Zum Inhalt springen
Dr. Christian Prodinger Logo
  • Deutsch
  • English
  • KANZLEI
  • LEISTUNG
  • KOLLEGENBERATUNG
  • SEMINARE
  • PUBLIKATIONEN
  • STEUERNEWS
  • BLOG
  • KONTAKT
  • Deutsch
  • English

Liebhaberei: Darf vor einem Totalgewinn geschenkt werden?

Prodinger2018-06-28T13:23:59+02:00Juni 2018|

Die Vermietung einer Wohnung wird steuerlich nur dann anerkannt, wenn über eine gewisse Zeit ein Totalgewinn erwirtschaftet werden kann. Die Vermietung muss ertragsgeeignet sein.

Wird nun die Wohnung vor Erreichen des Totalgewinnes zB verschenkt, war fraglich, ob diesfalls jedenfalls Liebhaberei eintritt. Nach dem VwGH war dies insbesondere dann nicht der Fall, wenn auf Grund von Unwägbarkeiten eine neue Entscheidung getroffen werden musste.

Allerdings hat der VwGH nunmehr auch judiziert, dass auch eine Schenkung ohne jede Unwägbarkeit dann nicht zur Liebhaberei führt, wenn der Plan ursprünglich auf Vermietung bis zum Erreichen eines Totalgewinnes gerichtet war, nunmehr aber eine Änderung des ursprünglichen Planes erfolgte. War also immer schon geplant, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu schenken, liegt Liebhaberei vor. Wurde die Entscheidung erst später getroffen, kann auch vor dem Erreichen des Totalgewinnes geschenkt werden.

Das BFG hat allerdings zwei Entscheidungen getroffen, die diese Judikatur des VwGH ignorieren.

Ich habe die Entscheidungen in der SWK 2018, Heft 17 besprochen. Der Beitrag steht unter „Fachartikel“ zur Verfügung.

KONTAKT
TEL.: (+43-1) 319 80 68-0
office@christianprodinger.com
Liechtensteinstraße 20/12
1090 WIEN

Parken:
Bitte beachten Sie, dass im gesamten 9. Bezirk Kurzparkzone ist. Eine öffentliche Tiefgarage steht Ihnen auf der Liechtensteinstraße Höhe Bauernfeldplatz, ca. 150 m stadtauswärts von der Kanzlei gelegen, zur Verfügung.

öffentliches Verkehrsnetz:
Mit den U-Bahnlinien U2 und U4, den Straßenbahnlinien D und 37, 38, 40, 41, 42, 43, 71 sowie der Autobuslinie 40A bestens erreichbar.

©2018 | IMPRESSUM
Page load link
×
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
Nach oben