{"id":1618,"date":"2022-04-25T12:09:32","date_gmt":"2022-04-25T10:09:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/rueckforderung-von-covid-hilfen\/"},"modified":"2022-04-25T12:09:32","modified_gmt":"2022-04-25T10:09:32","slug":"rueckforderung-von-covid-hilfen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/rueckforderung-von-covid-hilfen\/","title":{"rendered":"R\u00fcckforderung von  COVID-Hilfen"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Durch COVID-Hilfen gef\u00f6rderte Mietzinszahlungen k\u00f6nnen unter bestimmten Voraussetzungen von der COFAG r\u00fcckgefordert werden.<\/p>\n<p>Unternehmen, die einen Fixkostenzuschuss oder Verlustersatz beantragt und dabei Miet- oder Pachtaufwendungen als f\u00f6rderf\u00e4hige Fixkosten bzw. f\u00f6rderf\u00e4hige Aufwendungen angesetzt haben, k\u00f6nnen mit R\u00fcckforderungsanspr\u00fcchen seitens der F\u00f6rderstelle COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) konfrontiert werden, <strong>wenn diese aufgrund eines beh\u00f6rdlichen Betretungsverbots nur (eingeschr\u00e4nkt) nutzbare Bestandsobjekte betreffen<\/strong>.<\/p>\n<p>Die R\u00fcckforderungen richten sich an <strong>Unternehmen mit gef\u00f6rderten monatlichen Mietkostenanteilen von mehr als \u20ac 12.500.<\/strong> Das betrifft laut COFAG 1.777 Betriebe, die einen Fixkostenzuschuss oder Verlustersatz erhalten haben. Ob das Unternehmen seine Rechte gegen\u00fcber dem Vermieter tats\u00e4chlich geltend gemacht hat oder noch geltend machen wird, spielt dabei keine Rolle. R\u00fcckzahlungen von anteiligen Zusch\u00fcssen unterhalb der Grenze von \u20ac 12.500 m\u00fcssen nur dann erfolgen, wenn der Mieter die bezahlte Miete ganz oder teilweise vom Vermieter zur\u00fcckerhalten hat. <\/p>\n<p><strong>Die ge\u00e4nderten Verordnungen zum Fixkostenzuschuss und zum Verlustersatz sehen dazu vor:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Werden Kosten f\u00fcr Gesch\u00e4ftsraummieten und Pacht f\u00fcr Zeitr\u00e4ume geltend gemacht, in denen das antragstellende Unternehmen direkt von einem beh\u00f6rdlichen Betretungsverbot betroffen war, sind diese Kosten bei der Berechnung des Fixkostenzuschusses\/Verlustersatzes nur insoweit zu ber\u00fccksichtigen, als das jeweilige Bestandsobjekt in den relevanten Zeitr\u00e4umen tats\u00e4chlich f\u00fcr die vertraglich bedungenen betrieblichen Zwecke nutzbar war. <strong>Ist ein Gesch\u00e4ftslokal teilweise nutzbar,<\/strong> etwa f\u00fcr die Abholung von Waren oder ein Lokal im Gassenverkauf, so k<strong>\u00f6nnen diese Unternehmen anteilige Kosten weiterhin ansetzen<\/strong>.\n<\/li>\n<li>Das Ausma\u00df der tats\u00e4chlichen Nutzbarkeit ist anhand geeigneter Aufzeichnungen vom antragstellenden Unternehmen nachzuweisen. Als Nachweis k\u00f6nnen zwischen Bestandsgeber und Bestandsnehmer <strong>rechtswirksam abgeschlossene Vereinbarungen<\/strong> herangezogen werden, die den Grunds\u00e4tzen des Fremdvergleichs entsprechen und eine endg\u00fcltige Einigung auf eine aufgrund der eingeschr\u00e4nkten tats\u00e4chlichen Nutzbarkeit sachgerechte Bestandszinsminderung beinhalten.\n<\/li>\n<li>Liegt keine diese Voraussetzungen erf\u00fcllende Vereinbarung vor, kann die tats\u00e4chliche Nutzbarkeit auch vereinfachend <strong>anhand des dem Bestandsobjekt zuzurechnenden Umsatzausfalls<\/strong> ermittelt werden. Dabei ist der f\u00fcr die Beantragung des Fixkostenzuschusses\/Verlustersatzes ermittelte Prozentsatz des Umsatzausfalls als Ausgangspunkt der Berechnung heranzuziehen. Insoweit der Umsatzausfall dem Bestandsobjekt zuzurechnen ist, entspricht der sich daraus ergebende Prozentsatz dem prozentuellen Anteil der im Bestandsvertrag vereinbarten Bestandszinsen, der aufgrund der eingeschr\u00e4nkten tats\u00e4chlichen Nutzbarkeit des Bestandsobjektes nicht als Fixkosten\/Aufwendungen geltend gemacht werden kann.\n<\/li>\n<li>Sind nur Teile eines Bestandsobjektes von einem beh\u00f6rdlichen Betretungsverbot betroffen, so k\u00f6nnen die von einem beh\u00f6rdlichen Betretungsverbot nicht betroffenen Fl\u00e4chen bei der Berechnung der tats\u00e4chlichen Nutzbarkeit au\u00dfer Ansatz bleiben, wenn diesen Fl\u00e4chen aufgrund eines gesonderten Ausweises im Bestandsvertrag ein konkreter Teil des Bestandszinses zugeordnet werden kann.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Durch COVID-Hilfen gef\u00f6rderte Mietzinszahlungen k\u00f6nnen unter bestimmten Voraussetzungen von der COFAG r\u00fcckgefordert werden.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":1619,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1618"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1618"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1618\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1619"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1618"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1618"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1618"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}