{"id":1660,"date":"2022-05-25T08:44:13","date_gmt":"2022-05-25T06:44:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/einkommensteuerlicher-zuzugsfreibetrag-fuer-wissenschaftler\/"},"modified":"2022-05-25T08:44:13","modified_gmt":"2022-05-25T06:44:13","slug":"einkommensteuerlicher-zuzugsfreibetrag-fuer-wissenschaftler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/einkommensteuerlicher-zuzugsfreibetrag-fuer-wissenschaftler\/","title":{"rendered":"Einkommensteuerlicher Zuzugsfreibetrag f\u00fcr Wissenschaftler"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Aus dem Ausland zuziehende Wissenschaftler, Forscher, K\u00fcnstler und Sportler k\u00f6nnen \u2013 bei Vorliegen aller Voraussetzungen \u2013 die Zuzugsbeg\u00fcnstigung in Form der Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen beantragen.<\/p>\n<p>Weiters besteht auch die M\u00f6glichkeit der Zuerkennung eines <strong>Zuzugsfreibetrages<\/strong>, der jedoch Wissenschaftlern und Forschern vorbehalten ist. Dazu hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einem aktuellen Erkenntnis folgende Aussagen get\u00e4tigt: <\/p>\n<p><strong>Zuzugsfreibetrag<\/strong><\/p>\n<p>Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der F\u00f6rderung von Wissenschaft und Forschung dient und deshalb im \u00f6ffentlichen Interesse liegt, kann der Finanzminister einen einkommensteuerlichen Freibetrag gew\u00e4hren (Zuzugsfreibetrag). Der Zuzugsfreibetrag ist die mit Abstand am h\u00e4ufigsten beantragte Art der Zuzugsbeg\u00fcnstigung. Der Zuzugsfreibetrag betr\u00e4gt <strong>30% der Eink\u00fcnfte aus in- und ausl\u00e4ndischer wissenschaftlicher T\u00e4tigkeit<\/strong>, insoweit diese nach dem Einkommensteuertarif versteuert werden. Der Zuzugsfreibetrag wird bescheidm\u00e4\u00dfig f\u00fcr f\u00fcnf Jahre zuerkannt und wird beim Lohnsteuerabzug wie auch bei der Einkommensteuerveranlagung ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt und Verfahren<\/strong><\/p>\n<p>Ein nach \u00d6sterreich zugezogener international anerkannter Wissenschaftler beantragte \u2013 nach Antritt einer Forschungsstelle an einer \u00f6sterreichischen Universit\u00e4t \u2013 die Zuerkennung des pauschalen Zuzugsfreibetrags. Der Finanzminister wies den Antrag ab, weil der Wissenschaftler keine \u00fcberwiegend wissenschaftliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcbe. Der Wissenschaftler sei zus\u00e4tzlich \u2013 im selben Ausma\u00df \u2013 <strong>mit administrativen Aufgaben und mit Lehre besch\u00e4ftigt<\/strong>. Der Wissenschaftler erhob gegen diesen Bescheid Beschwerde. Das Bundesfinanzgericht (BFG) folgte der Beschwerde des Wissenschaftlers und gew\u00e4hrte ihm den Zuzugsfreibetrag. Dagegen erhob der Finanzminister Revision beim VwGH.<\/p>\n<p><strong>Rechtliche Beurteilung<\/strong><\/p>\n<p>Der VwGH hob die angefochtene Entscheidung des BFG auf und begr\u00fcndete folgenderma\u00dfen:<br \/>Die Zuzugsbeg\u00fcnstigungsverordnung definiert, wann der Zuzug eines Wissenschaftlers\/Forschers aus einkommensteuerlicher Sicht im \u00f6ffentlichen Interesse liegt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Zuziehende <strong>\u00fcberwiegend eine wissenschaftliche T\u00e4tigkeit im Sinne der Zuzugsbeg\u00fcnstigungsverordnung<\/strong> aus\u00fcbt. Die wissenschaftliche T\u00e4tigkeit wird in der Zuzugsbeg\u00fcnstigungsverordnung definiert als eine T\u00e4tigkeit, die auf systematische Weise unter Verwendung wissenschaftlicher Methoden mit dem Ziel durchgef\u00fchrt wird, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Damit ist die Lehre von dieser Definition nicht erfasst.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aus dem Ausland zuziehende Wissenschaftler, Forscher, K\u00fcnstler und Sportler k\u00f6nnen \u2013 bei Vorliegen aller Voraussetzungen \u2013 die Zuzugsbeg\u00fcnstigung in Form der Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen beantragen.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":1661,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1660"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1660"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1660\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1661"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1660"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1660"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1660"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}