{"id":2027,"date":"2023-06-19T12:50:19","date_gmt":"2023-06-19T10:50:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/erklaerungspflichten-fuer-jungunternehmer\/"},"modified":"2023-06-19T12:50:19","modified_gmt":"2023-06-19T10:50:19","slug":"erklaerungspflichten-fuer-jungunternehmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/erklaerungspflichten-fuer-jungunternehmer\/","title":{"rendered":"Erkl\u00e4rungspflichten f\u00fcr Jungunternehmer"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Als Neugr\u00fcnder steht man einer Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben, Fristen und Meldeverpflichtungen gegen\u00fcber. Eine versp\u00e4tete Abgabe oder die Nichteinhaltung von Fristen kann empfindliche S\u00e4umniszuschl\u00e4ge oder Geldstrafen nach sich ziehen.<\/p>\n<p>Unter anderem sind folgende laufende Verpflichtungen als Unternehmer zu beachten:<\/p>\n<p><strong>Sozialversicherung<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend des ersten Monats nach Gr\u00fcndung ist eine Meldung bei der Sozialversicherung der Selbst\u00e4ndigen erforderlich. Die Vorschreibung der Beitr\u00e4ge erfolgt in den meisten F\u00e4llen viertelj\u00e4hrlich. W\u00e4hrend ein unselbst\u00e4ndig Erwerbst\u00e4tiger meist ein gleichbleibendes und somit vorhersehbares Einkommen hat, wei\u00df der selbst\u00e4ndig Erwerbst\u00e4tige erst nach Ablauf des Kalenderjahres, wie hoch das tats\u00e4chliche Einkommen ist. Somit <strong>kann es zu Nachforderungen kommen<\/strong>, diese sollten in der Liquidit\u00e4tsplanung ber\u00fccksichtig werden. <\/p>\n<p><strong>Umsatzsteuer<\/strong> <\/p>\n<p>\u00dcbersteigt der Umsatz den Betrag von \u20ac 35.000 netto im Jahr, sind Unternehmer zur Selbstberechnung und Zahlung der Umsatzsteuer sowie zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Unternehmen, deren Ums\u00e4tze im vorangegangenen Kalenderjahr \u20ac 100.000 \u00fcberstiegen haben, m\u00fcssen die Umsatzsteuervoranmeldungen bis zum 15. des zweitfolgenden Monats abgeben. \u00dcbersteigt der Vorjahresumsatz \u20ac 35.000, aber nicht \u20ac 100.000, sind viertelj\u00e4hrlich Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen.<br \/>F\u00fcr neu beginnende Unternehmer kommt bereits im ersten Jahr ihrer unternehmerischen T\u00e4tigkeit das Kalendervierteljahr als Voranmeldungszeitraum in Betracht, wobei auch in diesen F\u00e4llen die <strong>\u20ac 100.000-Grenze ma\u00dfgebend<\/strong> ist. Mangels Vorliegens eines Vorjahresumsatzes ist vom voraussichtlichen Umsatz im Jahr des Beginns der unternehmerischen T\u00e4tigkeit auszugehen.<\/p>\n<p><strong>Arbeitnehmer<\/strong><\/p>\n<p>Wer Arbeitnehmer besch\u00e4ftigt, muss die anfallende <strong>Lohnsteuer<\/strong> einbehalten und gemeinsam mit dem <strong>Dienstgeberbeitrag<\/strong> zum Familienlastenausgleichsfonds zum 15. des Folgemonats abf\u00fchren. Der Jahreslohnzettel ist bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt zu \u00fcbermitteln. Zus\u00e4tzlich muss monatlich die <strong>Kommunalsteuer<\/strong> an jene Gemeinde entrichtet werden, in der die Betriebsst\u00e4tte angesiedelt ist (in Wien zus\u00e4tzlich die Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien). Die j\u00e4hrliche Kommunalsteuererkl\u00e4rung ist zum 31.3. des Folgejahrs f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>Ertragsteuern<\/strong><\/p>\n<p>Auf die Einkommen- bzw. K\u00f6rperschaftsteuer sind jeweils zum 15. des zweiten Monats im Quartal Vorauszahlungen zu entrichten. Die Jahressteuererkl\u00e4rungen m\u00fcssen bis Ende Juni des Folgejahres beim Finanzamt einlangen.<\/p>\n<p><strong>Hinweis<\/strong>: Die oben genannten Abgaben sind nur beispielhaft angef\u00fchrt, es k\u00f6nnen noch weitere Abgaben und Beitr\u00e4ge anfallen, wie etwa Kammerumlagen, KFZ-Steuer, etc. Im Falle einer Neugr\u00fcndung oder Unternehmens\u00fcbergabe stehen wir Ihnen gerne in einem pers\u00f6nlichen Beratungsgespr\u00e4ch zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als Neugr\u00fcnder steht man einer Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben, Fristen und Meldeverpflichtungen gegen\u00fcber. 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