{"id":2145,"date":"2023-12-19T08:45:02","date_gmt":"2023-12-19T07:45:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/fragestellungen-bei-erneuerbare-energie-gemeinschaften\/"},"modified":"2023-12-19T08:45:02","modified_gmt":"2023-12-19T07:45:02","slug":"fragestellungen-bei-erneuerbare-energie-gemeinschaften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/fragestellungen-bei-erneuerbare-energie-gemeinschaften\/","title":{"rendered":"Fragestellungen bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Am 3.11.2023 hat das Finanzministerium eine Anfrage zu steuerlichen Fragestellungen bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und deren Mitgliedern beantwortet. Die wichtigsten Punkte bez\u00fcglich Einkommensteuer, Umsatzsteuer und der Elektrizit\u00e4tsabgabe haben wir f\u00fcr Sie zusammengefasst.<\/p>\n<p>Bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) handelt es sich um Rechtspers\u00f6nlichkeiten, bei welchen die Mitglieder (oder Gesellschafter) gemeinsam und ohne Gewinnerzielungsabsicht Energie aus erneuerbaren Quellen (meist Photovoltaikanlagen) speichern und\/oder Energie aus Eigenerzeugung verkaufen. Teilnehmer einer EEG k\u00f6nnen entweder Volleinspeiser (die gesamte erzeugte Energie wird an die Energiegemeinschaft geliefert) oder \u00dcberschusseinspeiser (lediglich jener Anteil der Stromproduktion, welcher nicht selbst verbraucht wird, wird der EEG zur Verteilung zur Verf\u00fcgung gestellt) sein.<\/p>\n<p><strong>Einkommensteuer<\/strong><\/p>\n<p>Liefert ein \u00dcberschuss- oder Volleinspeiser Energie an eine EEG kommt es aus wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu einer Lieferung durch den Eigent\u00fcmer der Energieerzeugungsanlage an die EEG. Liefert eine nat\u00fcrliche Person an die EEG, sind Eink\u00fcnfte aus der Lieferung jedoch unter folgenden Bedingungen <strong>von der Einkommensteuer befreit<\/strong>:<\/p>\n<ul>\n<li>Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen<\/li>\n<li>Engpassleistung der jeweiligen Anlage von maximal 35 kWp<\/li>\n<li>Anschlussleistung von maximal 25 kWp<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Umsatzsteuer<\/strong><\/p>\n<p>Steuerschuldner der Umsatzsteuer f\u00fcr die von Privatpersonen gelieferter Energie ist die EEG, nicht das jeweilige Mitglied (bzw. der jeweilige Gesellschafter). Aus wirtschaftlicher Betrachtungsweise kommt es zu einer Lieferung von Elektrizit\u00e4t an die EEG. Die EEG ist als Wiederverk\u00e4ufer anzusehen und schuldet daher gem\u00e4\u00df Reverse Charge Verfahren die Umsatzsteuer.<\/p>\n<p><strong>Elektrizit\u00e4tsabgabe<\/strong><\/p>\n<p>Selbst erzeugte elektrische Energie ist <strong>von der Elektrizit\u00e4tsabgabe befreit<\/strong>, soweit sie nicht in das Netz eingespeist, sondern von diesen Elektrizit\u00e4tserzeugern, ihren teilnehmenden Berechtigten, Mitgliedern oder Gesellschaftern selbst verbraucht wird. Dies gilt f\u00fcr die j\u00e4hrlich bilanziell nachweisbar selbst verbrauchte elektrische Energie. Eine Weiterleitung \u00fcber das \u00f6ffentliche Netz ist nicht beg\u00fcnstigungssch\u00e4dlich. Auch eine Lieferung in das allgemeine \u00f6ffentliche Netz bzw. an ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) ist nicht steuerbar. Erst eine folgende Lieferung durch ein EVU an einen Verbraucher unterliegt der Elektrizit\u00e4tsabgabe.<\/p>\n<p>Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften m\u00fcssen <strong>gesetzliche Aufzeichnungspflichten<\/strong> erf\u00fcllen. Soweit es sich bei dem jeweiligen Mitglied (oder Gesellschafter) um einen Volleinspeiser handelt, ergeben sich keine weiteren Aufzeichnungspflichten. Im Falle von \u00dcberschusseinspeisern bestehen solche Pflichten, es sei denn, die Aufzeichnungen der EEG erstrecken sich auch auf jene Mengen an elektrischer Energie, die vom \u00dcberschusseinspeiser selbst verbraucht oder an EVU geliefert und nicht der EEG zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 3.11.2023 hat das Finanzministerium eine Anfrage zu steuerlichen Fragestellungen bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und deren Mitgliedern beantwortet. 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