Zum Inhalt springen
Dr. Christian Prodinger Logo
  • Deutsch
  • English
  • KANZLEI
  • LEISTUNG
  • KOLLEGENBERATUNG
  • SEMINARE
  • PUBLIKATIONEN
  • STEUERNEWS
  • BLOG
  • KONTAKT
  • Deutsch
  • English
  • Zeige grösseres Bild

Änderungen durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025

Prodinger2024-11-20T15:29:36+01:00November 2024|

Im Zuge des Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 werden eine Inflationsanpassung vorgenommen sowie Maßnahmen gesetzt, die zur steuerlichen Entlastung führen sollen. Die Maßnahmen sind erstmalig bei der Veranlagung 2025 anwendbar.

Als kalte Progression wird jener Effekt bezeichnet, durch den die jährlichen Lohnerhöhungen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Der Lohn- bzw. Einkommensteuertarif ist nämlich progressiv ausgestaltet. Das heißt, es gibt mehrere Tarifstufen mit ansteigenden Steuersätzen. Wenn nun die Löhne jedes Jahr um die Inflationsabgeltung erhöht werden, aber die Tarifstufen weitgehend gleichbleiben, führt dies dazu, dass immer mehr Lohnanteile mit höheren Tarifstufen besteuert werden. Trotz gleichbleibendem realen Einkommen steigt somit die Steuerlast überproportional. Um die kalte Progression zu vermeiden, müssen die Tarifstufen dementsprechend ebenfalls jährlich an die Inflation angepasst werden.

Tarifstufen automatisch angepasst

Die Abschaffung der kalten Progression wurde per 1.1.2023 beschlossen. Seitdem werden die Tarifstufen der Einkommensteuer automatisch im Ausmaß von zwei Drittel der Inflationsrate angepasst. Das restliche Drittel wird von der Bundesregierung in Form von speziellen Maßnahmen abgegolten. Beträgt die Inflation für das vorangegangene Jahr 9,9%, werden die Tarifstufen automatisch um 6,6% erhöht. 3,3% werden in Form von individuell zu beschließenden Maßnahmen abgegolten. Diese Abgeltung geschieht jährlich durch das Progressionsabgeltungsgesetz (PrAG).

Das PrAG 2025 sieht unter anderem folgende Änderungen für den Veranlagungszeitraum 2025 vor:

  • Die ermittelte Inflationsrate beträgt 5%, weshalb die für das Kalenderjahr 2024 geltenden Tarifstufenbeträge für das Kalenderjahr 2025 um 3,33% angehoben wurden.
  • Das PrAG sieht die Erhöhung diverser Absetzbeträge vor: Darunter fallen der Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Verkehrs- und Pensionistenabsetzbetrag. Auch die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus werden angehoben.
  • Tagesgelder für Inlandsdienstreisen und das Nächtigungsgeld werden ebenfalls erhöht. Dem Finanzminister steht es zu, durch Verordnung Begünstigungen im Interesse ökologischer Zielsetzungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung von Massebeförderungsmitteln stehen, vorzusehen. Fahrzeugaufwendungen sollen ebenfalls durch Verordnung näher geregelt werden.
  • Die Grenze für die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer wird mit der Grenze für die einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung harmonisiert und beträgt € 55.000, wobei dies eine Bruttogrenze darstellt.

KONTAKT
TEL.: (+43-1) 319 80 68-0
office@christianprodinger.com
Liechtensteinstraße 20/12
1090 WIEN

Parken:
Bitte beachten Sie, dass im gesamten 9. Bezirk Kurzparkzone ist. Eine öffentliche Tiefgarage steht Ihnen auf der Liechtensteinstraße Höhe Bauernfeldplatz, ca. 150 m stadtauswärts von der Kanzlei gelegen, zur Verfügung.

öffentliches Verkehrsnetz:
Mit den U-Bahnlinien U2 und U4, den Straßenbahnlinien D und 37, 38, 40, 41, 42, 43, 71 sowie der Autobuslinie 40A bestens erreichbar.

©2018 | IMPRESSUM
Page load link
×
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
Nach oben