{"id":2224,"date":"2024-02-19T11:49:58","date_gmt":"2024-02-19T10:49:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/wegzugsbesteuerung-und-grenzgaengerregelung\/"},"modified":"2024-02-19T11:49:58","modified_gmt":"2024-02-19T10:49:58","slug":"wegzugsbesteuerung-und-grenzgaengerregelung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wegzugsbesteuerung-und-grenzgaengerregelung\/","title":{"rendered":"Wegzugsbesteuerung und Grenzg\u00e4ngerregelung"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>2023 haben \u00d6sterreich und Deutschland ein \u00c4nderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das sich insbesondere auf die Wegzugsbesteuerung und die Grenzg\u00e4ngerregelung auswirkt.<\/p>\n<p>\u00d6sterreich hat mit den meisten Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, welches verhindern soll, dass grenz\u00fcberschreitende T\u00e4tigkeiten sowohl in \u00d6sterreich als auch im Ausland \u2013 also doppelt \u2013 besteuert werden. Doppelbesteuerungsabkommen haben Vorrang vor den Auslegungsgrunds\u00e4tzen des innerstaatlichen Steuerrechts. Wird das Besteuerungsrecht lediglich einem Staat zugesprochen, so darf der andere diese Eink\u00fcnfte nicht besteuern.<\/p>\n<p><strong>Grenzg\u00e4ngerregelung<\/strong><\/p>\n<p>Gerade im Verh\u00e4ltnis zwischen Deutschland und \u00d6sterreich kommt es regelm\u00e4\u00dfig vor, dass Arbeitnehmer ihren <strong>Wohnsitz in einem der beiden Staaten haben, ihrer Arbeit jedoch im anderen der beiden Staaten nachgehen<\/strong> und aus diesem Grund t\u00e4glich zwischen den beiden Staaten pendeln. Das DBA Deutschland-\u00d6sterreich beinhaltet daher eine spezielle Grenzg\u00e4ngerregelung, nach der lediglich dem Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zugesprochen wird, soweit sich Wohnsitz und Arbeitsplatz jeweils innerhalb einer Zone von <strong>nicht mehr als 30 km Luftlinie<\/strong> beidseits der Grenze befinden und der Arbeitnehmer t\u00e4glich an seinen Wohnsitz zur\u00fcckkehrt.<br \/>Bisher durfte lediglich an <strong>maximal 45 Arbeitstagen<\/strong> nicht \u00fcber die Grenze gependelt werden (z.B. Homeoffice, Dienstreisen), die \u00dcberschreitung dieser Grenze von 45 Tagen f\u00fchrte zum Verlust der Grenzg\u00e4ngereigenschaft und die Verg\u00fctung musste nach Arbeitstagen aufgeteilt im jeweiligen Staat besteuert werden.<\/p>\n<p><strong>Arbeitstage im Homeoffice nicht mehr sch\u00e4dlich<\/strong><\/p>\n<p>Aufgrund der COVID-19-Pandemie haben sich jedoch besonders Formen des mobilen Arbeitens (z.B. Homeoffice) in der Arbeitswelt etabliert, die \u201e45 Tage\u201c-Grenze wurde daher h\u00e4ufig \u00fcberschritten. Um den Arbeitnehmern mehr Flexibilit\u00e4t einzur\u00e4umen, wurde die Grenzg\u00e4ngerbestimmung mit dem Ab\u00e4nderungsprotokoll zum DBA zwischen Deutschland und \u00d6sterreich neu gefasst. Demnach ist es nun unbeachtlich, ob der Arbeitnehmer in der Grenzzone des Ans\u00e4ssigkeitsstaates (Homeoffice) oder jener des anderen Staates (R\u00e4umlichkeiten des Arbeitgebers) t\u00e4tig wird, soweit die <strong>T\u00e4tigkeit \u00fcblicherweise in der N\u00e4he der Grenze ausge\u00fcbt<\/strong> wird. <strong>Arbeitstage im Homeoffice sind daher von nun an nicht mehr sch\u00e4dlich<\/strong> f\u00fcr die Grenzg\u00e4ngerregelung (da in Grenzn\u00e4he ausge\u00fcbt). Dienstreisen in Drittstaaten oder Arbeitstage in den R\u00e4umlichkeiten des Arbeitgebers au\u00dferhalb der Grenzzone sind hingegen weiterhin als sch\u00e4dlich zu qualifizieren (da nicht in Grenzn\u00e4he ausge\u00fcbt), weshalb f\u00fcr diese weiterhin die \u201e45 Tage\u201c- Regelung anzuwenden ist. <\/p>\n<p><strong>Wegzugsbesteuerung<\/strong><\/p>\n<p>Bisher beinhaltete das DBA Deutschland-\u00d6sterreich Regelungen bez\u00fcglich m\u00f6glicher Doppelbesteuerung bei Entstrickungsbesteuerung bzw. Wegzugsbesteuerung. Da vor dem Hintergrund der bestehenden innerstaatlichen Regelungen keine Notwendigkeit mehr besteht, Wegzug und Zuzug im Abkommen gesondert zu regeln, soll gem\u00e4\u00df \u00c4nderungsprotokoll diese Regelung zuk\u00fcnftig entfallen. Die Regelungen des \u00f6sterreichischen Steuerrechts sollen daher bei Wegzug (Entstrickungsbesteuerung) uneingeschr\u00e4nkt zur Anwendung kommen.<\/p>\n<p>Die angepasste Grenzg\u00e4ngerregelung ist bereits <strong>ab 1.1.2024 anzuwenden<\/strong>.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>2023 haben \u00d6sterreich und Deutschland ein \u00c4nderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das sich insbesondere auf die Wegzugsbesteuerung und die Grenzg\u00e4ngerregelung auswirkt.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2225,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2224"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2224"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2224\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2225"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2224"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2224"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2224"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}