{"id":1696,"date":"2022-06-20T15:28:32","date_gmt":"2022-06-20T13:28:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/keine-beguenstigung-fuer-nicht-entnommene-gewinne-bei-betriebsaufgabe\/"},"modified":"2022-06-20T15:28:32","modified_gmt":"2022-06-20T13:28:32","slug":"keine-beguenstigung-fuer-nicht-entnommene-gewinne-bei-betriebsaufgabe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/keine-beguenstigung-fuer-nicht-entnommene-gewinne-bei-betriebsaufgabe\/","title":{"rendered":"Keine Beg\u00fcnstigung f\u00fcr nicht entnommene Gewinne bei Betriebsaufgabe"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Wie das Bundesfinanzgericht (BFG) k\u00fcrzlich erkannte, steht im Jahr der Betriebsaufgabe die steuerliche Beg\u00fcnstigung f\u00fcr nicht entnommene Gewinne nicht zu, da deren F\u00f6rderzweck in diesem Jahr nicht erreicht wird.<\/p>\n<p>Die Beg\u00fcnstigung f\u00fcr nicht entnommene Gewinne, die bis 2009 geltend gemacht werden konnte, aber steuerliche Auswirkungen bis 2016 hatte, bestand darin, dass ein Anspruch auf Anwendung des halben Einkommensteuer-Durchschnittssteuersatzes bestand, soweit der in einem Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn durch den Eigenkapitalanstieg dieses Wirtschaftsjahres gedeckt war. Der Anstieg des Eigenkapitals war jedoch pro Wirtschaftsjahr nur im H\u00f6chstbetrag von \u20ac 100.000 beg\u00fcnstigt, sodass insoweit auch die H\u00f6he des beg\u00fcnstigt zu versteuernden Gewinnes begrenzt war.<\/p>\n<p>Laut BFG ist Zweck dieser Beg\u00fcnstigung die F\u00f6rderung der l\u00e4ngerfristigen Eigenkapitalbildung in Betrieben. Dies ergibt sich auch daraus, dass eine <strong>Nachversteuerung beg\u00fcnstigter Gewinne<\/strong> vorzunehmen ist, wenn in den nachfolgenden sieben Jahren infolge von Entnahmen das Eigenkapital sinkt. F\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Eigenkapitalzuw\u00e4chse gilt daher eine <strong>Behaltefrist von sieben Jahren<\/strong>.<\/p>\n<p>Zwar ist f\u00fcr die Beg\u00fcnstigung der laufende steuerpflichtige Gewinn eines Wirtschaftsjahres ma\u00dfgeblich. Nach Meinung des BFG steht im Hinblick auf den Zweck der Steuerbeg\u00fcnstigung f\u00fcr nicht entnommene Gewinne &#8211; die l\u00e4ngerfristige Eigenkapitalbildung &#8211; diese aber nur dann zu, wenn der <strong>neugebildete Eigenkapitalanstieg zumindest in das n\u00e4chste Jahr \u00fcbertragen<\/strong> wird. F\u00fchrt eine Betriebsaufgabe zum Ablauf des (letzten) Wirtschaftsjahres dieses Betriebes und k\u00f6nnte der laufende Gewinn dieses Wirtschaftsjahres der beg\u00fcnstigten Besteuerung zugewiesen werden, so w\u00fcrde die Beg\u00fcnstigung f\u00fcr nicht entnommene Gewinne f\u00fcr die Bildung von Eigenkapital gew\u00e4hrt werden, welches dem Betrieb nicht einmal \u00fcber das Jahr der Inanspruchnahme der Beg\u00fcnstigung hinaus zur Verf\u00fcgung st\u00fcnde. Denn wenn ein Betrieb zur G\u00e4nze ver\u00e4u\u00dfert oder liquidiert wird, verliert das Kapital des Ver\u00e4u\u00dferers seine Zweckbestimmung als betriebliches Eigenkapital. Dies f\u00fchrt zum Ergebnis, dass diese <strong>Steuerbeg\u00fcnstigung f\u00fcr laufende Gewinne des Wirtschaftsjahres, an dessen Ende die Betriebsaufgabe steht, nicht zusteht<\/strong>.<\/p>\n<p>Zwar f\u00fchren die Betriebsver\u00e4u\u00dferung und Betriebsaufgabe zu keiner Nachversteuerung von fr\u00fcheren nicht entnommenen Gewinnen. Aus dem Umstand, dass in diesen F\u00e4llen eine Nachversteuerung beg\u00fcnstigt besteuerter Betr\u00e4ge unterbleiben soll, folgt aber nicht, dass f\u00fcr den laufenden Gewinn des Aufgabejahres diese Beg\u00fcnstigung zusteht.<\/p>\n<p><strong>Tipp<\/strong>: Unabh\u00e4ngig von der \u2013 mittlerweile nicht mehr m\u00f6glichen \u2013 Beg\u00fcnstigung f\u00fcr nicht entnommene Gewinne k\u00f6nnen bei einer Betriebsaufgabe oder Betriebsver\u00e4u\u00dferung unterschiedliche steuerliche Beg\u00fcnstigungen f\u00fcr den Aufgabe-\/Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn zur Anwendung gelangen. Eine diesbez\u00fcgliche fr\u00fchzeitige steuerliche Beratung kann unter Umst\u00e4nden gr\u00f6\u00dfere Steuerbelastungen bei Betriebsaufgabe oder Betriebsver\u00e4u\u00dferung vermeiden helfen.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie das Bundesfinanzgericht (BFG) k\u00fcrzlich erkannte, steht im Jahr der Betriebsaufgabe die steuerliche Beg\u00fcnstigung f\u00fcr nicht entnommene Gewinne nicht zu, da deren F\u00f6rderzweck in diesem Jahr nicht erreicht wird.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":1697,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1696"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1696"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1696\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1697"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1696"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1696"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1696"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}