{"id":1509,"date":"2021-12-22T14:04:23","date_gmt":"2021-12-22T13:04:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/arbeitnehmerveranlagung-2021-covid-bedingte-werbungskosten\/"},"modified":"2021-12-22T14:04:23","modified_gmt":"2021-12-22T13:04:23","slug":"arbeitnehmerveranlagung-2021-covid-bedingte-werbungskosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/arbeitnehmerveranlagung-2021-covid-bedingte-werbungskosten\/","title":{"rendered":"Arbeitnehmerveranlagung 2021: COVID-bedingte Werbungskosten"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Wird im Home-Office gearbeitet, fallen f\u00fcr Arbeitnehmer diverse Kosten an, die in der<br \/>\nArbeitnehmerveranlagung zum Teil steuermindernd geltend gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Ergonomisch geeignetes Mobiliar<\/strong><\/p>\n<p>Arbeitnehmer k\u00f6nnen ab dem Veranlagungsjahr 2021 Kosten von bis zu \u20ac 300 f\u00fcr ergonomisch geeignetes Mobiliar (z.B. Drehstuhl, Schreibtisch oder Beleuchtung) \u00fcber die Arbeitnehmerveranlagung absetzen. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass der Arbeitnehmer mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice arbeitet. Ein Teilbetrag von maximal \u20ac 150 kann schon r\u00fcckwirkend f\u00fcr das Jahr 2020 geltend gemacht werden. In diesem Fall vermindert sich im Jahr 2021 der H\u00f6chstbetrag von \u20ac 300 um den bereits f\u00fcr das Jahr 2020 geltend gemachten Anteil. Das hei\u00dft, dass f\u00fcr die Jahre 2020 und 2021 gemeinsam maximal \u20ac 300 f\u00fcr ergonomisches Mobiliar geltend gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Mehrkosten f\u00fcr Homeoffice<\/strong><\/p>\n<p>Zahlungen von Arbeitgebern zur Abgeltung von Mehrkosten der Arbeitnehmer im Homeoffice werden ab dem Jahr 2021 bis zu \u20ac 300 pro Jahr \u2013 maximal \u20ac 3 pro Tag f\u00fcr h\u00f6chstens 100 Homeoffice-Tage \u2013 nicht versteuert. Wird durch den Arbeitgeber weniger als der H\u00f6chstbetrag ausbezahlt \u2013 bleibt also die Zuwendung unter \u20ac 3 pro Homeoffice-Tag \u2013 kann die Differenz vom Arbeitnehmer in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden \u2013 vorausgesetzt, es werden keine Ausgaben f\u00fcr ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer ber\u00fccksichtigt. <\/p>\n<p><strong>Beispiel:<\/strong> Die steuerfreie Zuwendung der Arbeitgeberin betr\u00e4gt f\u00fcr 100 Tage Homeoffice im Jahr \u20ac 1 pro Tag, d.h. \u20ac 100 im Jahr. Die Differenz auf die maximal unversteuerten \u20ac 300, also \u20ac 200, kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile ist eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Regelungen sind vorerst bis zum Jahr 2023 befristet.<\/p>\n<p><strong>Telefonkosten<\/strong><br \/>Wird das private Telefon f\u00fcr berufliche Telefonate gen\u00fctzt, k\u00f6nnen diese Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Wird das Telefon sowohl beruflich als auch privat genutzt, ist die prozentuelle Aufteilung zu sch\u00e4tzen. Nur der berufliche Anteil stellt Werbungskosten dar.<\/p>\n<p><strong>Internet<\/strong><br \/>Ausgaben f\u00fcr einen privaten Internetanschluss (z.B. Provider- und Online-Geb\u00fchren), der beruflich verwendet wird, sind als Werbungskosten absetzbar. Auch hier ist eine Sch\u00e4tzung in beruflich und privat veranlasste Kosten vorzunehmen, sofern eine genaue Abgrenzung nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p><strong>Computer\/Notebook und anderes Equipment<\/strong><br \/>Aufwendungen f\u00fcr private Computer oder Laptops, Drucker, Scanner, Druckerpatronen, Papier und Stifte sind als Werbungskosten absetzbar, sofern sie f\u00fcr die berufliche T\u00e4tigkeit verwendet werden. Wird vom Arbeitnehmer eine wesentliche Nutzung als Arbeitsmittel glaubhaft gemacht, nimmt die Finanzverwaltung zumeist einen Privatanteil von 40% an.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wird im Home-Office gearbeitet, fallen f\u00fcr Arbeitnehmer diverse Kosten an, die in der<br \/>\nArbeitnehmerveranlagung zum Teil steuermindernd geltend gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":1510,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1509"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1509"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1509\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1510"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1509"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1509"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1509"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}