{"id":1471,"date":"2021-11-22T19:58:43","date_gmt":"2021-11-22T18:58:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/kann-man-seiner-gmbh-etwas-schenken\/"},"modified":"2021-11-22T19:58:43","modified_gmt":"2021-11-22T18:58:43","slug":"kann-man-seiner-gmbh-etwas-schenken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/kann-man-seiner-gmbh-etwas-schenken\/","title":{"rendered":"Kann man seiner GmbH etwas schenken?"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Eine steuerneutrale \u00dcbertragung von Wirtschaftsg\u00fctern auf die GmbH ist nur unter den<br \/>\nVoraussetzungen einer Umgr\u00fcndung m\u00f6glich. Eine \u201eSchenkung\u201c an die eigene GmbH kann<br \/>\nhingegen zu massiven Steuerlasten f\u00fchren.<\/p>\n<p>Bei Kapitalgesellschaften (z.B. einer GmbH) gibt es zwei Ebenen: die Gesellschaft und deren Gesellschafter. Transaktionen zwischen diesen zwei Ebenen wirken sich ertragsteuerlich aus, selbst wenn der Gesellschafter \u201eseiner\u201c GmbH ein Wirtschaftsgut unentgeltlich zuwenden, also schenken m\u00f6chte. Vom Bundesfinanzgericht wurde nun eine solche Schenkung nicht anerkannt, was beim Gesellschafter zu erheblichen Steuerbelastungen f\u00fchrte.<\/p>\n<p><strong>Tausch von Wirtschaftsg\u00fctern<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich l\u00f6st eine unentgeltliche \u00dcbertragung von Wirtschaftsg\u00fctern <strong>keine Ertragsteuer<\/strong> aus. Dies gilt zum Beispiel auch bei Schenkungen von Betrieben oder Mitunternehmeranteilen zwischen nat\u00fcrlichen Personen, wobei in diesem Fall der Rechtsnachfolger (Beschenkte) die Buchwerte des bisherigen Betriebs- oder Anteilsinhabers fortsetzen muss.<br \/>Allerdings sieht der Gesetzgeber vor, dass die Einlage oder die Einbringung von Wirtschaftsg\u00fctern und sonstigem Verm\u00f6gen in eine K\u00f6rperschaft (z.B. GmbH) als Tausch gilt, sofern die Einlage nicht unter das Umgr\u00fcndungssteuergesetz f\u00e4llt. Beim Tausch von Wirtschaftsg\u00fctern liegt jeweils eine Anschaffung und eine Ver\u00e4u\u00dferung vor, das hei\u00dft, ein Tausch wird wie eine Ver\u00e4u\u00dferung behandelt und f\u00fchrt somit zur Ertragsteuerpflicht, wenn sich daraus ein <strong>Gewinn aufgrund Aufdeckung von stillen Reserven<\/strong> ergibt.<\/p>\n<p>Dies wurde k\u00fcrzlich auch vom Bundesfinanzgericht (BFG) best\u00e4tigt: Zwei verwandte Kommanditisten einer GmbH &amp; Co KG \u00fcbertrugen ihre Kommanditanteile mittels \u201eSchenkungsvertrag\u201c an die Komplement\u00e4r-GmbH der Personengesellschaft, sodass es unternehmensrechtlich zu einer sogenannten \u201eAnwachsung\u201c kam (da alle Anteile an der Personengesellschaft in der Hand der GmbH vereinigt wurden). Aufgrund dessen wurde dem Finanzamt die Aufl\u00f6sung der Personengesellschaft gemeldet. Mit Hinweis auf die erfolgte \u201eSchenkung\u201c bzw Unentgeltlichkeit begehrten die Beteiligten die Fortf\u00fchrung der Buchwerte der GmbH &amp; Co KG bei der GmbH als Rechtsnachfolgerin.<\/p>\n<p><strong>Absage des Bundesfinanzgerichtes<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesfinanzgericht erteilte dieser Ansicht jedoch eine Absage, da die erfolgte \u00dcbertragung von Verm\u00f6genswerten (Mitunternehmeranteilen) der Gesellschafter an ihre GmbH als Tausch anzusehen sei (Mitunternehmeranteile gegen GmbH-Anteile bzw deren Werterh\u00f6hung), zumal keine Einbringung nach den sondergesetzlichen Bestimmungen des Umgr\u00fcndungssteuerrechts durchgef\u00fchrt wurde. Demgem\u00e4\u00df k\u00f6nne auch <strong>keine steuerneutrale Buchwertfortf\u00fchrung<\/strong> zur Anwendung kommen, sondern es m\u00fcssten die stillen Reserven im \u00dcbertragungszeitpunkt ermittelt und seitens der vormaligen Mitunternehmer versteuert werden (Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn).<\/p>\n<p>Teil dieses steuerpflichtigen Ver\u00e4u\u00dferungsgewinns war im konkreten Fall nicht nur der Firmenwert, sondern es mussten auch die zum \u00dcbertragungszeitpunkt bestehenden St\u00e4nde der negativen Kapitalkonten, die von den Gesellschaftern nicht aufzuf\u00fcllen waren, versteuert werden. In Summe entstand dadurch eine hohe Ertragsteuerbelastung.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong>: Wenn Sie solche \u00dcbertragungen planen, sollten Sie sich zuvor ausf\u00fchrlich beraten lassen!<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine steuerneutrale \u00dcbertragung von Wirtschaftsg\u00fctern auf die GmbH ist nur unter den<br \/>\nVoraussetzungen einer Umgr\u00fcndung m\u00f6glich. 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