{"id":1739,"date":"2022-08-19T06:16:35","date_gmt":"2022-08-19T04:16:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/zuschuss-zur-entgeltfortzahlung-bei-arbeitsunfaehigkeit-von-dienstnehmern\/"},"modified":"2022-08-19T06:16:35","modified_gmt":"2022-08-19T04:16:35","slug":"zuschuss-zur-entgeltfortzahlung-bei-arbeitsunfaehigkeit-von-dienstnehmern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/zuschuss-zur-entgeltfortzahlung-bei-arbeitsunfaehigkeit-von-dienstnehmern\/","title":{"rendered":"Zuschuss zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunf\u00e4higkeit von Dienstnehmern"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Dienstgeber, die in ihrem Unternehmen durchschnittlich ein Jahr vor Beginn der Entgeltfortzahlung nicht mehr als 50 Dienstnehmer besch\u00e4ftigen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen von der AUVA einen Zuschuss, wenn der Dienstnehmer arbeitsunf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p>Anspruch auf Zuschuss zur Entgeltfortzahlung besteht nur f\u00fcr Unternehmen, die durchschnittlich nicht mehr als 50 Arbeitnehmer besch\u00e4ftigen. Der Ermittlung des Durchschnitts ist das Jahr vor Beginn der jeweiligen Entgeltfortzahlung zu Grunde zu legen. Betriebe, die durchschnittlich <strong>nicht mehr als 10 Arbeitnehmer<\/strong> besch\u00e4ftigen, <strong>erhalten einen erh\u00f6hten Zuschuss zur Entgeltfortzahlung<\/strong>. <br \/>Der Zuschuss im Falle eines Unfalles erfordert eine ununterbrochene Dauer der jeweiligen Arbeitsverhinderung von mehr als 3 Kalendertagen, im Falle einer Krankheit von mehr als 10 Kalendertagen. Mehrere, zeitlich nicht zusammenh\u00e4ngende Krankenst\u00e4nde (innerhalb eines Jahres) werden nicht zusammengerechnet. Der Zuschuss wird f\u00fcr die Dauer von maximal 42 Kalendertagen pro Arbeitsjahr (Kalenderjahr) gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p><strong>Zuschuss 1,5-fache der ASVG-H\u00f6chstbeitragsgrundlage<\/strong><\/p>\n<p>Zusch\u00fcsse nach Entgeltfortzahlung werden nur auf Antrag nach Ende der Entgeltfortzahlung gew\u00e4hrt, wobei die Antragstellung bei der AUVA innerhalb von 3 Jahren nach Beginn des Entgeltfortzahlungsanspruches m\u00f6glichst elektronisch zu erfolgen hat. Der Zuschuss betr\u00e4gt <strong>50 % des tats\u00e4chlich fortgezahlten Entgelts zuz\u00fcglich eines Zuschlages f\u00fcr die Sonderzahlungen in H\u00f6he von 8,34 %<\/strong>. F\u00fcr Betriebe, die durchschnittlich nicht mehr als 10 Arbeitnehmer besch\u00e4ftigen, betr\u00e4gt die Zuschussleistung 75 % zuz\u00fcglich eines Zuschlages f\u00fcr die Sonderzahlungen von 12,51 %. Die H\u00f6he des Zuschusses ist mit dem 1,5-fachen der ASVG-H\u00f6chstbeitragsgrundlage begrenzt.<\/p>\n<p><strong>Achtung<\/strong>: Liegt der Grund der Entgeltfortzahlung in einer beh\u00f6rdlich angeordneten Quarant\u00e4ne oder Absonderung aufgrund <strong>COVID-19<\/strong>, besteht ein Anspruch auf Verg\u00fctung f\u00fcr den Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz. Ein diesbez\u00fcglicher Antrag ist binnen drei Monaten vom Tag der Aufhebung der beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen an die Bezirksverwaltungsbeh\u00f6rde zu stellen, in deren Bereich diese Ma\u00dfnahme getroffen wurde. Ein Antrag auf den Entgeltfortzahlung-Zuschuss der AUVA kann in diesem Fall nicht gestellt werden.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dienstgeber, die in ihrem Unternehmen durchschnittlich ein Jahr vor Beginn der Entgeltfortzahlung nicht mehr als 50 Dienstnehmer besch\u00e4ftigen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen von der AUVA einen Zuschuss, wenn der Dienstnehmer arbeitsunf\u00e4hig ist.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":1740,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1739"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1739"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1739\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1740"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1739"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1739"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1739"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}