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Unternehmensübertragung in der Familie

Prodinger2025-01-21T07:14:56+01:00Januar 2025|

Die Unternehmensübergabe innerhalb der Familie stellt einen zentralen Aspekt der Nachfolgeplanung dar. Der Gesetzgeber hat mit dem Grace-Period-Gesetz Erleichterungen für Betriebsübergaben im Familienverband geschaffen.

Eine Unternehmensnachfolge liegt vor, wenn ein lebendes Unternehmen den Eigentümer wechselt. Dabei werden materielle Werte, wie etwa Maschinen oder Warenlager übernommen, aber auch immaterielle Werte wie der Kundenstock, Lizenzen, Arbeitsverträge oder Aufträge. Die Übernahme kann auf verschiedene Arten passieren, etwa durch Kauf, Pacht, Schenkung oder Erbschaft.
Auch aus steuerlicher Sicht kann eine Unternehmensübertragung unterschiedlich gestaltet sein. Je nachdem, wie der Betrieb übergeben wird, kann eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Übertragung vorliegen.

Begleitung des Übergabeprozesses durch die Abgabenbehörde

Das Grace-Period-Gesetz führt nun die Möglichkeit ein, während des Übergabeprozesses durch die Abgabenbehörde begleitet zu werden. Dadurch werden diesbezügliche Hürden abgebaut und den Beteiligten mehr Rechtssicherheit geboten. Die Begleitung einer Unternehmensübergabe ist auf Antrag möglich, wenn eine natürliche Person einen (Teil-) Betrieb oder einen Mitunternehmeranteil an einen Angehörigen übertragen möchte. Das Gesetz bringt demnach Erleichterungen für Familienunternehmen und entspricht damit dem Umstand, dass rund 2/3 aller Unternehmensübergaben im Familienverband geschehen.

Übertragung des Unternehmens innerhalb von zwei Jahren

Der Antrag kann ausschließlich von natürlichen Personen, die Unternehmer sind, gestellt werden, wenn sie Einzelunternehmer oder an Personen- oder Kapitalgesellschaften in einem größeren Ausmaß beteiligt oder zur Geschäftsführung berufen sind. Der Antragsteller hat dabei zu erklären, dass eine Übertragung des Unternehmens innerhalb von zwei Jahren ab Antragstellung an einen oder mehrere Personen aus seinem Angehörigenkreis erfolgen soll. Im Fall einer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung verhängten Strafe wegen eines Finanzvergehens führt dies zum Ausschluss von der begleitenden Kontrolle.

Außenprüfung des Finanzamts

Das Finanzamt Österreich prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und führt anschließend eine Außenprüfung durch. Diese Außenprüfung umfasst die letzten drei Jahre vor Antragstellung, falls dafür noch keine Außenprüfung stattgefunden hat. Eine Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen wird nicht durchgeführt. Weiters unterliegen sowohl der Antragsteller als auch das Finanzamt während dem Prüfungszeitraum erweiterten Pflichten. Der Antragsteller hat sämtliche Sachverhalte offenzulegen, die für die Übertragung des (Teil-)Betriebes von Relevanz sind. Auf der anderen Seite trifft das Finanzamt eine erhöhte Auskunftspflicht. Das Finanzamt Österreich ist verpflichtet, Auskunft über bereits verwirklichte oder noch nicht verwirklichte Sachverhalten in inhaltlichen Zusammenhang mit dem zu übertragenden (Teil-)Betrieb zu erteilen. Diese Zusammenarbeit soll zu einer erhöhten Rechtssicherheit für den Antragsteller führen.
Anträge auf Begleitung der Unternehmensübertragung können bereits seit 1.1.2025 gestellt werden.

Hinweis: In der Praxis erfordert die Unternehmensübertragung innerhalb der Familie eine frühzeitige und sorgfältige Planung, um sowohl rechtliche als auch steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Wichtige Aspekte sind eine klare Nachfolgeregelung, die Berücksichtigung familiärer Interessen und eine transparente Kommunikation zwischen den Beteiligten. Wir empfehlen Ihnen daher eine umfassende Beratung durch einen Steuerberater, um den Übergabeprozess rechtssicher und zukunftsorientiert zu gestalten.

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office@christianprodinger.com
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