{"id":2432,"date":"2024-11-20T15:29:36","date_gmt":"2024-11-20T14:29:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/investitionsmoeglichkeiten-vor-jahresende\/"},"modified":"2024-11-20T15:29:36","modified_gmt":"2024-11-20T14:29:36","slug":"investitionsmoeglichkeiten-vor-jahresende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/investitionsmoeglichkeiten-vor-jahresende\/","title":{"rendered":"Investitionsm\u00f6glichkeiten vor Jahresende"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Sollten zu Jahresende Investitionen geplant sein, macht es Sinn, den Investitionsfreibetrag (IFB) sowie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) im Auge zu haben.<\/p>\n<p><strong>Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag<\/strong><\/p>\n<p>Der Gewinnfreibetrag (GFB) steht <strong>nur nat\u00fcrlichen Personen<\/strong> zu (auch als Mitunternehmer). Dieser setzt sich aus dem Grundfreibetrag und dem inv. GFB zusammen. Der Grundfreibetrag in H\u00f6he von 15% steht jedem Steuerpflichtigen bis zu einem Gewinn von \u20ac 33.000 zu. Soweit ein Gewinn von \u00fcber \u20ac 33.000 erwirtschaftet wird, kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag f\u00fcr die dar\u00fcberhinausgehenden Gewinne geltend gemacht werden.<br \/>Voraussetzung f\u00fcr den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ist, dass im selben Kalenderjahr <strong>beg\u00fcnstigte (k\u00f6rperliche) Wirtschaftsg\u00fcter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren oder bestimmte Wertpapiere<\/strong> angeschafft werden. Nicht beg\u00fcnstigte Wirtschaftsg\u00fcter sind insbesondere PKWs, gebrauchte Wirtschaftsg\u00fcter sowie sofort abgesetzte geringwertige Wirtschaftsg\u00fcter.<br \/>Der inv. GFB ist abh\u00e4ngig von der H\u00f6he des Gewinns und betr\u00e4gt f\u00fcr Gewinne zwischen \u20ac 33.000 und \u20ac 178.000 13%, f\u00fcr die n\u00e4chsten \u20ac 175.000 7% und f\u00fcr die n\u00e4chsten \u20ac 230.000 4,5%. Insgesamt k\u00f6nnen somit aktuell <strong>h\u00f6chstens \u20ac 46.400<\/strong> als Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>Investitionsfreibetrag<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Anschaffung oder Herstellung von bestimmten Wirtschaftsg\u00fctern des abnutzbaren Anlageverm\u00f6gens kann seit 2023 auch ein Investitionsfreibetrag (IFB) steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegensatz zum GFB kann der IFB <strong>auch von Kapitalgesellschaften<\/strong> (z.B. GmbH) genutzt werden. Der IFB steht unabh\u00e4ngig von der Gewinnh\u00f6he dem jeweiligen Steuerpflichtigen zu. Auch k\u00f6nnen bestimmte unk\u00f6rperliche Wirtschaftsg\u00fcter (etwa im Bereich Digitalisierung, \u00d6kologisierung oder Gesundheit\/Life-Science) beg\u00fcnstigte Wirtschaftsg\u00fcter darstellen. <strong>Wertpapiere sowie Geb\u00e4udeinvestitionen sind jedoch ausgeschlossen<\/strong>. Nicht beg\u00fcnstigt sind ebenso PKWs (Ausnahme: E-PKW), gebrauchte Wirtschaftsg\u00fcter, geringwertige Wirtschaftsg\u00fcter sowie bestimmte Anlagen und Maschinen, welche mit fossiler Energie betrieben werden.<\/p>\n<p>Wie auch beim inv. GFB kann der IFB nur f\u00fcr Wirtschaftsg\u00fcter geltend gemacht werden, die eine <strong>betriebsgew\u00f6hnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren<\/strong> haben. Der Investitionsfreibetrag kann insgesamt h\u00f6chstens von Anschaffungs- oder Herstellungskosten in H\u00f6he von \u20ac 1.000.000 im Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden (Aliquotierung bei Rumpfwirtschaftsjahren). Unterh\u00e4lt eine nat\u00fcrliche Person mehrere Betriebe, kann der j\u00e4hrliche H\u00f6chstbetrag f\u00fcr den IFB mehrfach \u2013 je einmal pro Betrieb \u2013 geltend gemacht werden. Der <strong>IFB betr\u00e4gt 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten<\/strong>. F\u00fcr Wirtschaftsg\u00fcter, deren Anschaffung oder Herstellung dem Bereich \u00d6kologisierung zuzuordnen ist, erh\u00f6ht sich der Investitionsfreibetrag auf 15%.<\/p>\n<p>Fazit<br \/>F\u00fcr ein und dasselbe Wirtschaftsgut kann entweder der inv. GFB oder der IFB beansprucht werden. Je nach Investition und Gewinnh\u00f6he ist die Vorteilhaftigkeit unterschiedlich und daher vorab zu pr\u00fcfen. Bei Bedarf unterst\u00fctzen wir Sie gerne dabei.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sollten zu Jahresende Investitionen geplant sein, macht es Sinn, den Investitionsfreibetrag (IFB) sowie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. 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