{"id":2339,"date":"2024-07-13T16:09:01","date_gmt":"2024-07-13T14:09:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/aenderung-der-sachbezugswerteverordnung-fuer-e-autos\/"},"modified":"2024-07-13T16:09:01","modified_gmt":"2024-07-13T14:09:01","slug":"aenderung-der-sachbezugswerteverordnung-fuer-e-autos","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/aenderung-der-sachbezugswerteverordnung-fuer-e-autos\/","title":{"rendered":"\u00c4nderung der Sachbezugswerteverordnung f\u00fcr E-Autos"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Durch die aktuelle \u00c4nderung der Sachbezugswerteverordnung wird die Erstattung der Kosten f\u00fcr das Aufladen von betrieblichen Elektrofahrzeugen beim Arbeitnehmer r\u00fcckwirkend angepasst. Zus\u00e4tzlich wird der geldwerte Vorteil im Zusammenhang mit dem Leasing von Ladeeinrichtungen geregelt.<\/p>\n<p>Sachbez\u00fcge sind Vorteile aus einem Dienstverh\u00e4ltnis, die nicht in Geld bestehen. Sachbez\u00fcge sind Teil des Arbeitsentgeltes und demnach lohnsteuerpflichtig. Diese werden dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt gew\u00e4hrt. Beispiele sind etwa ein Dienstwagen zur privaten Nutzung, eine Dienstwohnung oder Mitarbeiterrabatte. Da Sachbez\u00fcge Teil des Arbeitsentgelts sind, werden sie \u00fcber das Lohnkonto abgerechnet und m\u00fcssen f\u00fcr diesen Zweck bewertet werden. Dies geschieht durch den amtlichen Sachbezugswert aus der Sachbezugswerteverordnung oder einem orts\u00fcblichen Mittelpreis des Verbraucherortes.<\/p>\n<p><strong>Registrieren mittels QR-Code oder RFID-Chip<\/strong><\/p>\n<p>E-Autos nehmen eine gewisse Sonderstellung bei Sachbez\u00fcgen ein. Wird dem Arbeitnehmer ein betriebliches E-Auto unentgeltlich zur Verf\u00fcgung gestellt, f\u00fchrt dies nicht zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverh\u00e4ltnis. Wenn nun der Arbeitnehmer das E-Auto zu Hause aufl\u00e4dt und die Stromkosten dem Arbeitgeber in Rechnung stellt, ist fraglich, ob f\u00fcr diese Verrechnung lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen ist. Bisher war dies nur m\u00f6glich, wenn die Ladestation eine Zuordnung des kwH-Verbrauchs zum Dienstauto erm\u00f6glichte und die Abrechnung nach einem pauschalen kwH-Satz von 22,247 Cent\/kWh f\u00fcr 2023 erfolgte. Dies wurde nun ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Es wird nicht mehr auf die Zuordnung der Lademenge durch die Ladeeinrichtung selbst abgestellt, sondern <strong>es ist ausreichend, wenn die nachweisliche Zuordnung der Lademenge zum arbeitgebereigenen Kraftfahrzeug sichergestellt wird<\/strong>. Dies kann durch die Aufzeichnung von Ladeort und Lademenge durch das E-Auto selbst oder durch eigene Apps erfolgen. Auch das Registrieren mittels QR-Code oder RFID-Chip mittels automatischer Authentifizierung des Fahrzeugs am Ladepunkt durch \u201ePlug &amp; Charge\u201c ist m\u00f6glich, solange der Ladevorgang eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet werden kann.<\/p>\n<p><strong>\u00dcbergangsregelung bis 31.12.2025<\/strong><\/p>\n<p>Alternativ wurde eine bis zum 31.12.2025 laufende \u00dcbergangsregelung eingef\u00fchrt. Demnach k\u00f6nnen <strong>bis zu \u20ac 30 pro Monat pauschal steuerfrei ersetzt<\/strong> werden, wenn beim Aufladen durch den Arbeitnehmer an einer nicht \u00f6ffentlichen Ladestation die nachweisliche Zuordnung der Lademenge zum E-Auto nicht sichergestellt werden kann.<br \/>Schon bisher war bei Anschaffung einer Ladestation durch den Arbeitgeber f\u00fcr den Arbeitnehmer nur der \u20ac 2.000 \u00fcbersteigende Betrag ein geldwerter Vorteil. Nun wurde diese Regelung auf das Leasing von Ladestationen ausgeweitet. Demnach ist nur der Teil der Leasingrate als Sachbezug anzusetzen, der sich aus dem Verh\u00e4ltnis des \u20ac 2.000 \u00fcbersteigenden Wertes zu den Anschaffungskosten ergibt.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Durch die aktuelle \u00c4nderung der Sachbezugswerteverordnung wird die Erstattung der Kosten f\u00fcr das Aufladen von betrieblichen Elektrofahrzeugen beim Arbeitnehmer r\u00fcckwirkend angepasst. 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