{"id":1681,"date":"2022-06-20T15:28:30","date_gmt":"2022-06-20T13:28:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/hauptwohnsitzbefreiung-bei-anteiliger-betrieblicher-nutzung\/"},"modified":"2022-06-20T15:28:30","modified_gmt":"2022-06-20T13:28:30","slug":"hauptwohnsitzbefreiung-bei-anteiliger-betrieblicher-nutzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/hauptwohnsitzbefreiung-bei-anteiliger-betrieblicher-nutzung\/","title":{"rendered":"Hauptwohnsitzbefreiung bei anteiliger betrieblicher Nutzung"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Der private Verkauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen kann von der Immobilienertragsteuer befreit sein. Steuerfrei ist unter anderem die Ver\u00e4u\u00dferung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz des steuerpflichtigen Verk\u00e4ufers handelt.<\/p>\n<p>Der Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) ist das Eigenheim oder die Eigentumswohnung, in dem der Verk\u00e4ufer seit der Anschaffung und bis zur Ver\u00e4u\u00dferung durchgehend f\u00fcr mindestens zwei Jahre gewohnt hat. Die Hauptwohnsitzbefreiung kommt auch dann zum Tragen, wenn der Verk\u00e4ufer innerhalb der letzten zehn Jahre (vor der Ver\u00e4u\u00dferung) <strong>mindestens f\u00fcnf Jahre durchgehend<\/strong> in diesem Haus oder dieser Wohnung als &#8222;Hauptwohnsitzer&#8220; gewohnt hat (&#8222;5 aus 10-Regelung&#8220;).<\/p>\n<p><strong>Nur Eigenheime und Eigentumswohnungen<\/strong><\/p>\n<p>Aber nicht jedes Haus oder jede Wohnung ist f\u00fcr die Hauptwohnsitzbefreiung geeignet. Von der Befreiung erfasst sind nur Eigenheime und Eigentumswohnungen. Ein Eigenheim im steuerlichen Sinn liegt bei einem Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen vor, wenn mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfl\u00e4che Wohnzwecken dienen. Eine Eigentumswohnung muss mindestens zu zwei Dritteln der Gesamtnutzfl\u00e4che Wohnzwecken dienen.<br \/>Um in den Genuss der Hauptwohnsitzbefreiung zu kommen, ist bei <strong>gemischter Nutzung<\/strong> eines Einfamilienhauses, etwa als Ordination und Wohnhaus, darauf zu achten, dass die Ordination <strong>nicht mehr als ein Drittel der Gesamtnutzfl\u00e4che<\/strong> einnimmt. Sch\u00e4dlich ist auch ein entsprechend gro\u00dfes Arbeitszimmer, selbst im Rahmen der nichtselbst\u00e4ndigen Eink\u00fcnfte. <br \/>Wird eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim zwischen 20 % und 33,33 % betrieblich verwendet (z.B. Ordination oder Betrieb im Privathaus), f\u00e4llt bei Verkauf f\u00fcr den betrieblich genutzten Teil Immobilienertragsteuer an. Bei \u00dcberschreiten der 33,33 % Grenze ist die Hauptwohnsitzbefreiung f\u00fcr das gesamte Geb\u00e4ude nicht anwendbar, das hei\u00dft, dass der gesamte Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn steuerpflichtig ist. <br \/>Liegt die betriebliche Nutzung der Eigentumswohnung oder des Eigenheims unter 20 %, ist bei Erf\u00fcllung der oben erw\u00e4hnten Voraussetzungen eine Ver\u00e4u\u00dferung ohne Immobilienertragssteuerpflicht auch f\u00fcr den betrieblich genutzten Teil m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Beispiel 1:<\/strong><br \/>Ein Freiberufler nutzt 15% seiner Eigentumswohnung betrieblich und den Rest privat (Hauptwohnsitz, Fristerfordernis erf\u00fcllt). Im Falle der Ver\u00e4u\u00dferung der Eigentumswohnung tritt (auch f\u00fcr den betrieblich genutzten Teil) keine Immobilienertragsteuerpflicht ein.<\/p>\n<p><strong>Beispiel 2:<\/strong><br \/>Ein Freiberufler nutzt 25% seiner Eigentumswohnung betrieblich und den Rest privat (Hauptwohnsitz, Fristerfordernis erf\u00fcllt). Im Falle der Ver\u00e4u\u00dferung der Eigentumswohnung tritt keine Immobilienertragsteuer ein, allerdings liegen hinsichtlich des betrieblich genutzten Anteils betriebliche Eink\u00fcnfte vor.<br \/>Da im Falle eines sp\u00e4teren Verkaufes von gemischt (privat und betrieblich) genutzten Wohnh\u00e4usern, der Verlust der Hauptwohnsitzbefreiung und eine erhebliche Steuermehrbelastung droht, sollte dies bei der betrieblichen Nutzung ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der private Verkauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen kann von der Immobilienertragsteuer befreit sein. 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