{"id":2240,"date":"2024-03-22T07:39:18","date_gmt":"2024-03-22T06:39:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/gesundheits-und-sozialbereich-beihilfengesetz-seit-1-1-2024\/"},"modified":"2024-03-22T07:39:18","modified_gmt":"2024-03-22T06:39:18","slug":"gesundheits-und-sozialbereich-beihilfengesetz-seit-1-1-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/gesundheits-und-sozialbereich-beihilfengesetz-seit-1-1-2024\/","title":{"rendered":"Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz seit 1.1.2024"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Die Digitalisierung schreitet auch in der Verwaltung immer weiter voran. Mit dem Abg\u00c4G 2023 wurde das Verfahren zum Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz vereinfacht und digitalisiert.<\/p>\n<p>Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass ab 2024 die <strong>Antragstellung direkt elektronisch \u00fcber FinanzOnline<\/strong> erfolgt. Au\u00dferdem wurde das Verfahren effizienter gestaltet. Sowohl Beihilfeh\u00f6he als auch Auszahlungszeitpunkt durch die Finanzverwaltung bleiben hingegen gleich. Die \u00c4nderungen traten mit 1.1.2024 in Kraft. Das neue Verfahren ist daher f\u00fcr Zeitr\u00e4ume seit dem 1.1.2024 anzuwenden. <\/p>\n<p>Das Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz (GSBG) hat seinen Ursprung im Beitritt \u00d6sterreichs zur EU. Im Zuge der Mehrwertsteueranpassung war \u00d6sterreich verpflichtet, eine Umstellung f\u00fcr den Gesundheits- und Sozialbereich von einer echten Umsatzsteuerbefreiung zu einer unechten Umsatzsteuerbefreiung vorzunehmen. Demnach waren die betroffenen Kranken- oder Kuranstalten, der Hauptverband der Sozialversicherungstr\u00e4ger sowie Rettungsdienste weiterhin <strong>von der Umsatzsteuer befreit,<\/strong> konnten aber <strong>keinen Vorsteuerabzug<\/strong> mehr geltend machen. Mit dem GSBG sollte dieser Nachteil ausgeglichen werden.<\/p>\n<p><strong>GSBG-Beihilfe direkt \u00fcber FinanzOnline<\/strong><\/p>\n<p>Bisher machten Beihilfewerber ihre Anspr\u00fcche bei Intermedi\u00e4ren, sogenannten Einreichstellen in einem nicht digitalisierten, h\u00e4ndischen Verfahren geltend. Das gesamte Verfahren lief \u00fcber die Einreichstellen, welche bei den L\u00e4ndern, dem Dachverband der Sozialversicherungstr\u00e4ger und dem Roten Kreuz angesiedelt waren. Seit der Neuregelung entf\u00e4llt dieser Zwischenschritt. Unternehmer k\u00f6nnen seit dem 1.1.2024 die GSBG-Beihilfe direkt \u00fcber FinanzOnline beantragen. Dadurch werden die Verwaltungskosten gesenkt und das Verfahren allgemein effizienter gestaltet.<\/p>\n<p>Die Einreichstellen erstellten bisher Sammelmeldungen, die sie an das Finanzamt f\u00fcr Gro\u00dfbetriebe weiterleiteten. Im Abg\u00c4G 2023 wurde der Antragsteller neu definiert. <strong>Nun kann nur mehr der Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes die GSBG-Beihilfe beantragen<\/strong>. Er macht die Beihilfe dabei f\u00fcr all seine beihilfef\u00e4higen Einrichtungen zusammengefasst geltend. Die Stellung des Antrags erfolgt nun, anstelle in Form eines Papierformulars, elektronisch \u00fcber FinanzOnline. Die Geltendmachung der Beihilfe erfolgt auch weiterhin monatlich. Zus\u00e4tzlich besteht die Option einer nachtr\u00e4glichen Abgabe einer zusammenfassenden Jahreserkl\u00e4rung.<\/p>\n<p><strong>Auszahlung der Beihilfe direkt an den Beihilfenwerber<\/strong><\/p>\n<p>Wie auch bei der Antragstellung, erfolgt die Auszahlung der Beihilfe nun direkt an den Beihilfenwerber. Bisher erfolgte die Auszahlung stets an die Einreichstelle, welche die Beitr\u00e4ge daraufhin an die jeweiligen Anspruchsberechtigten weiterleitete. Durch den Entfall der zwischengeschalteten Einreichstellen wird der Auszahlungsprozess optimiert. Die Beihilfenwerber verf\u00fcgen so innerhalb einer k\u00fcrzeren Zeit \u00fcber die Beihilfe. <\/p>\n<p>Hinweis: Sollten Sie die Inanspruchnahme von Beihilfe in Erw\u00e4gung ziehen, empfehlen wir Ihnen die fr\u00fchzeitige Planung und umfassende Beratung, da neben verfahrensrechtlichen Fragestellungen auch steuerliche Probleme zu l\u00f6sen sind.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Digitalisierung schreitet auch in der Verwaltung immer weiter voran. 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