{"id":1891,"date":"2023-01-17T16:00:50","date_gmt":"2023-01-17T15:00:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/falscher-ausweis-der-umsatzsteuer\/"},"modified":"2023-01-17T16:00:50","modified_gmt":"2023-01-17T15:00:50","slug":"falscher-ausweis-der-umsatzsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/falscher-ausweis-der-umsatzsteuer\/","title":{"rendered":"Falscher Ausweis der Umsatzsteuer?"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Ein Unternehmer, der Leistungen ausschlie\u00dflich an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Private erbringt, schuldet nicht den unrichtig ausgewiesenen USt-Betrag.<\/p>\n<p>Weist ein Unternehmer in einer Rechnung einen zu hohen Umsatzsteuerbetrag aus, so schuldet er diesen kraft Rechnungslegung und muss ihn an das Finanzamt abf\u00fchren. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass dieser Grundsatz dann nicht zur Anwendung gelangt, wenn der Leistungs- und Rechnungsempf\u00e4nger eine Privatperson ist.<\/p>\n<p>Anlassfall des EuGH-Verfahrens war ein Betreiber eines Indoor-Spielplatzes, der seinen Kunden (ausschlie\u00dflich private Endverbraucher und somit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Nichtunternehmer) seine Dienstleistungen stets mit dem Normalsteuersatz von 20% verrechnete. Allerdings stellte der Unternehmer sp\u00e4ter fest, dass die Entgelte f\u00fcr den Eintritt in den Indoor-Spielplatz eigentlich dem erm\u00e4\u00dfigten Umsatzsteuer (USt)-Satz von 13% unterliegen, weshalb er die betreffende <strong>Umsatzsteuererkl\u00e4rung berichtigte<\/strong> und das daraus entstandene USt-Guthaben beim Finanzamt zur\u00fcckholen wollte.<br \/>Eine <strong>Berichtigung der Kleinbetragsrechnungen war mangels Kenntnis der einzelnen Rechnungsempf\u00e4nger (Kunden) unm\u00f6glich und wurde daher auch nicht durchgef\u00fchrt<\/strong>. Das Finanzamt verweigerte jedoch sowohl die ge\u00e4nderte (verminderte) USt-Veranlagung als auch die R\u00fcckzahlung eines allf\u00e4lligen Guthabens, mit der Begr\u00fcndung, dass die Rechnungen an die Kunden nicht berichtigt wurden.<\/p>\n<p><strong>EuGH widerspricht Finanzamt<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH widersprach der Rechtsansicht des Finanzamts und f\u00fchrte aus, dass die unionsrechtliche Grundlage f\u00fcr eine USt-Schuld kraft Rechnungslegung nur dann zur Anwendung kommt, wenn durch den unrichtigen USt-Ausweis eine Gef\u00e4hrdung des Steueraufkommens dadurch vorliege, dass eine \u00fcberh\u00f6hte Vorsteuer abgezogen werden k\u00f6nnte. Da es sich im gegenst\u00e4ndlichen Fall bei den Leistungsempf\u00e4ngern allerdings ausschlie\u00dflich um Endverbraucher ohne Recht zum Vorsteuerabzug handle, liege bez\u00fcglich des unrichtigen (zu hohen) USt-Ausweises keine Gef\u00e4hrdung des Steueraufkommens vor, weil eben gar kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden k\u00f6nne. <strong>Die vom Unternehmer zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer werde aus diesem Grund auch nicht geschuldet<\/strong>.<\/p>\n<p>Diese Aussagen <strong>gelten allerdings nur f\u00fcr unrichtige Rechnungen, die an Privatpersonen ergangen sind, und nicht f\u00fcr F\u00e4lle eines unrichtigen USt-Ausweises bei Leistungen, die an Unternehmer erbracht wurden<\/strong>. Sofern der leistungsempfangende Unternehmer n\u00e4mlich Vorsteuerabzugsrecht hat und diesen (unrichtigen) Vorsteuerabzug auch geltend machen kann, besteht laut EuGH eine Gef\u00e4hrdung des Steueraufkommens.<\/p>\n<p>Eine Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung h\u00e4ngt somit davon ab, ob der Leistungsempf\u00e4nger Unternehmer oder Nichtunternehmer ist und ob ihm das Recht auf Vorsteuerabzug zusteht. Durch das Urteil wird die Ansicht der \u00f6sterreichischen Finanzverwaltung widerlegt, die dazu gef\u00fchrt h\u00e4tte, dass eine faktisch unm\u00f6gliche Rechnungsberichtigung gegen\u00fcber Privatpersonen h\u00e4tte erfolgen m\u00fcssen oder die unberechtigt ausgewiesene Steuer beim Staat verblieben w\u00e4re.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Unternehmer, der Leistungen ausschlie\u00dflich an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Private erbringt, schuldet nicht den unrichtig ausgewiesenen USt-Betrag.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":1892,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1891"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1891"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1891\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1892"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1891"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1891"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1891"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}