{"id":1400,"date":"2021-11-12T10:47:44","date_gmt":"2021-11-12T09:47:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/?p=1400"},"modified":"2021-11-12T10:50:06","modified_gmt":"2021-11-12T09:50:06","slug":"neugruendung-bzw-erweiterung-einer-unternehmensgruppe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.christianprodinger.com\/de\/neugruendung-bzw-erweiterung-einer-unternehmensgruppe\/","title":{"rendered":"Neugr\u00fcndung bzw. Erweiterung einer Unternehmensgruppe"},"content":{"rendered":"<div id=\"modal-ready\"><p>Bundesfinanzgericht best\u00e4tigt Rechtsprechung zur Abweisung von Gruppenantr\u00e4gen aufgrund<br \/>\nfehlender Unterlagen.<\/p>\n<p>Das Bundesfinanzgericht (BFG) best\u00e4tigte, dass in einem Antrag zum Einbezug einer weiteren Tochtergesellschaft in eine Unternehmensgruppe den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprochen wurde und ein mangelhafter Antrag vorliegt. Das BFG sah darin einen materiellen Mangel und schloss somit eine M\u00e4ngelbehebung aus. Damit war die Zur\u00fcckweisung des Antrages durch die Finanzverwaltung zu Recht erfolgt und eine Gruppe konnte f\u00fcr dieses Jahr nicht gebildet werden.<br \/>Sollten Sie also eine Unternehmensgruppe bilden wollen, m\u00fcssen alle Vorschriften vollumf\u00e4nglich beachtet werden, da eine nachtr\u00e4gliche Sanierung von Fehlern nicht m\u00f6glich ist. <\/p>\n<p><strong>Vorteil der Gruppenbesteuerung<\/strong><\/p>\n<p>Der wesentliche Vorteil der Gruppenbesteuerung besteht in der M\u00f6glichkeit des steuerlichen Ausgleichs von Gewinnen und Verlusten zwischen finanziell verbundenen K\u00f6rperschaften, sodass die Gesamtsteuerbelastung f\u00fcr die Unternehmensgruppe im Vergleich zu einer \u201eEinzelbesteuerung\u201c der beteiligten K\u00f6rperschaften optimiert wird. F\u00fcr die Bildung einer Gruppe sind jedoch strenge Formvorgaben zu ber\u00fccksichtigen.<br \/>Die COVID-19 Krise kann verst\u00e4rkt dazu f\u00fchren, dass einzelne Gesellschaften innerhalb eines Konzerns einen Verlust und andere Gesellschaften hingegen einen Gewinn erwirtschaften, weshalb eventuell die <strong>Neugr\u00fcndung bzw. Erweiterung einer Unternehmensgruppe f\u00fcr das Jahr 2021<\/strong> sinnvoll ist.<\/p>\n<p>Voraussetzungen f\u00fcr die Anwendbarkeit der Gruppenbesteuerung sind unter anderem:<\/p>\n<ul>\n<li>Kapitalbeteiligung (Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital) von mehr als 50% und Stimmrechtsmehrheit des Gruppentr\u00e4gers an den Gruppenmitgliedern (finanzielle Verbindung)<\/li>\n<li>Rechtzeitige Einbringung des unterfertigten Gruppenantrages beim Finanzamt<\/li>\n<li>Finanzielle Verbindung w\u00e4hrend des gesamten Wirtschaftsjahres bzw. Verbleiben in der Gruppe f\u00fcr mindestens 3 Jahre<\/li>\n<\/ul>\n<p>Damit die Vorteile einer Gruppenbesteuerung in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen, ist es besonders wichtig, den <strong>Gruppenantrag beim zust\u00e4ndigen Finanzamt rechtzeitig einzubringen<\/strong>. Hierzu ist es notwendig, den Gruppenantrag vor Ablauf des Wirtschaftsjahres von den gesetzlichen Vertretern des Gruppentr\u00e4gers und aller einzubeziehenden K\u00f6rperschaften unterfertigen zu lassen und binnen eines Monats beim zust\u00e4ndigen Finanzamt einzubringen.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall reichte der Gruppentr\u00e4ger einer bereits bestehenden Unternehmensgruppe einen Antrag zum Einbezug einer weiteren Tochtergesellschaft in die Unternehmensgruppe ein. Es wurden vom Gruppentr\u00e4ger notwendige Formulare beim Finanzamt eingebracht. Eines dieser Formulare war jedoch vom gesetzlichen Vertreter des zuk\u00fcnftigen Gruppenmitglieds <strong>nicht unterschrieben<\/strong>. Deshalb wies das Finanzamt den Gruppenantrag als unzul\u00e4ssig zur\u00fcck.<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesfinanzgericht best\u00e4tigt Rechtsprechung zur Abweisung von Gruppenantr\u00e4gen aufgrund fehlender Unterlagen.  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