{"id":1672,"date":"2022-05-25T08:44:15","date_gmt":"2022-05-25T06:44:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/umsatzsteuerlich-getrennte-behandlung-von-ehegatten\/"},"modified":"2022-05-25T08:44:15","modified_gmt":"2022-05-25T06:44:15","slug":"umsatzsteuerlich-getrennte-behandlung-von-ehegatten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/umsatzsteuerlich-getrennte-behandlung-von-ehegatten\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuerlich getrennte Behandlung von Ehegatten"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Der EuGH besch\u00e4ftigte sich mit der Frage, ob Ehegatten, die eine landwirtschaftliche T\u00e4tigkeit im Rahmen desselben Betriebs mit Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden ihrer ehelichen G\u00fctergemeinschaft aus\u00fcben, als getrennte Unternehmer angesehen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Fraglich war somit, ob daher der eine Ehegatte in Rahmen der USt-Pauschalierung t\u00e4tig sein, der andere Ehegatte jedoch zur USt-Regelbesteuerung optieren kann.<br \/>Im gegenst\u00e4ndlichen Verfahren ging es um Ehegatten, die gemeinsam sechs H\u00fchnerst\u00e4lle besa\u00dfen. Die Ehegattin, die in zwei der sechs H\u00fchnerst\u00e4lle die Aufzucht von Schlachth\u00fchnern betrieb, stellte einen Antrag auf Registrierung f\u00fcr Zwecke der Mehrwertsteuer <strong>und verzichtete damit auf den Status eines Pauschallandwirts<\/strong>, den sie bis dahin innehatte. Der Ehemann, der in den \u00fcbrigen vier H\u00fchnerst\u00e4llen des Betriebs ebenfalls eine Aufzucht von Schlachth\u00fchnern als Pauschallandwirt betrieb, sah dagegen von diesem Vorgehen ab und wollte in der USt-Pauschalierung bleiben.<\/p>\n<p><strong>Finanzamt lehnte Antrag auf Regelbesteuerung ab<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzamt lehnte den Antrag der Ehefrau auf Regelbesteuerung ab und stellte fest, dass d<strong>ieser Antrag auch Wirkungen gegen\u00fcber ihrem Ehemann entfalte<\/strong>; dieser habe dadurch den Status eines Pauschallandwirts verloren. Auch die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wurde abgewiesen, da dann, wenn Ehegatten, die in G\u00fctergemeinschaft lebten und im Rahmen eines gemeinsamen landwirtschaftlichen Betriebs eine gleichartige landwirtschaftliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcbten, nur einer der Ehegatten Mehrwertsteuerpflichtiger sein k\u00f6nne. Der Umstand, dass im vorliegenden Fall die Beschwerdef\u00fchrerin und ihr Ehemann innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs unterschiedliche H\u00fchnerst\u00e4lle betrieben, sei insoweit unerheblich.<\/p>\n<p><strong>EuGH entschied anders<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH entschied jedoch, dass eine Person, die eine landwirtschaftliche T\u00e4tigkeit im Rahmen eines Betriebs aus\u00fcbt, den sie mit ihrem Ehegatten in ehelicher G\u00fctergemeinschaft besitzt, Steuerpflichtige im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie ist, wenn diese T\u00e4tigkeit selbst\u00e4ndig ausge\u00fcbt wird, da die betreffende Person im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung handelt und das mit der Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeit verbundene wirtschaftliche Risiko alleine tr\u00e4gt.<br \/>Ein relevantes Indiz daf\u00fcr stellt die Tatsache dar, dass die Ehegatten die f\u00fcr die Aufzuchtbetriebe bestimmten Mittel getrennt verwalten und diese <strong>Betriebe in wirtschaftlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht getrennt<\/strong> sind. Dagegen ist der blo\u00dfe Umstand, dass die Ehegatten ihre T\u00e4tigkeiten im Rahmen ein und desselben landwirtschaftlichen Betriebs aus\u00fcben, den sie in ehelicher G\u00fctergemeinschaft besitzen, nicht von Belang.<\/p>\n<p>Zur Zul\u00e4ssigkeit der USt-Pauschalierungsregelung f\u00fcr landwirtschaftliche Erzeuger h\u00e4lt der EuGH in seinem Erkenntnis allgemein fest, dass es sich um eine abweichende Regelung handelt, die eine A<strong>usnahme von der normalen Mehrwertsteuerregelung<\/strong> darstellt und daher nur insoweit angewendet werden darf, als dies zur Erreichung ihres Ziels erforderlich ist. Zu den beiden Zielen dieser Regelung geh\u00f6ren einerseits, dem Vereinfachungserfordernis zu entsprechen, und andererseits, einen Ausgleich f\u00fcr die Mehrwertsteuer-Vorbelastung der Landwirte aufgrund des fehlenden Vorsteuerabzugs zu erreichen. Diese Grundvoraussetzung ist auch von der \u00f6sterreichischen Finanzbeh\u00f6rde zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der EuGH besch\u00e4ftigte sich mit der Frage, ob Ehegatten, die eine landwirtschaftliche T\u00e4tigkeit im Rahmen desselben Betriebs mit Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden ihrer ehelichen G\u00fctergemeinschaft aus\u00fcben, als getrennte Unternehmer angesehen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":1673,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1672"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1672"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1672\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1673"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1672"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1672"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1672"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}