{"id":1836,"date":"2022-11-19T13:24:54","date_gmt":"2022-11-19T12:24:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/gewinnplanung-beim-einnahmen-ausgaben-rechner\/"},"modified":"2022-11-19T13:24:54","modified_gmt":"2022-11-19T12:24:54","slug":"gewinnplanung-beim-einnahmen-ausgaben-rechner","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/gewinnplanung-beim-einnahmen-ausgaben-rechner\/","title":{"rendered":"Gewinnplanung beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Zu Jahresende ist es ratsam nochmals zu pr\u00fcfen, ob s\u00e4mtliche M\u00f6glichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgesch\u00f6pft wurden. Wir haben f\u00fcr Sie einige Steuerspartipps zusammengestellt.<\/p>\n<p><strong>Dispositionen<\/strong><br \/>Einnahmen-Ausgaben-Rechner k\u00f6nnen durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen ins n\u00e4chste Jahr den Gewinn optimieren. Dabei ist zu beachten, dass regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (wie etwa Mietaufw\u00e4nde), die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, dem Jahr zuzurechnen sind, zu dem sie wirtschaftlich geh\u00f6ren.<\/p>\n<p><strong>Geringwertige Wirtschaftsg\u00fcter (GWG)<\/strong><br \/>Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlageg\u00fctern k\u00f6nnen als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn diese Kosten \u20ac 800 netto (Wert bis 2022) nicht \u00fcbersteigen. Ab 2023 wird dieser Grenzwert auf \u20ac 1.000 erh\u00f6ht.<\/p>\n<p><strong>Ausn\u00fctzung von Abschreibungsm\u00f6glichkeiten<\/strong><br \/>F\u00fcr einige Wirtschaftsg\u00fcter besteht die M\u00f6glichkeit, anstatt der \u201eherk\u00f6mmlichen\u201c linearen Abschreibung, die degressive Abschreibung geltend zu machen. Diese Form der Abschreibung erfolgt nach einem unver\u00e4nderlichen Prozentsatz von h\u00f6chstens 30% vom jeweiligen (Rest-)Buchwert.<br \/>Zudem ist f\u00fcr <strong>Geb\u00e4ude<\/strong> eine beschleunigte Abschreibung vorgesehen. Im ersten Jahr in H\u00f6he des Dreifachen und im zweiten Jahr in H\u00f6he des Zweifachen des gesetzlich vorgesehen Prozentsatzes. Dar\u00fcber hinaus entf\u00e4llt im ersten Jahr die Halbjahres-Abschreibung bei Geb\u00e4uden, sodass selbst bei Anschaffung in der zweiten Jahresh\u00e4lfte 2022 noch die \u201evolle\u201c 3-fache Jahresabschreibung im Jahr 2022 geltend gemacht werden kann.<\/p>\n<p><strong>Gewinnfreibetrag<\/strong><br \/>Einen Gewinnfreibetrag k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen mit betrieblichen Eink\u00fcnften je nach Gewinnh\u00f6he gestaffelt, bis zu einer H\u00f6he von insgesamt maximal \u20ac 45.950 in Anspruch nehmen. Neben dem Grundfreibetrag \u2013 f\u00fcr Gewinne bis \u20ac 30.000 \u2013 kann f\u00fcr dar\u00fcberhinausgehende Gewinne ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.<br \/>Voraussetzung f\u00fcr den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ist, dass im selben Kalenderjahr beg\u00fcnstigte Wirtschaftsg\u00fcter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren bzw. bestimmte Wertpapiere angeschafft werden.<\/p>\n<p><strong>Investitionsfreibetrag ab 2023<\/strong><br \/>Ab dem Jahr 2023 besteht die M\u00f6glichkeit, bei der Anschaffung\/Herstellung von bestimmten Wirtschaftsg\u00fctern einen Investitionsfreibetrag geltend zu machen. Dieser Investitionsfreibetrag betr\u00e4gt 10% oder 15% (Bereich \u00d6kologisierung) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.<\/p>\n<p>Gerne schaffen wir eine optimale L\u00f6sung f\u00fcr Ihre individuelle Entscheidungssituation im Rahmen eines pers\u00f6nlichen Beratungsgespr\u00e4chs. Unter Umst\u00e4nden ist auch eine Verschiebung der Investition ins Jahr 2023 aufgrund des neuen Investitionsfreibetrages sinnvoll.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu Jahresende ist es ratsam nochmals zu pr\u00fcfen, ob s\u00e4mtliche M\u00f6glichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgesch\u00f6pft wurden. 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