Tipp<\/strong><br \/>Entnahmen aus dem Betriebsverm\u00f6gen f\u00fchren in der Regel zur steuerpflichtigen Aufdeckung von stillen Reserven und damit zu einer finanziellen Belastung beim Entnehmenden. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen von diesem Grundsatz und dar\u00fcber hinaus <strong>M\u00f6glichkeiten, eine allf\u00e4llige Steuerpflicht zu optimieren<\/strong>. Eine fr\u00fchzeitige Beratung ist daher empfehlenswert!<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Entnahmen von zun\u00e4chst betrieblich angeschafften und genutzten Wirtschaftsg\u00fctern k\u00f6nnen steuerliche Folgen haben.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2533,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2532"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2532"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2532\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2533"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2532"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2532"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2532"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}