{"id":2148,"date":"2023-12-19T08:45:03","date_gmt":"2023-12-19T07:45:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/werbungskosten-eines-politikers\/"},"modified":"2023-12-19T08:45:03","modified_gmt":"2023-12-19T07:45:03","slug":"werbungskosten-eines-politikers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/werbungskosten-eines-politikers\/","title":{"rendered":"Werbungskosten eines Politikers"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte \u00fcber eine Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid betreffend Werbungskosten eines Politikers zu entscheiden.<\/p>\n<p>Der Beschwerdef\u00fchrer, ein \u00f6sterreichischer B\u00fcrgermeister und Nationalratsabgeordneter, machte im Streitjahr Werbungskosten geltend. Unter den geltend gemachten Aufwendungen befanden sich <strong>freiwillige Spenden, Kosten f\u00fcr Eintrittskarten f\u00fcr Veranstaltungen, Bewirtungsspesen und Reisekosten<\/strong>. Das Finanzamt erkannte im Einkommensteuerbescheid einen Gro\u00dfteil der Aufwendungen nicht als Werbungskosten an. Dagegen erhob der B\u00fcrgermeister Beschwerde.<br \/>Grunds\u00e4tzlich sind Werbungskosten eines Arbeitnehmers Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv im Zusammenhang mit einer nichtselbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen.<\/p>\n<p><strong>Spenden an Vereine und Eintrittsgelder f\u00fcr Veranstaltungen<\/strong><\/p>\n<p>Nicht abzugsf\u00e4hig sind Aufwendungen, die ein politischer Funktion\u00e4r freiwillig f\u00fcr soziale, gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige, kirchliche oder \u00e4hnliche Zwecke leistet. Der B\u00fcrgermeister setzte Spenden an Vereine und Eintrittsgelder f\u00fcr Veranstaltungen als Werbungskosten der politischen T\u00e4tigkeit ab. Da keine ausreichende Dokumentation gef\u00fchrt wurde und er somit den beruflichen Zusammenhang nicht nachweisen konnte, sahen das Finanzamt und das BFG den Tatbestand der <strong>nicht abzugsf\u00e4higen Spenden<\/strong> als erf\u00fcllt an.<\/p>\n<p>Weiters machte er Kosten f\u00fcr Eintrittskarten f\u00fcr kulturelle, gesellige, gesellschaftliche oder vergleichbare Veranstaltungen geltend. Eine Abzugsf\u00e4higkeit kommt nur in Frage, wenn Besuche von derartigen Veranstaltungen <strong>in einer derma\u00dfen ungew\u00f6hnlichen H\u00e4ufung stattfinden, wie sie Privatpersonen ohne berufliches Interesse nicht zugetraut werden k\u00f6nnen<\/strong>. F\u00fcr das BFG stand hier der Zweck der Veranstaltung und nicht das politische Ziel des B\u00fcrgermeisters im Vordergrund. Daher sind auch diese Kosten <strong>nicht abzugsf\u00e4hig<\/strong>. Die Abgeltung von Hilfeleistungen im Wahlkampf durch Bewirtung erkannte das BFG allerdings an. Hier konnte nachgewiesen werden, dass die Bewirtung der helfenden Personen Teil der Abgeltung war. Als nicht abzugsf\u00e4hige Werbungskosten wiederum wertete das Gericht Fahrten zu kulturellen, geselligen, gesellschaftlichen, kulinarischen, unterhaltenden, kirchlichen und sportlichen Anl\u00e4ssen.<\/p>\n<p><strong>Bewirtungsspesen<\/strong><\/p>\n<p>Einen erheblichen Teil der Aufwendungen bildeten die Bewirtungsspesen. Auch hier ist Voraussetzung f\u00fcr die steuerliche Ber\u00fccksichtigung der Kosten eine \u00fcberwiegende berufliche Veranlassung. Dem Gericht fehlten die berufliche Veranlassung und der konkrete Werbezweck. Die Beweise des B\u00fcrgermeisters in Form von handschriftlichen Eigenbelegen anstelle von Zahlungsbelegen erachtete das BFG als nicht ausreichend. <\/p>\n<p><strong>Hinweis<\/strong>: Fallen im Rahmen einer unselbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit Werbungskosten an, kann eine <strong>detaillierte und vollst\u00e4ndige Aufzeichnung<\/strong> ausschlaggebend f\u00fcr die Abzugsf\u00e4higkeit sein. Wir empfehlen daher eine genaue Pr\u00fcfung und umfassende Beratung.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte \u00fcber eine Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid betreffend Werbungskosten eines Politikers zu entscheiden.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2149,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2148"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2148"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2148\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2149"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2148"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2148"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2148"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}