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Kilometergeld für einspurige Fahrzeuge

Prodinger2025-10-16T19:00:17+02:00Oktober 2025|

Mit 1.7.2025 wurde das amtliche Kilometergeld für einspurige Fahrzeuge von € 0,50 pro Kilometer auf € 0,25 gesenkt. Damit wird die mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 eingeführte Erhöhung wieder rückgängig gemacht.

Ende 2024 wurde das Kilometergeld aufgrund der gestiegenen Spritpreise und Erhaltungskosten auf € 0,50 Euro pro Kilometer angehoben, unabhängig davon ob es sich um ein Auto, Motorrad oder Fahrrad handelte. Nun wurde im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2025 eine Sammelnovelle vorgelegt, die die Halbierung des amtlichen Kilometergeldes für einspurige Fahrzeuge von € 0,50 Euro pro Kilometer auf € 0,25 zum Gegenstand hatte. Für Dienstreisen, die vor dem 1.7.2025 getätigt wurden, aber erst später abgerechnet werden, gilt weiterhin das erhöhte Kilometergeld von € 0,50 pro Kilometer. Das Kilometergeld für mehrspurige Fahrzeuge bleibt unverändert auf € 0,50 pro Kilometer. Besonders betroffen sind Fahrräder, da der Verrechnungssatz sogar gegenüber dem Vorjahr von € 0,38 Euro pro Kilometer auf € 0,25 pro Kilometer reduziert wurde.

Übersicht des Kilometergeldes seit 1.7.2025

Pkw € 0,50 – jährliche Obergrenze 30.000 km
Mitfahrer-Zuschlag € 0,15
Motorfahrrad und Motorrad € 0,25 – jährliche Obergrenze 30.000 km
Fahrrad € 0,25 – jährliche Obergrenze 3.000 km

KONTAKT
TEL.: (+43-1) 319 80 68-0
office@christianprodinger.com
Liechtensteinstraße 20/12
1090 WIEN

Parken:
Bitte beachten Sie, dass im gesamten 9. Bezirk Kurzparkzone ist. Eine öffentliche Tiefgarage steht Ihnen auf der Liechtensteinstraße Höhe Bauernfeldplatz, ca. 150 m stadtauswärts von der Kanzlei gelegen, zur Verfügung.

öffentliches Verkehrsnetz:
Mit den U-Bahnlinien U2 und U4, den Straßenbahnlinien D und 37, 38, 40, 41, 42, 43, 71 sowie der Autobuslinie 40A bestens erreichbar.

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