{"id":1888,"date":"2023-01-17T16:00:50","date_gmt":"2023-01-17T15:00:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/verordnung-zur-ermittlung-von-steuerdaten-bei-kryptowaehrungen\/"},"modified":"2023-01-17T16:00:50","modified_gmt":"2023-01-17T15:00:50","slug":"verordnung-zur-ermittlung-von-steuerdaten-bei-kryptowaehrungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/verordnung-zur-ermittlung-von-steuerdaten-bei-kryptowaehrungen\/","title":{"rendered":"Verordnung zur Ermittlung von Steuerdaten bei Kryptow\u00e4hrungen"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Der Finanzminister hat nun festgelegt, in welcher Form die Angaben des Steuerpflichtigen zu erfolgen haben und wie bei Erwerben derselben Kryptow\u00e4hrung in zeitlicher Aufeinanderfolge die Anschaffungskosten anzusetzen sind.<\/p>\n<p>Im Rahmen der \u00d6kosozialen Steuerreform wurde die Besteuerung von Kryptow\u00e4hrungen neu geregelt. Eink\u00fcnfte aus Kryptow\u00e4hrungen wurden in die Kapitalertragsteuer einbezogen. Aufgrund der Reform sind inl\u00e4ndische Schuldner und Dienstleister, die die Kryptow\u00e4hrungen oder sonstigen Entgelte gutschreiben, ab dem Jahr 2024 verpflichtet, <strong>f\u00fcr Eink\u00fcnfte aus Kryptow\u00e4hrungen einen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen<\/strong>. Ein freiwilliger Kapitalertragsteuerabzug kann bereits seit 2022 erfolgen.<\/p>\n<p>Dem Abzugsverpflichteten (z.B. heimische Kryptob\u00f6rsen) wird im Einkommensteuergesetz vorgegeben, wie er bei der Ermittlung der relevanten Daten (z.B. Anschaffungskosten und \u2013zeitpunkt) f\u00fcr den Kapitalertragsteuerabzug vorzugehen hat. So hat der Abzugsverpflichtete die <strong>Anschaffungskosten<\/strong> und den <strong>Anschaffungszeitpunkt<\/strong> auf Grundlage der Angaben des Steuerpflichtigen (also dem Eigent\u00fcmer der Kryptow\u00e4hrungen) anzusetzen, soweit beim Abzugsverpflichteten keine entgegenstehenden Daten vorhanden sind.<\/p>\n<p>Im Gesetzestext wird festgehalten, dass der Finanzminister mittels Verordnung die n\u00e4here Vorgangsweise festzulegen und dabei insbesondere vorzusehen hat, in welcher Form die Angaben des Steuerpflichtigen zu erfolgen haben und wie bei Erwerben derselben Kryptow\u00e4hrung in zeitlicher Aufeinanderfolge die Anschaffungskosten anzusetzen sind. Diese Verordnung wurde nun k\u00fcrzlich kundgemacht. <\/p>\n<p><strong>\u00dcbermittlung von Steuerdaten:<\/strong><\/p>\n<p>Wie bereits erw\u00e4hnt sind dem Abzugsverpflichteten der tats\u00e4chliche Anschaffungszeitpunkt bzw. die tats\u00e4chlichen Anschaffungskosten vom Steuerpflichtigen bekannt zu geben. Laut Verordnung handelt es sich dabei um folgende Steuerdaten:<\/p>\n<ul>\n<li>das <strong>Anschaffungsdatum<\/strong> der Kryptow\u00e4hrung oder, wenn der Erwerb in zeitlicher Aufeinanderfolge erfolgt ist, der Anschaffungszeitraum<\/li>\n<li>die <strong>Anschaffungskosten<\/strong> der betreffenden Kryptow\u00e4hrung<\/li>\n<li>die Information, ob seit Erwerb der betreffenden Kryptow\u00e4hrung ein <strong>steuerneutraler Tausch<\/strong> (Tausch einer Kryptow\u00e4hrung gegen eine andere Kryptow\u00e4hrung) erfolgt ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Abzugsverpflichtete hat die Angaben des Steuerpflichtigen auf deren Plausibilit\u00e4t zu \u00fcberpr\u00fcfen, wobei eine <strong>standardisierte automatisationsunterst\u00fctzte \u00dcberpr\u00fcfung<\/strong> erfolgen kann. Der Abzugsverpflichtete kann vom Steuerpflichtigen weitere Nachweise zu den Steuerdaten verlangen, soweit eine standardisierte \u00dcberpr\u00fcfung nicht oder nicht erfolgreich vorgenommen wurde.<\/p>\n<p>Sind die <strong>Anschaffungskosten nicht bekannt<\/strong>, sind die Anschaffungskosten mit dem halben Erl\u00f6s bzw. dem halben gemeinen Wert anzusetzen. In diesem Fall kommt es zu <strong>keiner Endbesteuerungswirkung<\/strong> des Kapitalertragsteuerabzugs und der Steuerpflichtige hat die Eink\u00fcnfte im Veranlagungsweg zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Finanzminister hat nun festgelegt, in welcher Form die Angaben des Steuerpflichtigen zu erfolgen haben und wie bei Erwerben derselben Kryptow\u00e4hrung in zeitlicher Aufeinanderfolge die Anschaffungskosten anzusetzen sind.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":1889,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1888"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1888"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1888\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1889"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1888"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1888"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1888"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}