{"id":1693,"date":"2022-06-20T15:28:31","date_gmt":"2022-06-20T13:28:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/einkommensteuer-bei-entgeltlichem-verzicht-auf-veraeusserungs-und-belastungsverbot-und-fruchtgenussrecht\/"},"modified":"2022-06-20T15:28:31","modified_gmt":"2022-06-20T13:28:31","slug":"einkommensteuer-bei-entgeltlichem-verzicht-auf-veraeusserungs-und-belastungsverbot-und-fruchtgenussrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/einkommensteuer-bei-entgeltlichem-verzicht-auf-veraeusserungs-und-belastungsverbot-und-fruchtgenussrecht\/","title":{"rendered":"Einkommensteuer bei entgeltlichem Verzicht auf Ver\u00e4u\u00dferungs- und Belastungsverbot und Fruchtgenussrecht"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Der entgeltliche Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht im au\u00dferbetrieblichen Bereich unterliegt im Gegensatz zum entgeltlichen Verzicht auf ein Ver\u00e4u\u00dferungs- und Belastungsverbot nicht der Einkommensteuer. Fraglich ist die Art der Aufteilung eines pauschalen Gesamtentgelts.<\/p>\n<p>Zum entgeltlichen Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht f\u00fchrt die Finanzverwaltung in den Einkommensteuerrichtlinien wie folgt aus: <br \/>Ein Fruchtgenussrecht kann zivilrechtlich sowohl \u201e<strong>der Aus\u00fcbung nach<\/strong>\u201c als auch \u201e<strong>der Substanz nach<\/strong>\u201c an einen Dritten \u00fcbertragen werden. Wird das Fruchtgenussrecht \u201e<strong>der Substanz nach<\/strong>\u201c \u00fcbertragen, liegt aus ertragsteuerlicher Sicht eine Ver\u00e4u\u00dferung vor. Geh\u00f6rt das Fruchtgenussrecht zum Privatverm\u00f6gen des Fruchtgenussberechtigten, unterliegt die Ver\u00e4u\u00dferung <strong>nicht der Einkommensteuer<\/strong>.<br \/>Wird das Fruchtgenussrecht \u201e<strong>der Aus\u00fcbung nach<\/strong>\u201c entgeltlich an einen Dritten \u00fcbertragen, stellt dies aus ertragsteuerlicher Sicht eine Nutzungs\u00fcberlassung dar. Dies f\u00fchrt \u2013 vergleichbar der Untervermietung durch einen Hauptmieter \u2013 zu Eink\u00fcnften aus Vermietung und Verpachtung beim \u00fcbertragenden Fruchtgenussberechtigten.<\/p>\n<p><strong>ESt-Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Abl\u00f6se des Ver\u00e4u\u00dferungs- und Belastungsverbots<\/strong><\/p>\n<p>Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte sich k\u00fcrzlich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie die Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Einkommensteuer f\u00fcr die Abl\u00f6se des Ver\u00e4u\u00dferungs- und Belastungsverbots zu berechnen ist, wenn zugleich auf ein Fruchtgenussrecht verzichtet wird und f\u00fcr beides insgesamt ein Pauschalpreis vereinbart wird.<br \/>Der VwGH f\u00fchrt aus, dass die Aufteilung eines einheitlichen Entgelts f\u00fcr verschiedene Wirtschaftsg\u00fcter nach streng objektiven Ma\u00dfst\u00e4ben zu erfolgen hat. Daf\u00fcr ist der Verkehrswert der einzelnen Wirtschaftsg\u00fcter zu ermitteln und das Entgelt im Verh\u00e4ltnis dieser Werte aufzuteilen.<br \/>In der vorliegenden Konstellation hielt der VwGH allerdings ausnahmsweise die Differenzmethode f\u00fcr angebracht, weil der <strong>Verkehrswert eines Ver\u00e4u\u00dferungs- und Belastungsverbots schlicht nicht ermittelbar<\/strong> ist. Daher ist in solchen F\u00e4llen vom Gesamtentgelt das wertm\u00e4\u00dfig auf das Fruchtgenussrecht entfallende Entgelt abzuziehen, sodass danach das f\u00fcr den Verzicht auf das Ver\u00e4u\u00dferungs- und Belastungsverbot anzusetzende Entgelt als Differenz verbleibt, das der Einkommensteuer unterliegt.<\/p>\n<p><strong>Tipp<\/strong><br \/>Wird im Zusammenhang mit Grundst\u00fccken oder Geb\u00e4uden entgeltlich auf Rechte (Fruchtgenussrechte, Wohnrechte, Mietrechte oder Belastungs- und Ver\u00e4u\u00dferungsverbote) verzichtet, ist es notwendig, bereits <strong>vor der Abl\u00f6sung dieser Rechte die sich daraus ergebenden steuerrechtlichen Konsequenzen abzukl\u00e4ren<\/strong>. <br \/>So ist etwa beim Fruchtgenussrecht in einem ersten Schritt zu kl\u00e4ren, ob die \u00dcbertragung der Aus\u00fcbung nach oder der Substanz nach erfolgt. Wird das Entgelt f\u00fcr mehrere Rechte pauschal bezahlt, stellt sich zudem die Frage, wie das Entgelt aufzuteilen ist.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der entgeltliche Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht im au\u00dferbetrieblichen Bereich unterliegt im Gegensatz zum entgeltlichen Verzicht auf ein Ver\u00e4u\u00dferungs- und Belastungsverbot nicht der Einkommensteuer. 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