{"id":2090,"date":"2023-08-18T14:14:36","date_gmt":"2023-08-18T12:14:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/arbeitgeber-ueberlaesst-dienstnehmer-pkw\/"},"modified":"2023-08-18T14:14:36","modified_gmt":"2023-08-18T12:14:36","slug":"arbeitgeber-ueberlaesst-dienstnehmer-pkw","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/arbeitgeber-ueberlaesst-dienstnehmer-pkw\/","title":{"rendered":"Arbeitgeber \u00fcberl\u00e4sst Dienstnehmer Pkw"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Setzt sich die Entlohnung einer nahestehenden Person sowohl aus Geld- als auch aus Sachleistungen zusammen, ist die fremd\u00fcbliche H\u00f6he der Sachleistung entscheidend. Die Sachleistung ist mit dem Marktwert und nicht laut Sachbezugswerteverordnung zu bewerten.<\/p>\n<p>Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte \u00fcber einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Arzt seiner als Ordinationsgehilfin besch\u00e4ftigten Ehegattin in ihrer Eigenschaft als Dienstnehmerin einen Pkw \u00fcberlassen hatte. Die f\u00fcr dieses Fahrzeug vom Arzt geltend gemachten Aufwendungen wurden vom Finanzamt nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Fraglich ist somit, <strong>ab wann ein Pkw bei \u00dcberlassung an eine dem Dienstgeber nahestehende Person Betriebsverm\u00f6gen darstellt<\/strong>. Der VwGH stellte in seinem Erkenntnis fest, dass Pkw-Kosten dann betrieblich veranlasst sind, wenn der Sachbezug in einer fremd\u00fcblichen Entlohnung Deckung findet.<\/p>\n<p><strong>Arzt \u00fcberl\u00e4sst Ehefrau einen Pkw<\/strong><\/p>\n<p>Ein Arzt hatte seiner Ehefrau, die bei ihm als Ordinationshilfe angestellt war, einen Pkw zum betrieblichen als auch zum privaten Gebrauch \u00fcberlassen. Die Aufwendungen f\u00fcr den Pkw der Ehefrau wurden vom Finanzamt aber nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Das Bundesfinanzgericht (BFG) schloss sich dieser Meinung an und f\u00fchrte aus, dass das der Gattin \u00fcberlassene Auto f\u00fcr betrieblich notwendige Fahrten als Ordinationshilfe gem\u00e4\u00df dem Einkommenssteuergesetz nicht als notwendig anzuerkennen und die <strong>Ausgaben daher nicht abzugsf\u00e4hig<\/strong> sind. Dass ein Arzt f\u00fcr eine familienfremde Ordinationshilfe die Kosten f\u00fcr den Betrieb \u00fcbernehme, m\u00fcsse nach der herrschenden Verkehrsauffassung als au\u00dfergew\u00f6hnlich, un\u00fcblich und damit fremdun\u00fcblich angesehen werden. Der Pkw der Gattin sei somit laut BFG nicht betrieblich genutzt worden und die darauf entfallenden Aufwendungen, vor allem die Leasingraten oder die AfA, seien aus den Betriebsausgaben auszuscheiden. Daraufhin erhob der Arzt au\u00dferordentliche Revision an den VwGH.<\/p>\n<p><strong>\u00dcberlassung aus pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden?<\/strong><\/p>\n<p>Der VwGH berief sich unter anderem auf ein \u00e4lteres Erkenntnis, in dem er aussprach, dass bei der Zurverf\u00fcgungstellung eines arbeitgebereigenen Pkw an einen als Dienstnehmer besch\u00e4ftigten Angeh\u00f6rigen des Dienstgebers f\u00fcr die Betriebsverm\u00f6genszugeh\u00f6rigkeit dieses Pkw entscheidend sei, ob die \u00dcberlassung aus pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden oder in seiner Eigenschaft als Dienstnehmer erfolgt ist. Die betriebliche Zurverf\u00fcgungstellung eines Pkw muss einen fremd\u00fcblichen Arbeitslohn bzw. Sachbezug darstellen.<br \/>Nach Ansicht des VwGH ist dies unter Ber\u00fccksichtigung der Rechtsprechung zu Vertr\u00e4gen zwischen Angeh\u00f6rigen und unter Heranziehung des Marktwerts der Nutzungs\u00fcberlassung \u2013 nicht des sich aus der Sachbezugswerteverordnung ergebenden Sachbezugswertes &#8211; zu beurteilen. Im gegenst\u00e4ndlichen Fall befindet sich laut VwGH der Pkw im Betriebsverm\u00f6gen, da der Pkw Teil des Arbeitslohns gewesen sei, was auch in den Lohnkonten ersichtlich war.<\/p>\n<p><strong>Tipp<\/strong>: Setzt sich die Entlohnung einer dem Dienstgeber nahestehenden Person sowohl aus Geld- als auch aus Sachleistungen zusammen, ist f\u00fcr die steuerliche Ber\u00fccksichtigung die <strong>fremd\u00fcbliche H\u00f6he der Sachleistung entscheidend<\/strong>. Nach der Rechtsprechung des VwGH muss die Sachleistung mit dem Marktwert der Leistung und nicht mit dem Wert laut Sachbezugswerteverordnung bewertet werden.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Setzt sich die Entlohnung einer nahestehenden Person sowohl aus Geld- als auch aus Sachleistungen zusammen, ist die fremd\u00fcbliche H\u00f6he der Sachleistung entscheidend. Die Sachleistung ist mit dem Marktwert und nicht laut Sachbezugswerteverordnung zu bewerten.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2091,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2090"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2090"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2090\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2091"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2090"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2090"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2090"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}