{"id":1861,"date":"2022-12-19T17:19:43","date_gmt":"2022-12-19T16:19:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/umsatzsteuer-wahlrechte-und-fristen-zu-jahresbeginn-beachten\/"},"modified":"2022-12-19T17:19:43","modified_gmt":"2022-12-19T16:19:43","slug":"umsatzsteuer-wahlrechte-und-fristen-zu-jahresbeginn-beachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/umsatzsteuer-wahlrechte-und-fristen-zu-jahresbeginn-beachten\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuer: Wahlrechte und Fristen zu Jahresbeginn beachten!"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Zu Beginn des Steuerjahres sollten insbesondere in der Umsatzsteuer Wahlrechte beachtet werden, die nur am Anfang des Jahres ausge\u00fcbt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Wechsel zwischen Soll- und Ist-Besteuerung<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Ist-Besteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Ablauf jenes Kalendermonats, in dem das Entgelt dem leistenden Unternehmer tats\u00e4chlich zugeflossen ist. Auf den Zeitpunkt der Erbringung der Leistung bzw. jenen der Rechnungslegung kommt es \u2013 im Gegensatz zur Soll-Besteuerung \u2013 hier nicht an. Ein Wechsel von der Ist- zur Soll-Besteuerung ist m\u00f6glich und macht etwa dann <strong>Sinn, wenn hohe Investitionen geplant sind und dabei entsprechende Vorsteuerbetr\u00e4ge in Rechnung gestellt werden<\/strong>.<br \/>Der Ist-Besteuerer kann sich diese Vorsteuer erst zur\u00fcckholen, wenn die Rechnung bezahlt ist. Ist eine sofortige Bezahlung aber nicht vorgesehen, weil es etwa eine Ratenvereinbarung gibt, <strong>k\u00f6nnte die gesamte Vorsteuer durch den Wechsel zur Soll-Besteuerung bereits bei Vorliegen der Rechnung zur\u00fcckgeholt<\/strong> werden.<\/p>\n<p>Um von der Ist-Besteuerung zur Soll-Besteuerung wechseln zu k\u00f6nnen, muss bis zum Abgabetermin der ersten Umsetzsteuervoranmeldung (UVA) beim Finanzamt ein entsprechender Antrag eingebracht werden. Im Regelfall ist der Antrag daher <strong>bis zum 15.3.<\/strong> (bei monatlichen UVAs) bzw. <strong>bis zum 15.5.<\/strong> (bei quartalsweiser UVA-Abgabe) an das Finanzamt zu \u00fcbermitteln. Die R\u00fcckkehr zur Ist-Besteuerung ist zwar nicht genehmigungspflichtig, muss aber ebenfalls zu Jahresbeginn erfolgen.<\/p>\n<p><strong>R\u00fcckkehr in die Kleinunternehmerregelung erfordert fristgerechten Widerruf<\/strong><\/p>\n<p>Kleinunternehmer sind Unternehmer, die in \u00d6sterreich ihr Unternehmen betreiben und deren laufende Ums\u00e4tze im Veranlagungszeitraum h\u00f6chstens \u20ac 35.000 betragen. Dabei kommt es auf den Gesamtumsatz eines Jahres an, wobei der Umsatz aus verschiedenen unternehmerischen T\u00e4tigkeiten (z.B. Gewerbebetrieb, selbst\u00e4ndige Arbeit, Vermietung und Land- und Forstwirtschaft) zusammenzurechnen ist. Kleinunternehmer m\u00fcssen <strong>keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen<\/strong>, haben aber andererseits keine M\u00f6glichkeit, sich die an sie verrechnete Vorsteuer beim Finanzamt zur\u00fcckzuholen.<\/p>\n<p>Auf diese Kleinunternehmerregelung kann jedoch mittels Optionserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Finanzamt verzichtet werden. Eine solche Option wird insbesondere dann <strong>sinnvoll sein, wenn h\u00f6here Investitionen mit einem entsprechenden Vorsteuerabzug geplant sind<\/strong>. Allerdings kann diese Optionserkl\u00e4rung erst fr\u00fchestens nach 5 Jahren widerrufen werden. Dieser Widerruf hat sp\u00e4testens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonats jenes Kalenderjahres zu erfolgen, ab dem der Widerruf gelten soll. Andernfalls bleiben die Ums\u00e4tze weiterhin umsatzsteuerpflichtig.<\/p>\n<p><strong>Wahl, die UVAs monatlich abzugeben, muss mit erstem Kalendermonat erfolgen<\/strong><\/p>\n<p>Unternehmer, deren Ums\u00e4tze im vorangegangenen Kalenderjahr \u20ac 100.000 netto \u00fcberstiegen haben, sind gesetzlich zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) verpflichtet. Liegt der Vorjahresumsatz jedoch unter \u20ac 100.000, sind die Umsatzsteuervoranmeldungen viertelj\u00e4hrlich einzureichen. Allerdings kann auch in diesem Fall freiwillig die monatsweise UVA-Abgabe als Voranmeldungszeitraum gew\u00e4hlt werden. Dieses Wahlrecht ist auszu\u00fcben, indem fristgerecht die Voranmeldung f\u00fcr den ersten Kalendermonat eines Veranlagungszeitraumes (in der Regel somit <strong>bis zum 15.3.<\/strong>) an das Finanzamt \u00fcbermittelt wird.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu Beginn des Steuerjahres sollten insbesondere in der Umsatzsteuer Wahlrechte beachtet werden, die nur am Anfang des Jahres ausge\u00fcbt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":1862,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1861"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1861"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1861\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1862"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1861"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1861"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1861"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}