{"id":2399,"date":"2024-09-19T13:14:30","date_gmt":"2024-09-19T11:14:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/einwegpfand-keine-umsatzsteuerpflichtigen-entgelte\/"},"modified":"2024-09-19T13:14:30","modified_gmt":"2024-09-19T11:14:30","slug":"einwegpfand-keine-umsatzsteuerpflichtigen-entgelte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/einwegpfand-keine-umsatzsteuerpflichtigen-entgelte\/","title":{"rendered":"Einwegpfand: Keine umsatzsteuerpflichtigen Entgelte"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Die eingehobenen Einwegpfandgelder sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage f\u00fcr die betreffende Getr\u00e4nkelieferung und unterliegen bei den Inverkehrsetzern nicht der Umsatzsteuer.<\/p>\n<p>Um die Umwelt zu sch\u00fctzen, tritt am 1.1.2025 die Einwegpfandverordnung in Kraft. Demgem\u00e4\u00df m\u00fcssen Einwegverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen von 0,1 bis max. 3 Liter mit einem Pfand von 25 Cent versehen werden (mit wenigen Ausnahmen wie Milch- und Milchmixgetr\u00e4nken). Das Bundesministerium f\u00fcr Finanzen (BMF) gab zur Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung dieses Einwegpfandes Informationen bekannt.<\/p>\n<p>Gewerbsm\u00e4\u00dfige Inverkehrsetzer von Einweggetr\u00e4nkeverpackungen m\u00fcssen vom jeweiligen Abnehmer (Kunden) das Pfand im Namen und auf Rechnung der gemeinn\u00fctzigen EWP Recycling Pfand \u00d6sterreich gGmbH einheben und monatlich an diese \u00fcbermitteln. Diesen zugeflossenen Pfandbetr\u00e4gen liegen keine umsatzsteuerbaren Leistungen der EWP an die Inverkehrsetzer oder andere Abnehmer zugrunde. Aus diesem Grund stellen die Pfandbetr\u00e4ge auch keine umsatzsteuerbaren Leistungsentgelte dar und unterliegen auf Ebene der EWP nicht der Umsatzsteuer.<br \/>Die Letztvertreiber von bepfandeten Einweggetr\u00e4nkeverpackungen m\u00fcssen diese vom Letztverbraucher gegen R\u00fcckzahlung des Pfands von 25 Cent je Gebinde zur\u00fccknehmen, was ebenfalls im Namen und auf Rechnung der EWP erfolgt. Aufgrund der R\u00fcckzahlbarkeit der Pfandbetr\u00e4ge bei Retournierung der Verpackung haben sie die Funktion einer Kaution. Demzufolge <strong>stellt die Retournierung von Pfandbetr\u00e4gen keinen umsatzsteuerbaren Vorgang dar<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>Pfandbetrag getrennt vom Entgelt anzuf\u00fchren<\/strong><\/p>\n<p>Infolgedessen kann festgehalten werden, dass es sich bei den Sammel- und Verwertungssystem vereinnahmenden Pfandbetr\u00e4gen nicht um Entgelte f\u00fcr steuerbare Ums\u00e4tze handelt. Um eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung zu vermeiden, ist es, sofern der Pfandbetrag in der Rechnung angegeben wird, erforderlich, dass er <strong>getrennt vom Entgelt angef\u00fchrt<\/strong> wird. Es ist kein Hinweis erforderlich, dass die Pfandbetr\u00e4ge im Namen und auf Rechnung der EWP vereinnahmt und verausgabt werden, zumal es sich bei den vereinnahmten Pfandbetr\u00e4gen nicht um Entgelte f\u00fcr steuerbare Ums\u00e4tze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handelt. Die eingehobenen Einwegpfandgelder unterliegen bei den Inverkehrsetzern nicht der Umsatzsteuer.<\/p>\n<p>Gleiches gilt umgekehrt f\u00fcr die <strong>Auszahlung des Pfandgelds durch den R\u00fccknehmer bei Retournierung<\/strong> der Einweggetr\u00e4nkeverpackung \u2013 auch dieser Vorgang erfolgt im Namen und auf Rechnung der EWP und <strong>mindert daher nicht die Bemessungsgrundlage des R\u00fccknehmers<\/strong>.<br \/>Die im Namen und auf Rechnung der EWP als durchlaufende Posten eingehobenen Einwegpfand-Betr\u00e4ge sind, wenn sie auf einer Rechnung bzw. am Kassenbeleg angef\u00fchrt werden, <strong>entsprechend kenntlich zu machen<\/strong>. Diese Kenntlichmachung kann so erfolgen, dass der auf das Einwegpfand entfallende Betrag in der Rechnung bzw am Kassenbeleg gesondert und ohne Umsatzsteuer (bzw. 0 Prozent Umsatzsteuer) ausgewiesen wird. Ein expliziter Hinweis darauf, dass die Verrechnung des Einwegpfandes im Namen und auf Rechnung der EWP erfolgt, ist nicht notwendig.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die eingehobenen Einwegpfandgelder sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage f\u00fcr die betreffende Getr\u00e4nkelieferung und unterliegen bei den Inverkehrsetzern nicht der Umsatzsteuer.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2400,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2399"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2399"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2399\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2400"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2399"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2399"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2399"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}