Zum Inhalt springen
Dr. Christian Prodinger Logo
  • Deutsch
  • English
  • KANZLEI
  • LEISTUNG
  • KOLLEGENBERATUNG
  • SEMINARE
  • PUBLIKATIONEN
  • STEUERNEWS
  • BLOG
  • KONTAKT
  • Deutsch
  • English
  • Zeige grösseres Bild

Freibeträge in der Grunderwerbsteuer bei Betriebsübergaben

Prodinger2025-08-20T08:40:07+02:00August 2025|

Befinden sich inländische Grundstücke im Betriebsvermögen, können bei (teil)unentgeltlicher Übergabe an einen Nachfolger Freibeträge zustehen, die die Abgabenlast reduzieren.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Grunderwerbsteuer (GrESt)-Freibetrages bei Betriebsübergaben ist, dass es sich um unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Rechtsvorgänge handelt. Als unentgeltlich gilt ein Erwerb, wenn der Wert der Gegenleistung nicht mehr als 30% beträgt, als teilentgeltlich, wenn der Wert der Gegenleistung nicht mehr als 70% beträgt.
Weiters ist erforderlich, dass das betroffene Grundstück zum Betriebsvermögen eines Betriebs oder Teilbetriebs gehört. Im Fall von Mitunternehmerschaften, wie etwa einer Personengesellschaft, kann die Begünstigung auch für Grundstücke im Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters (also für Grundstücke im zivilrechtlichen Eigentum des Gesellschafters, die der Mitunternehmerschaft zur betrieblichen Nutzung überlassen werden) beansprucht werden, wenn der übergebende Gesellschafter diese Grundstücke gemeinsam mit seinen Mitunternehmeranteilen übergibt und im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zumindest zu 25 % am Vermögen der Mitunternehmerschaft beteiligt ist.

Voraussetzungen für Begünstigung

Für die Inanspruchnahme der Begünstigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die erwerbende Person ist eine natürliche Person
  • Die übergebende Person kann wegen Todes, ihres Alters (Vollendung des 55. Lebensjahres) oder Erwerbsunfähigkeit (körperliche, psychische, kognitive Funktionseinschränkung) ihren Betrieb nicht mehr fortführen
  • Die übergebende Person muss mindestens 25 % des Betriebes (Unternehmen, Mitunternehmeranteile) übertragen (entsprechend aliquoter Freibetrag)
  • Die Begünstigung ist auch auf Übertragungen außerhalb des Familienverbands anwendbar

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit ein GrESt-Freibetrag in der Höhe von € 900.000 (aliquot) in Anspruch genommen werden. Der Betriebsfreibetrag darf nur vom unentgeltlichen Teil abgezogen werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass der Erwerber – bei sonstiger Nacherhebung der GrESt ohne Berücksichtigung des Freibetrags – das begünstigte Vermögen (oder wesentliche Grundlagen davon) innerhalb einer Behaltefrist von fünf Jahren nicht entgeltlich oder unentgeltlich übertragen bzw. betriebsfremden Zwecken zuführen oder den (Teil)Betrieb aufgeben darf.

Betriebsübergaben in der Land- und Forstwirtschaft

Dient das zu übertragende Vermögen der Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, beträgt die Höhe des Freibetrages bei unentgeltlichen Erwerbsvorgängen und bei Erfüllung der obigen Voraussetzungen € 365.000. Der Anwendungsbereich des Freibetrags ist bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken allerdings auf Übergaben an Personen im Familienverband (Angehörige) eingeschränkt. Dadurch ergibt sich im Vergleich zum Betriebsfreibetrag im Bereich Gewerbebetrieb/Selbständige Tätigkeit ein engerer Anwendungsbereich für die Begünstigung.

KONTAKT
TEL.: (+43-1) 319 80 68-0
office@christianprodinger.com
Liechtensteinstraße 20/12
1090 WIEN

Parken:
Bitte beachten Sie, dass im gesamten 9. Bezirk Kurzparkzone ist. Eine öffentliche Tiefgarage steht Ihnen auf der Liechtensteinstraße Höhe Bauernfeldplatz, ca. 150 m stadtauswärts von der Kanzlei gelegen, zur Verfügung.

öffentliches Verkehrsnetz:
Mit den U-Bahnlinien U2 und U4, den Straßenbahnlinien D und 37, 38, 40, 41, 42, 43, 71 sowie der Autobuslinie 40A bestens erreichbar.

©2018 | IMPRESSUM
Page load link
×
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
Nach oben