{"id":1885,"date":"2023-01-17T16:00:49","date_gmt":"2023-01-17T15:00:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/nicht-vergessen-diverse-meldungen-sind-im-februar-faellig\/"},"modified":"2023-01-17T16:00:49","modified_gmt":"2023-01-17T15:00:49","slug":"nicht-vergessen-diverse-meldungen-sind-im-februar-faellig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/nicht-vergessen-diverse-meldungen-sind-im-februar-faellig\/","title":{"rendered":"Nicht vergessen: Diverse Meldungen sind im Februar f\u00e4llig"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Im Februar sind einige Meldungen durchzuf\u00fchren, die nicht vergessen werden sollten. Die vors\u00e4tzliche Verletzung der Meldeverpflichtung ist n\u00e4mlich als Finanzordnungswidrigkeit zu werten und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.<\/p>\n<p><strong>Registrierkassen Jahresendbeleg<\/strong><\/p>\n<p>Bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse vergessen Sie bitte nicht auf die verpflichtende Erstellung Ihres Jahresbeleges zum 31.12.2022 und die \u00dcberpr\u00fcfung bis zum 15.2.2022.<\/p>\n<p><strong>Honorare und Verg\u00fctungen an bestimmte selbst\u00e4ndig t\u00e4tige Dritte<\/strong><\/p>\n<p>Das Einkommensteuergesetz sieht f\u00fcr Unternehmer in bestimmten F\u00e4llen eine kalenderjahrbezogene Mitteilungspflicht von personen- und leistungsbezogenen Daten vor. Die Meldepflicht bezieht sich auf bestimmte Honorare und Verg\u00fctungen, die der Unternehmer an bestimmte selbst\u00e4ndig t\u00e4tige Dritte bezahlt hat. Mitteilungspflichtig sind etwa Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates, Leistungen als Vortragender, Lehrender und Unterrichtender, sofern keine nichtselbst\u00e4ndigen Eink\u00fcnfte vorliegen.<br \/>Eine Mitteilung kann unterbleiben, wenn das einer Person oder Personenvereinigung (Personengemeinschaft) im Kalenderjahr insgesamt bezahlte (Gesamt-)Entgelt einschlie\u00dflich allf\u00e4lliger Kosteners\u00e4tze nicht mehr als \u20ac 900 und das (Gesamt-)Entgelt einschlie\u00dflich allf\u00e4lliger Kosteners\u00e4tze f\u00fcr jede einzelne Leistung nicht mehr als \u20ac 450 betr\u00e4gt.<br \/>Die Mitteilung f\u00fcr die Daten des Vorjahres muss im Wege der automationsgest\u00fctzten Daten\u00fcbertragung <strong>bis zum letzten Tag des Monats Februar<\/strong>, unter Verwendung des amtlichen Vordruckes E109a bis Ende J\u00e4nner des Folgejahres erfolgen.<\/p>\n<p><strong>Mitteilung bei Auslandszahlungen<\/strong><\/p>\n<p>Mitteilungen bei Auslandszahlungen betreffen Zahlungen ins Ausland f\u00fcr im Inland ausge\u00fcbte Leistungen aus selbst\u00e4ndiger Arbeit (z.B. \u00c4rzte, Rechtsanw\u00e4lte, K\u00fcnstler, Schriftsteller, Wissenschaftler). Weiters sind Auslandszahlungen bei Vermittlungsleistungen, die von unbeschr\u00e4nkt Steuerpflichtigen erbracht werden oder sich auf das Inland beziehen, sowie bei kaufm\u00e4nnischer und technischer Beratung im Inland (z.B. Konsulentent\u00e4tigkeit) zu melden. Die Mitteilung kann unterbleiben, wenn die Zahlung an den einzelnen Leistungserbringer \u20ac 100.000 nicht \u00fcbersteigt, ein Steuerabzug bei beschr\u00e4nkt Steuerpflichtigen erfolgte oder die Zahlung an eine ausl\u00e4ndische K\u00f6rperschaft geleistet wurde, die einem zumindest 15%igen-Steuersatz unterliegt. <br \/>Auf elektronischem Weg ist die Mitteilung <strong>bis Ende Februar<\/strong> zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p><strong>Jahreslohnzettel und Schwerarbeit<\/strong><\/p>\n<p>Die Lohnzettel aller im Kalenderjahr besch\u00e4ftigten Arbeitnehmer sind vom Unternehmer ohne besondere Aufforderung grunds\u00e4tzlich elektronisch <strong>bis Ende Februar<\/strong> an das Finanzamt zu \u00fcbermitteln. Bis Ende Februar sind auch die Schwerarbeitsmeldungen f\u00fcr das Jahr 2022 zu erstellen. Die Meldung muss dem zust\u00e4ndigen Krankenversicherungstr\u00e4ger grunds\u00e4tzlich elektronisch mittels ELDA \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n<p>Spenden und Kirchenbeitr\u00e4ge<\/p>\n<p>Bestimmte Betr\u00e4ge (wie beispielsweise Spenden oder Kirchenbeitr\u00e4ge) werden automatisch als Sonderausgaben ber\u00fccksichtigt, wenn die empfangenden Organisationen diese an das Finanzamt melden. Die Meldung f\u00fcr 2022 hat durch die betroffenen Organisationen <strong>bis Ende Februar<\/strong> 2023 zu erfolgen.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Februar sind einige Meldungen durchzuf\u00fchren, die nicht vergessen werden sollten. 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