{"id":2324,"date":"2024-06-18T13:11:02","date_gmt":"2024-06-18T11:11:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/gerichtliche-versteigerung-eines-grundstuecks\/"},"modified":"2024-06-18T13:11:02","modified_gmt":"2024-06-18T11:11:02","slug":"gerichtliche-versteigerung-eines-grundstuecks","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/gerichtliche-versteigerung-eines-grundstuecks\/","title":{"rendered":"Gerichtliche Versteigerung eines Grundst\u00fccks"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte k\u00fcrzlich in einem Verfahren \u00fcber die Frage zu entscheiden, ob eine Zwangsversteigerung eines Grundst\u00fccks ein Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft und somit ein steuerbarer Vorgang ist.<\/p>\n<p>Im gegenst\u00e4ndlichen Fall war die Beschwerdef\u00fchrerin Eigent\u00fcmerin eines Grundst\u00fccks mit Altverm\u00f6genseigenschaft. Dieses Grundst\u00fcck wurde im Rahmen einer gerichtlichen Zwangsversteigerung an den H\u00f6chstbieter versteigert und der Erl\u00f6s den Gl\u00e4ubigern der Beschwerdef\u00fchrerin zugewiesen. Fraglich war nun, ob eine gerichtliche Zwangsversteigerung ein Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft darstellt und ob der Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6s der Beschwerdef\u00fchrerin zugeflossen ist. <\/p>\n<p><strong>Eink\u00fcnfte aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Privatgrundst\u00fccken<\/strong><\/p>\n<p>Private Grundst\u00fccksver\u00e4u\u00dferungen sind Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte von Grundst\u00fccken, soweit diese keinem Betriebsverm\u00f6gen angeh\u00f6ren. Eink\u00fcnfte aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Privatgrundst\u00fccken unterliegen einem besonderen Einkommensteuersatz iHv 30%, der sogenannten Immobilienertragsteuer (ImmoESt). Eink\u00fcnfte aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Grundst\u00fccken infolge eines beh\u00f6rdlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbaren unmittelbar drohenden Eingriffs sind jedoch von der Besteuerung ausgenommen. Hauptanwendungsfall dieser Befreiung sind Enteignungen z.B. im Zuge der Errichtung einer Stra\u00dfe oder Bahnlinie. Im konkreten Fall stellte sich die Frage, ob auch unter einer Zwangsversteigerung ein beh\u00f6rdlicher Eingriff zu verstehen ist.<\/p>\n<p><strong>ImmoESt-Befreiung bei Zwangsversteigerungen nicht anwendbar<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesfinanzgericht (BFG) f\u00fchrte dazu aus, dass keine der gerichtlichen Anordnungen im Rahmen der Zwangsversteigerung darauf abziele, dem Gericht bzw. dem Bund als Rechtstr\u00e4ger des Gerichts die Verf\u00fcgungsmacht am Grundst\u00fcck gleich einem Eigent\u00fcmer zu verschaffen. <strong>Daher liege ein steuerpflichtiges Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft vor; die ImmoESt-Befreiung sei somit bei Zwangsversteigerungen nicht anwendbar<\/strong>. <br \/>Die Beurteilung des BFG wird auch durch die Einkommensteuerrichtlinien unterst\u00fctzt. Dort wird \u2013 unter Verweis auf ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) aus dem Jahr 1995 \u2013 festgehalten, dass eine \u00dcbertragung eines Verm\u00f6gensgegenstandes im Rahmen einer Zwangsversteigerung keinen beh\u00f6rdlichen Eingriff, sondern ein Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft darstellt.<\/p>\n<p>Der Beschwerdef\u00fchrerin seien die erzielten Erl\u00f6se demnach im Zeitpunkt der Rechtskraft des Meistbotverteilungsbeschlusses zugeflossen. Bei der Verteilung der Erl\u00f6se an die Gl\u00e4ubiger habe es sich um blo\u00dfe Einkommensverwendung gehandelt, die keinen Einfluss auf die Besteuerung der Eink\u00fcnfte bei der Beschwerdef\u00fchrerin habe. Ein Zuflie\u00dfen tritt eben nicht nur ein, wenn Geld wirtschaftlich eine Vermehrung des Verm\u00f6gens des Steuerpflichtigen darstellt, sondern auch dann, wenn die Verwirklichung eines Anspruches derart naheger\u00fcckt und so gesichert ist, dass er wirtschaftlich dem tats\u00e4chlichen Eingang der Leistung, auf die der Anspruch gerichtet ist, gleichzustellen ist.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte k\u00fcrzlich in einem Verfahren \u00fcber die Frage zu entscheiden, ob eine Zwangsversteigerung eines Grundst\u00fccks ein Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ft und somit ein steuerbarer Vorgang ist.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2325,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2324"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2324"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2324\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2325"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2324"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2324"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2324"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}