{"id":1921,"date":"2023-02-20T12:37:18","date_gmt":"2023-02-20T11:37:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/auslaendische-vermietungseinkuenfte-in-oesterreich\/"},"modified":"2023-02-20T12:37:18","modified_gmt":"2023-02-20T11:37:18","slug":"auslaendische-vermietungseinkuenfte-in-oesterreich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/auslaendische-vermietungseinkuenfte-in-oesterreich\/","title":{"rendered":"Ausl\u00e4ndische Vermietungseink\u00fcnfte in \u00d6sterreich"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Wird eine im Ausland befindliche Wohnung von einem in \u00d6sterreich unbeschr\u00e4nkt Steuerpflichtigen vermietet, sind die Mieteinnahmen sowohl im Ausland als auch in \u00d6sterreich zu ber\u00fccksichtigen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurden Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.<\/p>\n<p>Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, welcher der beiden Staaten sein innerstaatliches Steuerrecht auf Eink\u00fcnfte anwenden darf, also diese besteuern darf, und welcher Staat ganz oder teilweise auf seine Besteuerung verzichten muss. Ziel ist eine effektive Einmalbesteuerung.<br \/>DBA sehen unterschiedliche Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung vor. Bei diesen Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird zwischen der Anrechnungsmethode und der Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt unterschieden.<\/p>\n<p>Die <strong>Anrechnungsmethode<\/strong> sieht vor, dass in beiden Staaten besteuert wird und die im Quellenstaat (= Staat, in dem die T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird) erhobene Steuer auf die Steuer im Ans\u00e4ssigkeitsstaat (= Wohnsitzstaat) angerechnet wird (bis zum Anrechnungsh\u00f6chstbetrag).<br \/>Bei der <strong>Befreiungsmethode<\/strong> mit Progressionsvorbehalt befreit der Ans\u00e4ssigkeitsstaat die im Quellenstaat versteuerten Eink\u00fcnfte, bezieht diese Eink\u00fcnfte jedoch f\u00fcr die Berechnung des (progressiven) Steuersatzes mit ein.<\/p>\n<p><strong>Vermietung einer Wohnung in Deutschland durch einen unbeschr\u00e4nkt Steuerpflichtigen in \u00d6sterreich<\/strong><\/p>\n<p>Die unbeschr\u00e4nkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausl\u00e4ndischen Eink\u00fcnfte. Demzufolge unterliegen die Eink\u00fcnfte einer in \u00d6sterreich ans\u00e4ssigen, unbeschr\u00e4nkt steuerpflichtigen Person aus der Vermietung von einer in Deutschland gelegenen Wohnung der \u00f6sterreichischen Einkommensteuerpflicht. Nach dem DBA \u00d6sterreich \u2013 Deutschland d\u00fcrfen Eink\u00fcnfte aus unbeweglichem Verm\u00f6gen (Wohnung) aber in dem Staat besteuert werden, in dem dieses Verm\u00f6gen (Wohnung) liegt. \u00d6sterreich hat solche Eink\u00fcnfte von der Besteuerung auszunehmen, darf jedoch diese Eink\u00fcnfte bei der Festsetzung der Steuer f\u00fcr das \u00fcbrige Einkommen einbeziehen (Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt).<\/p>\n<p><strong>Beispiel<\/strong><\/p>\n<p>Herr Mayer lebt mit seiner Familie in \u00d6sterreich und bezieht Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb, die in \u00d6sterreich steuerpflichtig sind, in H\u00f6he von insgesamt \u20ac 23.000. Zus\u00e4tzlich vermietet er eine Wohnung in Deutschland. Er verdient durch die Vermietung \u20ac 11.000.<\/p>\n<p>Laut DBA Deutschland-\u00d6sterreich sind die Eink\u00fcnfte aus der Vermietung in Deutschland steuerpflichtig. \u00d6sterreich darf die in Deutschland versteuerten Eink\u00fcnfte nicht nochmals besteuern, allerdings den Progressionsvorbehalt anwenden. Die Gesamteink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb und Vermietung betragen f\u00fcr Herrn Mayer \u20ac 34.000. Die folgende Berechnung soll vereinfacht die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt darstellen. Es wurden keine Absetzbetr\u00e4ge u\u00e4. ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Steuer f\u00fcr Gesamteink\u00fcnfte von \u20ac 34.000 = \u20ac 6.160<br \/>Durchschnittssteuersatz: (\u20ac 6.160 \/ \u20ac 34.000) = 18,12 %<br \/>Dieser Prozentsatz wird nun nur f\u00fcr die Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb angewendet.<br \/>Steuer in \u00d6sterreich: \u20ac 23.000 Euro x 18,12 % = \u20ac 4.168.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wird eine im Ausland befindliche Wohnung von einem in \u00d6sterreich unbeschr\u00e4nkt Steuerpflichtigen vermietet, sind die Mieteinnahmen sowohl im Ausland als auch in \u00d6sterreich zu ber\u00fccksichtigen. 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